Die zunehmend schwierige konjunkturelle Lage in zahlreichen Bereichen der deut-schen Wirtschaft zwingt viele Unternehmen zu umfangreichen Restrukturierungs-maßnahmen. Dabei sollen notwendige Personalanpassungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich gestaltet werden. Das SGB III sieht in § 216 b SGB III für Arbeitge-ber die Möglichkeit vor, betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten, sog. beE, zu gründen und durch Geldleistungen der Bundesagentur für Arbeit zu fördern. In diese beE, vielfach auch Transfergesellschaften genannt, wechseln Arbeitnehmer, denen ansonsten betriebsbedingt gekündigt werden müsste. Unter Aufgabe ihres Arbeitsplatzes werden diese nach Feststellung ihrer persönlichen Defizite entspre-chend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes qualifiziert („Qualifizierungsnehmer“) und an andere Arbeitgeber vermittelt. Besondere Bedeutung erlangt das Thema in der betrieblichen Praxis bei Betriebsübergängen, bei Betriebsänderungen, denen reiner Personalabbau zugrunde liegt, und in der Insolvenz. Die Betriebspartner kön-nen sich in einem Transfersozialplan auf die Einrichtung einer beE einigen
Die Arbeit behandelt sämtliche betriebsverfassungsrechtlichen Probleme sowie die individualrechtliche Umsetzung, insbesondere die Gestaltung des in der Praxis be-deutsamen „Dreiseitigen Vertrages“, bei dem Arbeitnehmer sowie bisheriger als auch zukünftiger Arbeitgeber Vertragspartner sind.
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