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Nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts stellt sich die Streitfrage, ob der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag
im Sinne des § 310 Abs. 3 anzusehen ist. Darüber hinaus wird gestritten, ob dem Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ein Widerrufsrecht aus § 312
Abs. 1 Satz 1 zusteht. Da Arbeitsverträge gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 unter der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten der
Inhaltskontrolle unterliegen, wird die Frage aufgeworfen, was unter der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten zu verstehen ist. Kontrovers wird in diesem
Zusammenhang beurteilt, ob eine im Arbeitsrecht geltende Besonderheit die Inhaltskontrolle der Vertragsstrafenklauseln gemäß § 308 Nr. 6 und der einmonatigen
Verfallsklauseln nach § 307 Abs. 2 ausschaltet. Im Rahmen des Leistungsstörungsrechts wird über die Frage gestritten, ob der Arbeitnehmer für vorsätzlich verursachte
Schäden auch haftet, wenn eingetretene Schäden vom Vorsatz des Arbeitnehmers nicht erfasst sind.
Die Untersuchung dieser Fragen führt der Verfasser in einer alle Argumente der juristischen Methodenlehre berücksichtigenden Gesetzesanalyse durch. Sie erfolgt zudem
mit der Analyse der Entscheidungen des BAG und LAG.
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Chin-Fa You wurde 1974 in Taipeh, Taiwan geboren. Er absolvierte das fünfjährige rechtswissenschaftliche Studium an der Soochow Universität in
Taipeh, Taiwan. 2003 erwarb er den akademischen Grad eines Magister Legum (LL.M.) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Die Promotion
schloss er 2006 ab.
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