Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen wurden in Deutschland über Jahrzehnte hinweg mittels der Generalklausel des UWG geahndet. Erst 2004 erhielt die wohl wichtigste Fallgruppe eine eigene Vorschrift. In Spanien fand die Rechtsfigur 1991 mit der Verabschiedung eines Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Eingang. Dabei konnte der Gesetzgeber auf die deutschen Erfahrungen mit der Materie zurückgreifen. Die vorliegende Arbeit untersucht in einem »dreiseitigen« Rechtsvergleich (deutsche Rechtslage vor und nach der Reform von 2004, spanische Rechtslage) Generalklauseln und Sonderbzw. Beispieltatbestände. Europäischen und internationalen Aspekten ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Auf der Grundlage des Vergleichs wird ein eigenes Modell aufgebaut, das auf die konkreten Auswirkungen eines Verhaltens auf den Wettbewerb und die lauterkeitsrechtlich geschützten Interessen abstellt. Unbestimmter Rechtsbegriff der Generalklausel ist der »Leistungswettbewerb«. Der Beispieltatbestand zum Rechtsbruch berücksichtigt neben Unternehmer- ausdrücklich auch Verbraucherinteressen.
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