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Das Grundstücksrecht ist für das angloamerikanische Case Law von erheblicher Bedeutung, da in diesem Bereich grundlegende Rechtsstrukturen der
Gesamtrechtsordnung bereits vor Jahrhunderten in zahlreichen Präzedenzfällen entwickelt wurden. Die wohl einschneidendste Rechtsreform in
diesem Bereich ging im 19 Jh. mit der Einführung eines neuen Grundstücksregisterrechts, dem sog. Torrenssystem, von australischem Boden aus und verbreitete sich
seitdem mit ungewöhnlichem Erfolg in weiten Teilen der angloamerikanischen Welt.
Die vorliegende Arbeit weist nach, dass es sich bei der Einführung dieses Systems in weiten Teilen um eine Rezeption deutschen (hamburgischen) Partikularrechts
handelte, das von zahlreichen deutschen Einwanderern im Teilstaat »South Australia« befürwortet worden war und durch den Hamburger Juristen Dr. Ulrich Hübbe tatkräftig
umgesetzt wurde.
Die Untersuchung zeigt zunächst die besondere rechtliche Situation Südaustraliens zur Mitte des 19 Jh. auf und stellt die Wechselwirkungen derselben mit der rasanten
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der damals noch jungen australischen Kolonie heraus. Eingebettet in diesen Rahmen wird anhand zahlreicher zeitgenössischer
Quellen der Reformverlauf mit seinen zahlreichen Facetten dargelegt. Anschaulich gelingt es, diesen Reformverlauf in eine Phase der Konzeptsuche und eine Phase der
Modellsuche einzuteilen. Daran anschließend wird der Rezeptionsprozess als solcher sowohl mit rechtshistorischen als auch rechtsvergleichenden Methoden
erarbeitet.
Schließlich greift die Arbeit die Problematik der Integration des rezipierten Systemkomplexes in die fremdartige Gesamtrechtsordnung auf, indem die frühe australische
Rechtsprechung auf dem Hintergrund der Rezeptionsthese durchleuchtet wird. Der Verfasser kann dabei das durch die Rezeption entstandene Spannungsverhältnis im Bereich
des Equityrechts lokalisieren. Dadurch gewinnt die Untersuchung in der verschiedenartigen Kategorisierung von Rechten als vertragliche bzw. sachenrechtliche einen
neuen rechtsdogmatischen Erklärungsansatz, der Anfangsprobleme des Systems erklären kann.
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