Traditionell kommt der privaten Regulierung auf dem Kapitalmarkt eine besondere Bedeutung zu. Obwohl der Gesetzgeber der Idee der Selbstregulierung in jüngerer Zeit zunehmend kritisch gegenüber steht, wurden durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz die Möglichkeiten der Börsen zur eigenverantwortlichen Regelsetzung in wesentlichen Punkten erweitert. Dieser Befund gibt Anlass, den in der Literatur bisher wenig durchdrungenen Themenkomplex Selbstregulierung näher zu beleuchten. Das erste Ziel dieser Untersuchung besteht in der Klärung der konzeptionellen Grundlagen einer Theorie der Selbstregulierung. Vorgeschlagen wird hier eine Verortung in der ökonomischen Normtheorie, die die Rechtsordnung als komplexes Anreizsystem begreift und von diesem Ausgangspunkt die Entwicklung von (Rechts)normen zu erklären versucht. Das zweite Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstregulierung der Institution Börse aufzuzeigen. Beachtet werden sowohl die ökonomischen Zusammenhänge als auch die Strukturvorgaben, die sich aus dem europäischen Recht sowie dem innerstaatlichen Verfassungsrecht ergeben. Das dritte Ziel liegt darin, die in der theoretischen Untersuchung entwickelten Ergebnisse in einer Analyse des geltenden Börsenrechts einem ersten Anwendungstest zu unterziehen.
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