Die flächendeckende Einführung der elektronischen Kommunikation in der öffentlichen
Verwaltung ist ein zentraler Schritt bei der beabsichtigten Modernisierung
der Verwaltung. Sie wird durch das Projekt »BundOnline 2005« der
Bundesregierung auf Bundesebene verfolgt und auf europäischer und kommunaler
Ebene sowie durch die Länder in einer Vielzahl von Wettbewerben und
Projekten gefördert. Die elektronische Verwaltung – im modernen Sprachgebrauch
auch als »Electronic Government« oder kurz E-Government bezeichnet – wirft eine
Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher und technischer Fragen auf. Die vorliegende
Arbeit untersucht die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger unter
Verwendung der elektronischen Signatur nach dem deutschen »Gesetz über die
Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG)« und
der europäischen »Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlamentes und des
Rates vom 13. 12. 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische
Signaturen«. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen in der öffentlichen
Verwaltung liegen mittlerweile mit den Anpassungen durch das »Dritte Gesetz zur
Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften« auf Bundesebene und
entsprechender Reformgesetze der Länder zum überwiegenden Teil vor. Ebenso ist
auch die Technik der elektronischen Signatur grundsätzlich verfügbar. Auch wenn
die praktische Bedeutung der elektronischen Signatur zur Zeit noch gering ist,
stellt sie den zentralen Baustein eines zukünftigen elektronischen
Verwaltungsverfahrens dar. Aus der Analyse des verfassungs- und europarechtlichen
Rahmens, der einfachrechtlichen Anforderungen sowie der technischen
Möglichkeiten werden Anwendungsfragen der elektronischen Signatur entwickelt
auf deren Grundlage die konkrete Anwendung elektronischer Signaturen im
Verwaltungsverfahren dargestellt wird.
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