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Band 25: Der objektive Wert als Rechtsbegriff im Bürgerlichen Recht
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt

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  • Der Inhalt:
    Die Vorstellung, dass jeder Sache ein bestimmter fester Geldwert aus sich heraus zukomme, ist antiquiert. Gleichzeitig verweist das Bürgerliche Recht in zahlreichen Normen auf »den Wert« von Sachen und Gegenständen. Die vorliegende Arbeit behandelt die sich hieraus ergebende Rechtsfrage, wie der objektive Wert (Marktwert, Verkehrswert) in einer Gesellschaftsordnung mit hoch differenzierten Märkten ermittelt werden kann, wie also der relevante Teilmarkt zu bestimmen ist und wie man vom Einzelpreis zum Wert gelangt. Besondere Probleme stellen sich, wenn kein regulärer Markt für die zu bewertende Sache existiert, die gesetzlichen Normen aber eine Bewertung verlangen. Die rechtlichen Vorfragen als Basis jeder Tatsachenerhebung über Preise und Werte werden mit zahlreichen Praxisbeispielen beleuchtet.

    Der Autor:
    Harald Scholz studierte Rechtswissenschaft in Bonn, Heidelberg und Singapur und promovierte an der Universität Bielefeld. Er ist als Rechtsanwalt in Hamm/Westfalen tätig.

    Die Datei:
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  • Der objektive Wert als Rechtsbegriff im Bürgerlichen Recht



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