Die Auseinandersetzung über File Sharing und andere zumeist illegale Downloadangebote im Internet haben das Urheberrecht in das Blickfeld der Allgemeinheit gerückt. Die Positionen der Musikindustrie und der Musiknutzer stehen sich diametral gegenüber. Die Urheber und die Inhaber verwandter Schutzrechte beklagen vor allem ein mangelndes Unrechtsbewusstsein der Musikverbraucher. Dieses kann aber nur gestärkt werden, wenn die bestehenden Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden. Ansatz und Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, inwieweit aktuelle gesetzgeberische Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme im Bereich der Musikverwertung im Internet beitragen. Dazu wird neben den internationalrechtlichen Bezügen besonders die Entwicklung auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt. So stellt die Richtlinie 2001/29/EG und ihre Umsetzung in deutsches Recht durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 einen Schwerpunkt dieser Arbeit dar. Die Internationalität des Internets zeigt sich auch bei der Frage nach dem anwendbaren Recht im Fall von Verwertungshandlungen und Urheberrechtsverletzungen. Durch konkrete Einordnung von Handlungen der Musikdistribution im Internet in das Schutzsystem des Urheberrechtsgesetzes von Verwertungsrechten und Schranken sollen rechtliche Unsicherheiten ausgeräumt werden. Um zu sachgerechten Lösungen zu gelangen, ist es erforderlich auch die technischen Grundlagen der unkörperlichen Musikdistribution im Internet einzubeziehen, auf die ebenfalls eingegangen wird.
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