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Bildhafte Darstellungen spielen in unserer heutigen Zeit eine immer größere Rolle – nur in den Rechtsbereich haben sie bisher kaum Einzug
gehalten. Hier werden jedoch viele sprachliche Bilder verwendet, beispielsweise in Urteilen an den für die Begründung entscheidenden Stellen. Zu solchen verbalen
Bildern zählt insbesondere auch die Metapher.
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst untersucht, ob es sich bei der Verwendung der juristischen Metaphern um ein modernes Sprachphänomen handelt, oder ob Metaphern
schon in früheren Epochen zur Anwendung gelangten. Dabei wird festgestellt, dass der Ursprung vieler heutiger Metaphern bis ins römische Recht zurükkreicht, was die
besondere, zeitlose Bedeutung der Metapher für die Rechtssprache zeigt.
Ferner wird angesichts unserer bildorientierten Zeit insbesondere der Frage nachgegangen, ob juristische Metaphern visualisiert werden können und ob durch
Visualisierungen Funktionen erfüllt werden, die durch Sprache allein nicht wahrgenommen werden können. Zu diesem Zweck werden die Funktionen der Metaphern in der
Rechtssprache ermittelt und diese anschließend den Aufgaben ihrer Visualisierung gegenübergestellt.
Nach den Ergebnissen dieser Arbeit sind grundsätzlich alle juristischen Metaphern visualisierbar. Von ihren Funktionen her sind sie in vielerlei Hinsicht von
Bedeutung: Sie erweitern die Sprache, schmücken sie aus, erklären anschaulich abstrakte Denkinhalte und wirken als Gedächtnisstütze. Ihre Visualisierungen nehmen im
Vergleich dazu zusätzliche Funktionen nur dann uneingeschränkt wahr, wenn sie Teil eines logischen Bildes sind. In allen übrigen Fällen hängt es von dem jeweiligen
Adressatenkreis ab, ob die Visualisierung einer juristischen Metapher sinnvoll ist. So kann sie etwa bei Studenten durchaus empfehlenswert sein, sei es in Vorlesungen
oder Lehrbüchern. Einzelheiten dazu sowie zur Visualisierung juristischer Metaphern sind in diesem Buch nachzulesen. Die hier gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es,
passend zu jedem Rechtsgebiet mehr Bilder als bisher sinnvoll zum Einsatz zu bringen.
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