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Band 49: Das Kooperationsprinzip des Bauvertragsrechts
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt

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  • Der Inhalt:
    Der Kooperationscharakter des Bauvertrages wird in Deutschland seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1999 in der rechtswissenschaftlichen Literatur verstärkt diskutiert. Die Komplexität des Bauens und der zwangsläufig vorgegebene zeitliche Ablauf eines Bauvorhabens machen eine enge Kooperation der am Bau Beteiligten notwendig. Dennoch kommt es aufgrund von Änderungen des Bauplans, von zeitlichen Verzögerungen oder von Mängeln häufig zu Konflikten, die den Bauablauf behindern und zu erheblichen Spannungen zwischen den Beteiligten führen. Die gesetzlichen Regelungen oder spezielle baurechtliche Vertragsordnungen versuchen, diesen Problemen des Bauvertrages Rechnung zu tragen und eine insgesamt ausgewogene Regelung zu schaffen. Für das deutsche Recht sind insbesondere die Regelungen des BGB und der VOB/B für den Bauvertrag relevant. Besonders die VOB/B trägt dem Kooperationscharakter des Bauvertrages Rechnung und etabliert ein dichtes Netz von Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsverpflichtungen, das Auftraggeber und Auftragnehmer zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet. Die Effektivität der festgeschriebenen Kooperationsbeziehungen hängt entscheidend von der rechtlichen Einordnung der einzelnen vertraglichen Verpflichtung als Haupt- oder Nebenpflicht oder als Obliegenheit ab, da sich aus dieser Einordnung die jeweiligen Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten ergeben. Aus dem durch die Anforderungen des Bauens vorgegebenen Charakter des Bauvertrages ergibt sich, dass die einzelnen vertraglichen Verpflichtungen durch eine übergeordnete Kooperationspflicht miteinander verknüpft und geprägt werden. Um dem Kooperationscharakter des Bauvertrages gerecht zu werden, sind die einzelnen vertraglichen Verpflichtungen des Bauvertrages in der Regel als echte vertragliche Pflichten einzuordnen. Das Streitvermeidungspotential des Kooperationsprinzips findet seine Grenze in den bestehenden rechtlichen Regelungen. Zahlreiche Störungen des kooperativen Ablaufs einer bauvertraglichen Beziehung resultieren beispielsweise aus der Reduzierung der rechtlichen Regelung auf das bipolare Verhältnis eines Auftraggebers zu einem Auftragnehmer und dem Mangel einer Verknüpfung der vertraglichen Beziehungen mehrerer nebeneinander am Bau beschäftigter Unternehmen. Derartige Verhältnisse erfordern eine Anpassung der bestehenden rechtlichen Regelungen, um die Basis der Kooperation der Bauvertragsparteien zu verbessern.

    Der Autor:
    Torsten Schwarze, geboren 1974. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Stockholm. Wirtschaftsrechtliches Aufbaustudium an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg. Promotion an der Universität Leipzig. Seit 2000 zunächst als Anwalt in Leipzig, ab 2002 in Frankfurt am Main tätig.

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