Die vorliegende Arbeit erörtert die kollisionsrechtlichen Probleme, die im internationalen Rechtsverkehr entstehen, wenn ein Vertreter durch Insichgeschäft einen Geschäftsabschluss tätigt. Insbesondere geht die Arbeit auf den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages, eines Rechtswahlvertrages und einer Gerichtsstandsvereinbarung durch Insichgeschäft ein. Dabei wird jeweils zwischen der gewillkürten und der organschaftlichen Stellvertretung unterschieden. Die Verfasserin legt umfassend dar, weshalb das Insichgeschäft des gewillkürten Vertreters beim schuldrechtlichen Vertrag, beim Rechtswahlvertrag sowie bei der Gerichtsstandsvereinbarung nach der ZPO an das Innenverhältnis, das der Vertretungsmacht zugrunde liegt, angeknüpft wird. Bei der Gerichtsstandsvereinbarung des gewillkürten Vertreters, die dem EuGVÜ/EuGVO unterliegt, wird als »europäische« Lösung an die lex fori prorogati angeknüpft. Das Insichgeschäft eines organschaftlichen Vertreters unterliegt in allen Varianten der umfassenden lex societatis.
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Daniela Oellers, geboren am 27.09.1974 in Heilbronn studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg acht Semester Rechtswissenschaften. Nach dem ersten Staatsexamen 1999 promovierte sie als Stipendiatin der Landesgraduiertenförderung an der Universität Heidelberg und Modena (Italien). Im Oktober 2001 begann sie das Referendariat in Heidelberg, wo sie 2003 das zweite Staatsexamen ablegte.
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