Die Arbeit setzt sich eingehend mit den durch das Betäubungsmittelstrafrecht geschützten Rechtsgütern, insbesondere dem Rechtsgut der Volksgesundheit, auseinander. Behandelt werden nicht nur die möglichen Definitionsansätze der Volksgesundheit und die strafrechtlichen Implikationen verschiedener Definitionsansätze,sondern auch die rechtsphilosophischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Rechtsgutsfrage. In dieser Arbeit wird darüber hinaus aus der Perspektive der Sozialintegration dargelegt, dass es bei dem Verbot von Drogen nicht nur auf deren gesundheitsschädliche Wirkungen ankommt, sondern auch darauf, ob die Menschen zum kontrollierten Umgang mit der jeweiligen Droge in der Lage sind. Außerdem enthält die Arbeit eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit dem Deliktstypus des abstrakten Gefährdungsdelikts, und es wird untersucht, inwieweit die einzelnen Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes als abstrakte Gefährdungsdelikte legitimiert werden können.
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Huang-Yu Wang, geboren 1969 in Taipeh, Taiwan. 1991 Bachelor of Laws und 1995 Master of Laws an der National Taiwan University. 1999 LL.M. in Heidelberg. Von 1991 bis 1993 Assistentin an der Juristischen Fakultät der National Taiwan University. Von 1995 bis 1997 Pflichtverteidigerin am Obergericht Taipeh und am Ortsgericht I-Lan. Von 1997 bis 2001 Stipendiatin des Ministry of Education Taiwans.
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