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Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmerschutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der einzelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen
Abhängigkeit und seiner Weisungsgebundenheit im Verhältnis zum Arbeitgeber schutzbedürftig ist. Allerdings führen auch Gestaltungsspielräume, die den Arbeitnehmern vom
Arbeitgeber zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung eingeräumt werden und sich so als eine Auflockerung der Weisungsgebundenheit darstellen, zu eigenen, teilweise
neuartigen, arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Teilselbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Arbeitnehmergruppen hat der Gesetzgeber an zwei Stellen des
Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 23. 7. 2001 zum Gegenstand von Neuregelungen gemacht. Betriebswirtschaftlicher Hintergrund sind teamorientierte und
dezentrale Formen der Arbeitsorganisation, an die das Betriebsverfassungsgesetz durch die §§ 28a und 87 I Nr. 13 angepasst werden soll. Die vorliegende Arbeit
untersucht die Frage, wie sich diese neuen Vorschriften auf die Organisation und die Funktionsweise der betrieblichen Mitbestimmung auswirken.
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