Die Vorstellung, dass jeder Sache ein bestimmter fester Geldwert aus sich heraus zukomme, ist antiquiert. Gleichzeitig verweist das Bürgerliche Recht in zahlreichen Normen auf »den Wert« von Sachen und Gegenständen. Die vorliegende Arbeit behandelt die sich hieraus ergebende Rechtsfrage, wie der objektive Wert (Marktwert, Verkehrswert) in einer Gesellschaftsordnung mit hoch differenzierten Märkten ermittelt werden kann, wie also der relevante Teilmarkt zu bestimmen ist und wie man vom Einzelpreis zum Wert gelangt. Besondere Probleme stellen sich, wenn kein regulärer Markt für die zu bewertende Sache existiert, die gesetzlichen Normen aber eine Bewertung verlangen. Die rechtlichen Vorfragen als Basis jeder Tatsachenerhebung über Preise und Werte werden mit zahlreichen Praxisbeispielen beleuchtet.
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