RA Dr. Martin Bahr
Der Aufsatz (veröffentlicht in WRP 2002, 501 ff.) setzt sich mit dem Problem auseinander, ob nicht die Gewinnspiele, die über 0190-Rufnummern abgewickelt werden, gegen zivil- und strafrechtliche Normen verstoßen. Dabei wird insbesondere auf die aktuellen Formen des Gewinnspiels per Fernsehen eingegangen.
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