Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit dem spannungsgeladenen Themenfeld ärztlicher Behandlung und Forschung, dem zugleich eine sehr große praktische Bedeutung zukommt. Viele der betroffenen Einzelprobleme werden allenthalben diskutiert, sind aber nach wie vor von einer überzeugenden Lösung innerhalb eines stimmigen Gesamtkonzepts entfernt. Die vorliegende Arbeit hat den Anspruch, ein die Einzelfälle integrierendes Lösungssystem zu entwickeln. Im 1. Kapitel der Untersuchung wird herausgearbeitet, dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Heilversuch und Humanexperiment für die (strafrechtliche) Beurteilung von ärztlichen Eingriffen nicht trägt, sondern sich eine Fallgruppenbildung empfiehlt, die sich am Kriterium des vorhandenen oder fehlenden Nutzens für den Betroffenen orientiert. Im 2. Kapitel widmet sich die Autorin den Fragen der strafrechtlichen Tatbestandsmäßigkeit der ärztlichen Behandlung und der Forschung. Insoweit werden z.B. auch die Heilbehandlung mit (noch) nicht etablierten Verfahren und der Einsatz von Placebos aus strafrechtlicher Sicht untersucht. Auch einschlägige Regelungen des AMG werden detailliert bearbeitet. Abschließend werden im 3. Kapitel die sich stellenden Probleme der Rechtfertigung behandelt. Als zentraler Legitimationsgrund für Eingriffe in die Körperintegrität wird die Beachtung des normativ beachtlichen – »wahren« – Willens des Betroffenen gesehen.
|
Andrea Loose, geb. 1972 in Crivitz, 1991–1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg, 1. jur. Staatsexamen 1996, 2. jur. Staatsexamen 1999, seit 2001 als Richterin, Sozialgericht Hamburg, tätig.
|