Die vorliegende Arbeit untersucht die Funktion und Wirkung sowie die Relevanz der sog. ausschließlichen Kompetenzen, die der EG-Vertrag an einigen Stellen anspricht. Nach einer Zusammenstellung der bisherigen Ansätze zur rechtlichen Einordnung und Bestimmung dieser Kategorie gemeinschaftlicher Kompetenzen nähert sich der Autor im Wege einer funktionalen Betrachtung dem rechtlichen Gehalt dieser Kompetenzart.
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