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Band 72: Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht – eine verfassungsrechtliche Untersuchung
Titelblatt der juristischen Reihe Tenea-Verlag/jurawelt











Der Inhalt:
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist kein Rechtsgebiet wie jedes andere. Im System der modernen Verfassungsstaaten bildet die Staatsangehörigkeit eine existentielle Kategorie. Sie ist das Vehikel, mit Hilfe dessen ein Individuum einem bestimmten Staat rechtlich zugeordnet wird. Auf der anderen Seite gewinnt der Staat auf diesem Wege sein personelles Substrat, das Volk. Die Reform von 1999 stellt eine radikale Umgestaltung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts dar. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erheblich gelockert. Dadurch soll die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer gefördert werden. Kehrseite der Medaille ist eine starke Zunahme der Fälle von Mehrstaatigkeit. Das geltende Gesetz wartet daher mit einer Konstruktion auf, die im internationalen Vergleich beinahe einzigartig ist: dem sog. Optionsmodell. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit stellt sich gleichwohl, vielleicht sogar noch dringlicher. Ihr geht das vorliegende Buch nach. Mehrstaatigkeit bleibt ein Thema, ebenso der Streitpunkt, ob das Grundgesetz die Einführung eines Ius-soli-Tatbestandes überhaupt zuläßt. Neue Probleme wirft das Gegenstück zu diesem Erwerbstatbestand, die Optionspflicht im Volljährigkeitsalter, auf. Sedes materiae ist hier insbesondere das Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG. Am Ende der Untersuchung steht eine konkrete Beurteilung der Reform, aber auch ein Beitrag zum Verhältnis zwischen Grundgesetz und Staatsangehörigkeit insgesamt.

Der Autor:
Karsten Mertens, geb. 1973 in Bonn; Abitur 1993; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn 1994-1999; Erste Juristische Staatsprüfung (Nordrhein-Westfalen) 1999; Tätigkeit bei Rechtsanwalt Göddecke, Siegburg, 1999–2000; Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht sowie AG-Leiter an der Universität Bonn 1999-2001; Referendariat im Bezirk des OLG Köln 2001–2003; Wahlstation bei der Ständigen Vertretung der BRD bei den Vereinten Nationen, New York, 2003; Zweite Juristische Staatsprüfung (Nordrhein-Westfalen) 2003; Promotion 2004; Rechtsanwalt bei der Sozietät Busse & Miessen, Bonn.

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