Vanessa Schelper
07.09.2009
Die Änderungen im Familienrecht zum 01.09.2009
Zum 01.09.2009 trat§ auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden nun erstmals die bisher geltenden beiden Verfahrensrechte (die Zivilprozessordnung und das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit) in einem Gesetz zusammengefasst und neu geregelt.§ Die Schwierigkeiten, die durch das vorherige Nebeneinander und Ineinandergreifen der beiden Verfahrensnormen entstanden, sind damit endgültig beseitigt.
Größte Änderung ist die Einführung eines Großen Familiengerichts, vor dem nun alle Rechtsstreitigkeiten, die Familie und Ehe betreffen, entschieden werden. Unter anderem wird dabei das Vormundschaftsgericht aufgelöst und seine Aufgaben dem Familiengericht und dem neu entstandenen Betreuungsgerichtshof§ übertragen. Neuerungen ergeben sich auch im Verfahren in Kindschaftssachen. Diese müssen künftig vorrangig und schneller bearbeitet werden. Außerdem soll zeitnah verhandelt werden. Auch die Durchsetzbarkeit von Umgangsentscheidungen wurde verbessert: Das Gericht darf hier nun Ordnungsmittel verhängen.
Gleichzeitig stellt das FamFG auch eine Reform des bestehenden Verfahrensgesetzes in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) dar. Das aus dem Jahre 1898 stammende Gesetz wird neu strukturiert und dadurch verständlicher und einheitlicher. Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen sind künftig generell befristet. Weiterhin wird den Beteiligten gem. §§ 70 ff.§ FamFG erstmals die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dies soll dem Einzelnen mehr Rechtssicherheit gewähren.
Auch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftrechts trat am 01.09.2009 in Kraft, das die Verteilungsgerechtigkeit im Scheidungsfalle verbessern soll. Künftig werden die Schulden eines Ehepartners umfassender berücksichtigt. Zudem wird das Beiseiteschaffen von Vermögen nach der Trennung durch unterschiedliche Maßnahmen unterbunden. Neuerungen gibt es auch im Bereich des Versorgungsausgleiches: so werden z.B. alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte werden ab jetzt hälftig geteilt.
Hier finden Sie das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts und eine vorläufige Textfassung des FamFG (pdf-Format):
http://www.bmj.de/files/-/3847/gesetz_zugewinnausgleich_vormundschaftsrecht_bundesgesetzblatt.pdf
http://www.bmj.bund.de/files/-/3902/FamFG_vorlaeufige_Version_September_2009.pdf
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