Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg
Seit August 2002 gibt es eine neue Vorschrift in der Telekommunikationskunden-Verordnung (TKV). In der letzten Zeit wenden immer mehr Gerichte diese Vorschrift an, um den
Netz-Betreiber als wettbewerbsrechtlichen Mitstörer einstufen zu können.
Dr. Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg mit dem Interessenschwerpunkten Recht der Neuen und Gewerblicher Rechtsschutz, untersucht die Reichweite und Bedeutung dieser neuen
Regelung.
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