Im internationalen Vergleich müssen deutsche Unternehmen im Jahresabschluss bei Zusagen der betrieblichen Altersversorgung überdurchschnittlich hohe Pensionsrückstellungen ausweisen und schneiden damit im Ranking vergleichsweise schlecht ab. Dies liegt vor allem an den unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften und der fehlenden Saldierungsmöglichkeit im HGB. Daher sind für den Bilanzierenden die Beantwortung der folgenden Fragen wichtig: Wie kann der Ausweis der Pensionsrückstellungen möglichst gering gehalten werden? Ist eine Verknüpfung von Aktiv- und Passivseite möglich? Welcher Durchführungsweg ist hinsichtlich der Bilanzierung vorteilhaft? Schwerpunkt der Untersuchung ist die theoretische Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen nach rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei steht inhaltlich die Abbildung der Durchführungswege im Jahresabschluss nach HGB, US-GAAP und IAS im Vordergrund. Dabei werden erstmals neben theoretischen Ansätzen auch Lösungen für die Praxis herausgearbeitet. Zunächst wird nach den Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung die Bilanzierung der Durchführungswege in der Handels- und Steuerbilanz für die Passiv- (Pensionsrückstellungen) und die Aktivseite (Rückdeckungsvermögen) erläutert. Die Bilanzierung nach USGAAP und IAS wird anschließend untersucht. Auf dieser Basis erfolgt die Darstellung der Bilanzierung nach allen drei Rechnungslegungskreisen im Vergleich, wobei die in der Praxis entwickelten Möglichkeiten, die den Ausweis der Pensionsrückstellungen vermeiden sollen (insbesondere die CTA-Modelle) detailliert beleuchtet werden. Ferner werden die Probleme erörtert, die die Bewertung der Aktiva mit dem Zeitwert auf die deutsche Rechnungslegung mit sich bringt.
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