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Im digitalen Zeitalter sind immer mehr Personen mit der Erstellung von Bildern beschäftigt, sei es als selbständige Werkschöpfer, als Arbeitnehmer oder
als arbeitnehmerähnliche Urheber. Die Probleme, die in derartigen Auftragsverhältnissen auftauchen, sind zahlreich und im Detail noch nicht hinreichend geklärt. Diese
Arbeit untersucht zunächst in einem allgemeinen Teil, welche Schutzrechte an Bildern bestehen können. Dabei wird insbesondere das Urheberrecht nicht isoliert, sondern
vielmehr im Zusammenhang mit anderen gewerblichen Schutzrechten (Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) betrachtet. Gegenstand des besonderen Teils ist die Rechtslage in
Auftragsverhältnissen. Ausgehend vom Urheberrecht werden auch das Geschmacksmuster- und Markenrecht in die Untersuchung miteinbezogen. Aus der Perspektive der Urheber
werden die zu betrachtenden Auftragsverhältnisse in vier große Gruppen unterteilt: 1.) selbständige Urheber 2.) arbeitnehmerähnliche Urheber 3.) Arbeitnehmerurheber
4.) im Einzelfall: Miturheber. Im Schwerpunkt behandelt diese Arbeit die Einräumung von Nutzungsrechten an einen Auftraggeber. Daneben werden auch die
Urheberpersönlichkeitsrechte und der Anspruch auf eine Vergütung für die Nutzung des Werkes untersucht. Abschließend enthält diese Arbeit auf der Grundlage der
gemachten Untersuchungen einen Vertragsvorschlag für einen Bild-Nutzungsvertrag.
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