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Die deutsche Arbeitsverfassung ist gekennzeichnet durch einen Dualismus von betrieblicher und überbetrieblicher Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Die Balance
zwischen Tarif- und Betriebsautonomie hat sich in den letzten Jahren in Richtung Betriebsautonomie verschoben. Den Betriebsparteien ist mehr Regelungsmacht
zugewachsen. Es wurden ihnen aber keine anderen, zusätzlichen Instrumente an die Hand gegeben, die zwischen ihnen bestehenden unklaren Rechtsfragen zu lösen. Diese
Konflikte können dabei nur mit den Mitteln ausgetragen werden, die den Betriebsparteien zur Verfügung stehen. Die Betriebsparteien sind bei der Auslegung ihrer
Konflikte an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden, die vorgestellt werden. Die Untersuchung geht im Anschluss der Frage nach, ob die bisherigen betrieblichen
Lösungsinstrumente tauglich sind, die neu hinzugewonnene Regelungsmacht entsprechend der zuvor entwickelten Vorgaben umzusetzen. Diskutiert wird im Anschluss, ob die
gemeinsame Nutzung einer elektronischen Datenbank ein weiterer, eigenständiger Konfliktlösungsmechanismus sein kann. Die Nutzung einer solchen Datenbank erfüllt alle
Vorgaben, die an einen effizienten Konfliktlösungsmechanismus gestellt werden. Ergebnis der Studie ist aber, dass die gemeinsame Verwendung einer elektronischen
Datenbank als eigenständiger Konfliktlösungsmechanismus versagen muss, da es hinsichtlich ihrer Nutzung Grenzen gibt. Sie ist daher nur ein Werkzeug, dass die
Betriebspartner befähigt, die anderen Konfliktlösungsmechanismen effektiv zu nutzen.
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Jörn Hülsemann (geb. 1970) ist Sozius im Hamelner Anwaltshaus seit 1895 (www.anwaltshaus-1895.de). Er ist dort für das Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht
zuständig. Dies wird dem bisherigen Lebensweg des Anwalts gerecht: nach einer Ausbildung im öffentlichen Dienst, die er als Diplom-Verwaltungswirt (FH) abschloss,
studierte er in Göttingen Rechtswissenschaften. Den im Studium gesetzten Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht setzte er im Referendariat und bei dieser Arbeit fort.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist der Autor als Referent bei Seminaren für Betriebs- und Personalräte sowie Verwaltungen auf dem Bereich des Arbeits- und
Verwaltungsrechts tätig.
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