Bildhafte Darstellungen spielen in unserer heutigen Zeit eine immer größere Rolle – nur
in den Rechtsbereich haben sie bisher kaum Einzug gehalten. Hier werden jedoch viele
sprachliche Bilder verwendet, beispielsweise in Urteilen an den für die Begründung
entscheidenden Stellen. Zu solchen verbalen Bildern zählt insbesondere auch die
Metapher.
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst untersucht, ob es sich bei der Verwendung
der juristischen Metaphern um ein modernes Sprachphänomen handelt, oder ob
Metaphern schon in früheren Epochen zur Anwendung gelangten. Dabei wird festgestellt,
dass der Ursprung vieler heutiger Metaphern bis ins römische Recht zurükkreicht,
was die besondere, zeitlose Bedeutung der Metapher für die Rechtssprache
zeigt.
Ferner wird angesichts unserer bildorientierten Zeit insbesondere der Frage nachgegangen,
ob juristische Metaphern visualisiert werden können und ob durch
Visualisierungen Funktionen erfüllt werden, die durch Sprache allein nicht wahrgenommen
werden können. Zu diesem Zweck werden die Funktionen der Metaphern in
der Rechtssprache ermittelt und diese anschließend den Aufgaben ihrer Visualisierung
gegenübergestellt.
Nach den Ergebnissen dieser Arbeit sind grundsätzlich alle juristischen Metaphern
visualisierbar. Von ihren Funktionen her sind sie in vielerlei Hinsicht von Bedeutung:
Sie erweitern die Sprache, schmücken sie aus, erklären anschaulich abstrakte
Denkinhalte und wirken als Gedächtnisstütze. Ihre Visualisierungen nehmen im
Vergleich dazu zusätzliche Funktionen nur dann uneingeschränkt wahr, wenn sie Teil
eines logischen Bildes sind. In allen übrigen Fällen hängt es von dem jeweiligen
Adressatenkreis ab, ob die Visualisierung einer juristischen Metapher sinnvoll ist. So
kann sie etwa bei Studenten durchaus empfehlenswert sein, sei es in Vorlesungen oder
Lehrbüchern. Einzelheiten dazu sowie zur Visualisierung juristischer Metaphern sind
in diesem Buch nachzulesen. Die hier gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es, passend
zu jedem Rechtsgebiet mehr Bilder als bisher sinnvoll zum Einsatz zu bringen.
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