Im Strafverfahren müssen die Rechte des Angeklagten mit den Interessen des Staates und der Verbrechensopfer miteinander in Einklang gebracht werden. Diese Rechtspositionen sind fundamental für das friedliche Zusammenleben und darum Kompromissen schwer zugänglich. Besonders schwer gestaltet sich der Ausgleich in Russland, wo Terror nicht erst seit dem 11. September 2001 eine konkrete Bedrohung darstellt und die Kriminalität ein anderes Niveau als in Deutschland besitzt. Vor diesem Hintergrund untersucht die Abhandlung, inwieweit bestimmte Erscheinungen in Gesetzen und Praxis den Menschenrechten zuwiderlaufen. Am Beginn steht eine Einführung in die russische Rechtsordnung. In einem zweiten Teil wird die einschlägige Rechtssprechung des Verfassungsgerichts und des EGMR systematisiert. Der Hauptteil widmet sich schließlich konkreten Menschenrechtsverletzungen bei Freiheitsentziehungen sowie bestimmten inquisitorischen Instituten des Strafprozesskodex. Im Unterschied zu den in diesem Bereich bisher erschienenen Untersuchungen setzt sich die Arbeit dabei umfassend mit russländischer Literatur und Rechtsprechung auseinander. Außerdem erfolgt soweit möglich ein Vergleich mit der deutschen Rechtsordnung, so dass auch die hiesige Diskussion profitieren kann.
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