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"Handy-Klingeltöne nur bis 3,- € wettbewerbsrechtlich zulässig?" von RA Dr. Martin Bahr
RA Dr. Martin Bahr

Anmerkung zu LG Hamburg, Urteil v. 14.05.2002, Az: 312 O 845/01 (nicht rechtskräftig)

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BGH: Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen
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