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Die Harmonisierung des Wettbewerbsrechts gehört seit den Anfängen der Europäischen Gemeinschaft zu den Anliegen der Kommission. Trotzdem kann bis heute
von einem einheitlichen europäischen Lauterkeitsrecht nicht die Rede sein. Dies ist umso bedauerlicher, wenn man berücksichtigt, dass eine Vielzahl von Unternehmen
europaweit tätig ist. Das Fehlen eines einheitlichen Wettbewerbsrechts führt nicht nur zu einem zusätzlichen Aufwand an Zeit und Kosten, es verhindert unter Umständen
sogar, dass sich kleine und mittlere Unternehmen grenzüberschreitend engagieren. Als weitere Folge machen Verbraucher wegen fehlenden Vertrauens in die fremde
Rechtsordnung nur zögerlich von grenzüberschreitenden Angeboten Gebrauch. Ihnen entgehen dadurch erhebliche Vorteile. Der Grund für die zögerliche Harmonisierung des
Lauterkeitsrechts liegt nicht zuletzt in den unterschiedlichen nationalen Auffassungen der Mitgliedsstaaten darüber, inwieweit und auf welche Art und Weise die
Verbraucher vor unlauterer Werbung zu schützen sind. Eine besondere Bedeutung kommt dabei Deutschland und Großbritannien zu, bilden deren Rechtsordnungen doch die
Extreme im Spektrum möglicher wettbewerbsrechtlicher Systeme. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, ob und inwieweit in den Rechtsordnungen Deutschlands
und Großbritanniens Einigkeit darüber besteht, welche den Verbraucher betreffenden Werbepraktiken lauter bzw. unlauter sind und ob sich insofern allgemein gültige
Grundsätze formulieren lassen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf Werbung, die die wirt-schaftlichen Interessen des Verbrauchers, insbesondere dessen
Entscheidungsfreiheit, tangiert. Der Autor stellt insofern die maßgeblichen Tatbestände aus deutscher und britischer Sicht dar, unterzieht sie einer Rechtsvergleichung
und erörtert, inwiefern sie zum Schutz der Verbraucherinteressen gerechtfertigt sind. Ferner untersucht er die Frage, wie die Durchsetzung des materiellen Rechts in
Deutschland und Großbritannien erfolgt und inwieweit die unterschiedlichen Verfahren und Sanktionen geeignet sind, den Interessen der Verbraucher Geltung zu
verschaffen. Abschließend stellt er den Regierungsentwurf zur Reform des UWG und den Vorschlag einer Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vor.
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