Jurawelt

Band 32: Sicherungsabtretung und Verpfändung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt










Der Inhalt:
Lebensversicherungen werden häufig zur Kreditsicherung eingesetzt. Sie bieten gegenüber anderen Kreditsicherungsmitteln den Vorteil, sowohl das Todesfallrisiko des Kreditnehmers für den Kreditgeber absichern und die Angehörigen im Todesfall vor Kreditschulden bewahren zu können, als auch Sicherung durch die Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche im Erlebensfall zu ermöglichen. Im Zuge des Steueränderungsgesetzes von 1992 haben Lebensversicherungen aber deutlich an Bedeutung in diesem Bereich verloren. Die Berechtigung, die Prämien als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abzuziehen, wurde eingeschränkt, um die Versorgungsfunktion der Lebensversicherung wieder in den Vordergrund zu rücken. Es sollte den inzwischen zahlreich vertretenen Steuersparmodellen Einhalt geboten werden. Die Lebensversicherung spielt seither hauptsächlich noch zur Absicherung des Todesfallrisikos und zur Sicherung von Darlehen, die zu privaten Zwecken aufgenommen werden, eine Rolle. Wird der Kredit nicht vom Versicherungsunternehmen selbst gewährt, ist die Sicherungszession gegenüber der Verpfändung die weitaus gebräuchlichere Art der Kreditsicherung. Bereits im Vorfeld der Insolvenzrechtsreform wurde wegen der neuen Verwertungsregeln, die den Pfandgläubiger privilegieren, vermutet, daß die Banken sich zukünftig häufiger die Lebensversicherungsansprüche verpfänden lassen würden, als dies bisher der Fall war. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 hat sich dies jedoch nicht im erwarteten Maße bewahrheitet. Viele Kreditinstitute lassen sich auch weiterhin die Lebensversicherungsansprüche abtreten und nicht verpfänden. Dieser Umstand wurde nun zum Anlaß für eine Gegenüberstellung der beiden Kreditsicherungsarten genommen, um festzustellen, welche der Verfügungen tatsächlich vorzugswürdig ist.

Die Autorin:
Anne Herrmann

Die Datei:
Die Arbeit kann kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. Ein Ausdruck der Datei ist jedoch nicht möglich. Zur Ansicht wird der kostenlose Acrobat Reader benötigt. Es ist sinnvoll, die Datei nicht direkt im Browserfenster zu laden, sondern diese erst auf der Festplatte abzuspeichern (rechte Maustaste; Ziel speichern unter).



Dateigröße: ca. 8,8 MB

Downloadzeit: ca. 35 Minuten bei 28.8 Modem
ca. 18 Minuten bei ISDN
ca. 2 Minuten bei DSL

Bezugsmöglichkeiten:

DAJV: Infoveranstaltung zum LL.M. in den USA sowie zur LL.M.-Fair 2013
Mannheim
Madrid, CMS Albinana & Suarez de Lezo
"Reformen im Sanktionssystem", dazu Interview mit Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen





Copyright © 2000-2013 Jurawelt & authors