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RA Hans U. Geisler
Hans U. Geisler arbeitete nach dem Studium mehrere Jahre in einem Wirtschaftsverband sowie in einem Finanzunternehmen und war dabei nebenberuflich als Anwalt tätig. Inzwischen betreibt er in Hamburg eine eigene Kanzlei. Schwerpunkte sind Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und allgemeines Zivilrecht. Zugelassen beim LG und OLG Hamburg.

Kontakt:
RA Hans U. Geisler
Sartoriusstr. 31
20257 Hamburg
www.anwalt-geisler.de
mail@anwalt-geisler.de
BGH: Bundesgerichtshof verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung
Materialien
Berlin, Berliner Verlag
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