Die europäische Gemeinschaft steht im Zeichen eines einheitlichen Binnenmarktes,
einem Wirtschaftraum ohne Binnengrenzen, in welchem der freie Verkehr von
Waren, Personen und Dienstleistungen gewährleistet wird. Mehrstufige
Zulassungsverfahren haben sich in der Vergangenheit als geeignete und zugleich
als beliebte Instrumente der Mitgliedstaaten erwiesen, versteckte
Handelsbeschränkungen zu erlassen. Um diese Form der Handelsbeschränkungen
zu beseitigen, ist die Schaffung eines einheitlichen Genehmigungsverfahrens
unverzichtbar.
Hauptanwendungsfeld der behandelten Problematik sind gemeinschaftsweit
geltende Produktzulassungsregelungen wie sie beispielhaft für das Arzneimittel-,
Gentechnik- und Lebensmittelrecht zur Anwendung gelangen. Im Zuge der
Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes werden Zulassungsentscheidungen
nicht mehr nur von einem Mitgliedstaat getroffen, sondern in
einem mehrstufigen Verwaltungsverfahren unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten.
Sofern die Mitgliedstaaten untereinander zu keiner einvernehmlichen
Genehmigungsentscheidung gelangen, wird das Genehmigungsverfahren auf die
Ebene der Gemeinschaft emporgehoben. Die Europäische Kommission trifft dann
eine zentrale Entscheidung, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist. Diese
neuen Kooperationsstrukturen auf horizontaler und vertikaler Ebene machen eine
Neueinteilung der gemeinschaftsweiten Genehmigungsentscheidungen erforderlich.
Ziel dieser Arbeit ist es daher, die Struktur der Genehmigungsverfahren zu
analysieren und die jeweiligen Genehmigungsentscheidungen der bereits bekannten
Form des transnationalen Verwaltungsakts oder den neu zu konturierenden
Rechtsinstituten des gemeinschaftlich mehrstufigen Verwaltungsakts und des
gemeinschaftlichen Verwaltungsakts zuzuordnen.
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