Das In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 brachte nicht lediglich Neuerungen im Bereich des allgemeinen und besonderen Schuldrechts mit sich. Heimlich still und leise erlebte auch die AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen eine Renaissance, die erst gegen Ende des Gesetzgebungsverfahrens ihre gesetzliche Grundlage in § 310 Abs. 4 BGB fand. War es bis zur Eingliederung des AGB-Gesetzes in das BGB nicht möglich, Arbeitsverträge anhand des AGB-Rechts zu prüfen, so ist dies nunmehr möglich. Allerdings sind hierbei »die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen«. Die ersten Konkretisierungen dieser Formulierung, sowie die prognostizierten Veränderungen in der Rechtsprechung gehen noch weit auseinander, so dass sich ihre praktische Reichweite wohl erst in den nächsten Jahren vollends offenbaren wird. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, eine erste umfassende Prüfungssystematik aufzuzeigen und ein konkretes Prüfungsprogramm zu entwickeln. Hierbei versucht der Autor insbesondere, »die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten« zu schematisieren, wobei er zu dem Ergebnis gelangt, dass zwischen allgemeinen und speziellen Besonderheiten zu unterscheiden ist, die jeweils innerhalb einer einstufigen Prüfung zu berücksichtigen sind. Im letzten Teil der Arbeit werden die spezifisch arbeitsrechtlichen Institute der arbeitsrechtsvertraglichen Einheitsregelung, Gesamtzusage und betrieblichen Übung einer Analyse dahingehend unterzogen, ob und gegebenenfalls in welcher Form sie sich in der System der AGB-Kontrolle einfügen lassen.
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