Die vorliegende Arbeit behandelt die Angebotsunterlagenhaftung aus § 12 des Anfang 2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Der Verfasser untersucht die Grundlagen, die Entstehungsgeschichte sowie sämtliche Tatbestandsmerkmale der Vorschrift und setzt sie in einen Vergleich zu den übernahmerechtlichen Regelungen in den USA, Großbritannien und Österreich. Daneben erfolgt eine Einordnung der Norm in das komplexe Schutzsystem zu Gunsten der Aktionäre einer Zielgesellschaft bei öffentlichen Übernahmeund Pflichtangeboten. Obgleich § 12 WpÜG den spezialgesetzlichen Tatbeständen der Verkaufs- oder Börsenprospekthaftung ähnelt, macht die Arbeit deutlich, dass eine Übertragung der hierfür in Rechtsprechung und Literatur aufgestellten Auslegungsgrundsätze die Besonderheiten der übernahmerechtlichen Sachverhalte nur unzureichend erfasst. § 12 WpÜG regelt nämlich anders als bislang bestehende Prospekthaftungsnormen die Haftung eines Erwerbers und nicht eines Veräußerers von Wertpapieren. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass die Angebotsunterlagenhaftung nur öffentliche Wertpapiertauschangebote betrifft und der individuelle Schadensersatzanspruch nicht auf die Rückabwicklung einer Vielzahl von Wertpapiertransaktionen, sondern auf Wertersatz in Geld gerichtet ist.
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