Online-Auktionen erfreuen sich in Deutschland einer ungebrochenen Beliebtheit. Seit Gründung des ersten deutschen Online-Auktionshauses vor mehr als sechs Jahren bieten heute weit über 100 Unternehmen in Deutschland Online-Auktionen an. Für den Verbraucher bietet dies zum einen die Möglichkeit, auf einem zusätzlichen Vertriebsweg bequem, schnell und vermeintlich günstig Waren zu erstehen. Zum anderen birgt der Kauf über das Internet und damit auch über Auktionsplattformen Gefahren. Gegenstand dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob und wie der Verbraucher beim Vertragsschluss auf Auktionsplattformen mit einem Unternehmer geschützt ist. Zu diesem Zwecke werden zunächst Kriterien aufgestellt, die eine Abgrenzung zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen sollen. Im Anschluss daran wird das Verhältnis der Beteiligten bei einer Online-Auktion näher beleuchtet. Zu Beginn der Darstellung der verbraucherschützenden Vorschriften werden die Vorschriften der §§ 305 ff BGB untersucht, insbesondere die Frage inwieweit die AGB des Auktionshauses im Verhältnis zwischen Anbieter und Bieter Auswirkungen entfalten. Im Anschluss werden die fernabsatz-rechtlichen Vorschriften der §§ 312b ff BGB näher beleuchtet, wobei eine Trennung zwischen dem Widerrufsrechts des Bieters und den Informationspflichten des Anbieters erfolgt. Hier wird auch das Urteil des BGH vom 03. 11. 2004 zum Widerrufsrecht bei Online-Auktionen näher beleuchtet und einer kritischen Würdigung unterzogen. Im Anschluss an die Darstellung der Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht erfolgt die Betrachtung der weiteren Pflichten des Anbieters aus § 312e BGB und §§ 6, 7 TDG sowie der Besonderheiten die bei der Abwicklung von Verträgen auf Auktionsplattformen beachtet werden müssen.
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Kerstin Lienemann, geboren am 11. Mai 1976 in Leverkusen, absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln ihr Referendariat in Köln und Berlin. Im Anschluss arbeitete sie neben der Anfertigung ihrer Dissertation von Mai 2003 bis März 2005 in der Rechtsabteilung der QSC AG in Köln. Seit September 2005 ist sie Justiziarin der Digital River GmbH in Köln.
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