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Band 55: Bürgerlichrechtliche und aktienrechtliche Schadensersatzpflichten wegen Verletzung der §§ 20, 21 AktG
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt

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  • Der Inhalt:
    Transparenzvorschriften wie die in §§ 20, 21 AktG enthaltenen können eine ganz wesentliche Rolle beim Ausbau des Kapitalanlegerschutzes spielen und zugleich der Stärkung des Finanzplatzes Deutschland dienen. Oft genug kam es in der Vergangenheit durch fehlerhafte Kapitalmarktinformationen zu erheblichen Anlegerschäden und einer Verunsicherung der übrigen Marktteilnehmer. Diese Arbeit geht vor dem Hintergrund der Frage nach, welche Schadensersatzansprüche sich im einzelnen aus der Verletzung von Pflichten aus §§ 20, 21 AktG ergeben können und welchen Zwecken derartige Ansprüche nach deutschem Recht zu dienen bestimmt sind. Untersucht werden Voraussetzungen und Rechtsfolgen der in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen anhand aller möglich erscheinenden Fallgruppen. Eingegangen wird auf alle für die anwaltliche und richterliche Praxis wesentlichen Fragestellungen, die sich in dem Zusammenhang ergeben. Insbesondere werden auch Fragen der Beweislastverteilung, der Schadensberechnung und der Anspruchskonkurrenz behandelt sowie prozessuale Besonderheiten unter Einbeziehung des schiedsgerichtlichen Verfahrens beleuchtet. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung der Frage, ob und ggf. inwieweit die §§ 20, 21 AktG als Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB zu qualifizieren sind. Berücksichtigt wird dabei auch die zu den Parallelvorschriften im WpHG ergangene Rechtsprechung. Darüber hinaus setzt sich die Arbeit mit der jüngsten Entwicklung im europäischen Gesellschaftsrecht auseinander und zeigt sowohl aktuelle Konsequenzen für die §§ 20, 21 AktG als auch Perspektiven für deren weitere Fortentwicklung auf.

    Der Autor:
    Michael Peter Stern, geb. 1971 in Offenburg; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Heidelberg; Praktika u. a. im studio legale Pavia e Ansaldo in Mailand und bei Prof. Dr. Achim Krämer, Rechtsanwalt am BGH; Tätigkeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Willy Spannowsky in Heidelberg und Kaiserslautern; Zweite juristische Staatsprüfung 2000 in Zweibrücken; Tätigkeit als Rechtsanwalt in Kaiserslautern bis 2002; anschließend Assistent von Prof. Dr. Peter Sester, Dipl.-Kfm., Universität Karlsruhe (TH) und Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

    Die Datei:
    Dateigröße: ca. 4,8 MB

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    Bezugsmöglichkeiten:


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