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Die kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen knüpft nach gefestigter Rechtsprechung und herrschender Lehre an eine fortbestehende
Identität des Betriebs an. Das Bundesarbeitsgericht hat zwischenzeitlich auch für die Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen an eine Identitätswahrung auf
betrieblicher Ebene abgestellt. Die überwiegende Lehre hatte bis zu diesem Zeitpunkt die Gesamtbetriebsvereinbarung auf Unternehmens-, nicht aber betrieblicher Ebene
angesiedelt.
Die vorliegende Arbeit analysiert die Anknüpfungspunkte der Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen im Bereich der originären wie der delegierten Zuständigkeit des
Gesamtbetriebsrats. Ausgehend vom Normencharakter wird zunächst die Geltungsweise von Gesamtbetriebsvereinbarungen, eine Anknüpfung an originäre Angelegenheiten des
Unternehmens, eine Rechtsetzung auf Unternehmensebene sowie generell das Verhältnis der Mitbestimmung durch Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat untersucht.
Im Rahmen einer anschließenden Darstellung der Voraussetzungen der kollektivrechtlichen Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen werden zunächst die denkbaren
Sachverhaltskonstellationen der Betriebsveräußerung beleuchtet. Danach wendet sich die Arbeit der Frage zu, ob als innerbetriebliche Voraussetzung eine Wahrung der
Identität des Betriebs maßgebend ist, anhand welcher Kriterien eine Beurteilung der Identität des Betriebs überhaupt möglich sein soll und welche Wertungen das
Betriebsverfassungsrecht selbst für die Beurteilung aufstellt, ob »derselbe« Betrieb als Geltungsbereich einer Norm fortexistiert. Im Ergebnis wird anhand dieser
Wertungen ein Modell entwickelt, das der Normsetzung für den Betrieb als betriebsverfassungsrechtlich relevante Einheit Rechnung trägt, einheitliche Maßstäbe für die
Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen wie Gesamtbetriebsvereinbarungen ermöglicht und für die Praxis die mit dem Begriff der »Identität« des Betriebs verbundenen
Rechtsunsicherheiten weitgehend vermeidet.
Abschließend behandelt die Arbeit Auswirkungen von Veränderungen der Normsituation, die Auflösung von Konkurrenzen und die Frage der Übertragbarkeit der Ergebnisse
auf Konzernbetriebsvereinbarungen.
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