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Band 18: Das Unternehmensinteresse als Verhaltensmaxime der Leitungsorgane einer Aktiengesellschaft im Rahmen der Organhaftung - in Abgrenzung zum Gesellschaftsinteresse und unter Berücksichtigung US-amerikanischer Rechtsprechung und Literatur
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt




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  • Der Inhalt:
    Das Unternehmensinteresse ist im Rahmen der Haftung der Leitungsorgane einer Aktiengesellschaft gem. §§ 93, 116 AktG von zentraler Bedeutung. Es soll als Verhaltensmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat fungieren. Die Begründung hierfür und die inhaltliche Ausfüllung des Begriffs sind jedoch äußerst umstritten. Der Autor untersucht die verschiedenen Begründungsansätze zum Unternehmensinteresse und klärt die inhaltliche Bedeutung des Begriffs. Insbesondere geht er dabei auf die " in jüngerer Zeit vermehrt vertretene " Auffassung, die das Gesellschaftsinteresse als Verhaltensmaxime favorisiert, und die Rolle des Shareholder Value-Ansatzes ein. Angesichts der Tatsache, daß die Organhaftung in Deutschland erst in jüngerer Zeit größeres Interesse gefunden hat und kaum Rechtsprechung zu diesem Thema existiert, greift er zudem auf Rechtsprechung und Literatur aus den Vereinigten Staaten zurück, wo die Gerichte seit vielen Jahren mit Fragen der Haftung des Managements für unternehmerische Maßnahmen beschäftigt sind. Im Anschluß daran wird auf die praktischen Auswirkungen der einzelnen Konzepte zum Unternehmensinteresse eingegangen. Dem Verfasser gelingt es, unter Aufarbeitung der verschiedenen Auffassungen zu einer überzeugenden Begründung des Unternehmensinteresses als Verhaltensmaxime der Leitungsorgane einer Aktiengesellschaft zu gelangen. Die bisherige isolierte Betrachtung wird überwunden und ein sach- und interessengerechtes Gesamtkonzept gefunden. Mit einer Kombination von materiellen und prozeduralen Kriterien schafft der Autor einen verläßlichen Rahmen für die weitere Entwicklung des Unternehmensinteressebegriffs.

    Der Autor:
    Hans-Jörg Krämer, geb. 26. 5. 1975 in Ravensburg; 1994 Abitur am Rupert-Neß-Gymnasium in Wangen im Allgäu; 1994"1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München; 1996/97 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Flinders University of South Australia, Adelaide; 1999/2000 Erste Juristische Staatsprüfung in München, anschließend Promotion an der Rechtsund Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth bei Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M.; seit Oktober 2001 Rechtsreferendar in München.

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