Staatliche Entscheidungen werden zunehmend von Gremien vorbereitet oder gar getroffen. Die vorliegende Arbeit zeigt zunächst Tätigkeitsfelder der Gremien und die Gründe für die Übertragung von Aufgaben auf mehrere, untereinander nicht weisungsgebundene Personen auf. Sie widmet sich sodann den Fehlern im Gremienverfahren und der Frage, welche Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes Gremienmitglieder und vor allem vom Gremienhandeln betroffene Bürger haben. Hierzu werden gremien-spezifische Verfahrensfehlerquellen aufgezeigt und analysiert. Schließlich geht die Arbeit unter dem Stichwort des Beurteilungsspielraumes der Frage nach, inwieweit die Gerichte befugt und in der Lage sind, Gremienentscheidungen inhaltlich zu überprüfen.
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Alexandra Unkelbach, Jahrgang 1970, studierte von 1991 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ihr Referendariat absolvierte sie unter anderem an der Deutschen Botschaft in Caracas, Venezuela und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nach dem zweiten Staatsexamen war sie ab 1999 in verschiedenen Projekten am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer als Forschungsreferentin tätig. Seit 2004 ist sie niedergelassene Rechtsanwältin in Bonn.
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