Das Staatsangehörigkeitsrecht ist kein Rechtsgebiet wie jedes andere. Im System der modernen Verfassungsstaaten bildet die Staatsangehörigkeit eine
existentielle Kategorie. Sie ist das Vehikel, mit Hilfe dessen ein Individuum einem bestimmten Staat rechtlich zugeordnet wird. Auf der anderen Seite gewinnt der Staat
auf diesem Wege sein personelles Substrat, das Volk. Die Reform von 1999 stellt eine radikale Umgestaltung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts dar. Der
Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erheblich gelockert. Dadurch soll die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer
gefördert werden. Kehrseite der Medaille ist eine starke Zunahme der Fälle von Mehrstaatigkeit. Das geltende Gesetz wartet daher mit einer Konstruktion auf, die im
internationalen Vergleich beinahe einzigartig ist: dem sog. Optionsmodell. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit stellt sich gleichwohl, vielleicht sogar noch
dringlicher. Ihr geht das vorliegende Buch nach. Mehrstaatigkeit bleibt ein Thema, ebenso der Streitpunkt, ob das Grundgesetz die Einführung eines
Ius-soli-Tatbestandes überhaupt zuläßt. Neue Probleme wirft das Gegenstück zu diesem Erwerbstatbestand, die Optionspflicht im Volljährigkeitsalter, auf. Sedes materiae
ist hier insbesondere das Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG. Am Ende der Untersuchung steht eine konkrete Beurteilung der Reform, aber auch ein Beitrag
zum Verhältnis zwischen Grundgesetz und Staatsangehörigkeit insgesamt.
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Karsten Mertens, geb. 1973 in Bonn; Abitur 1993; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn 1994-1999; Erste Juristische Staatsprüfung
(Nordrhein-Westfalen) 1999; Tätigkeit bei Rechtsanwalt Göddecke, Siegburg, 1999–2000; Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht sowie
AG-Leiter an der Universität Bonn 1999-2001; Referendariat im Bezirk des OLG Köln 2001–2003; Wahlstation bei der Ständigen Vertretung der BRD bei den Vereinten
Nationen, New York, 2003; Zweite Juristische Staatsprüfung (Nordrhein-Westfalen) 2003; Promotion 2004; Rechtsanwalt bei der Sozietät Busse & Miessen, Bonn.
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