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Band 24: Markenschutz in den USA aus Sicht des deutschen Anmelders
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt

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  • Der Inhalt:
    Wie die steigenden Zahlen von Markenanmeldungen und die in den Marken-Rankings ermittelten enormen Unternehmenswerte belegen, gewinnen Markenrechte zunehmend an Bedeutung für die Unternehmenstätigkeit. Durch die Globalisierung der Märkte ist es indes mehr denn je notwendig geworden, sich mit anderen Rechtsordnungen vertraut zu machen, um Marken auch in wichtigen Handelszentren außerhalb Deutschlands und der EU etablieren und schützen zu können. Das Markenrecht der USA ist dabei wegen der intensiven Handelsbeziehungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Unternehmen und den häufig anzutreffenden grenzüberschreitenden Holdingstrukturen von besonderem Interesse. Zwar sind durch internationale Verträge, insbesondere die TRIPS-Standards, bereits in vieler Hinsicht Rechtsangleichungen erfolgt. Gerade die verbliebenen feinen oder auch deutlichen Unterschiede der Markenrechtssysteme müssen jedoch bei der Auswahl, Anmeldung und Benutzung von Zeichen berücksichtigt werden. Gegenstand dieser Arbeit ist daher die Aufdeckung solcher Unterschiede aus Sicht des deutschen Markenanmelders. Hierzu werden die Rechtsinstitute des US-amerikanischen Markenrechts den bekannten Strukturen des deutschen Rechts zugeordnet und erläutert. Dargestellt werden Rechtsquellen, Schutzsystem und die verschiedenen Bundesmarkenregister der USA, ferner Kennzeichenarten, Entstehungstatbestände und Voraussetzungen der Schutzfähigkeit von Zeichen als Marke oder Unternehmenskennzeichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den neuen Markenformen, wie Buchstaben- und Zahlenmarken, Farbund dreidimensionale Marken sowie Hör-, Geruchs- und Multimediamarken.

    Die Autorin:
    Dr. Kirsten Sowade, geboren 1972 in Köln. Von 1991 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. 1. Staatsexamen 1996. Anschließend Referendariat in Nordrhein- Westfalen. 1998 Wahlstation in San Francisco, USA 2. Staatsexamen im Februar 1999. Danach Rechtsanwältin in Düsseldorf. Promotion 2002 bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster. Seit März 2003 Syndikusanwältin in einem internationalen Konzern.

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  • Markenschutz in den USA aus Sicht des deutschen Anmelders



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