Lynn Kenneth Packer
Redaktionelle Vorbemerkung von Ralf Hansen, Rechtsanwalt:
Der Beitrag von Lynn Kenneth Packer schildert Aspekte des Einsatzes multimedialer Darstellungsmöglichkeiten in Prozessschriftsätzen und Gerichtsverhandlungen aus der Sicht
der derzeitigen Praxis an ca. 600 Gerichten der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Entwicklung wurde in den USA eher von Richtern als von Rechtsanwälten angestoßen. In
Deutschland und Europa ist dies eher umgekehrt. Allerdings steckt der Einsatz multimedialer Elemente in den genannten Kontexten hier noch fast völlig in den Anfängen. Die
Entwicklung in den USA spiegelt indessen aller Wahrscheinlichkeit nach die zukünftige Elemente insbesondere des Zivilprozesses auch in Europa wieder. In Schriftsätzen finden
sich bereits heute gelegentlich multimediale Gestaltungselemente, etwa bei der Einfügung von Fotos in den Schriftsatztext bei einer Klageschrift oder Klageerwiderung im
Zivilprozess, etwa in größeren Haftpflichtfällen. Bei der Präsentation von Sachverständigengutachten etwa während Beweisaufnahmen in "größeren" Strafprozessen oder
Haftungsprozessen nach Großunfällen sind sie auch in Deutschland nicht mehr so selten. Die Berufsgruppe der "Visual Litigators" hat sich indessen in Deutschland noch nicht
gesondert herausgebildet. Die Implementation von Normen wie §§ 128 a, 130 a ZPO legen aber eine derartige Entwicklung auch für Deutschland inzwischen nahe. Bis zur
vollständigen Durchsetzung wird allerdings angesichts des derzeitigen Standes der Ausstattung insbesondere der Instanzgerichte noch einige Zeit vergehen. Der europäische
Blick auf die betreffenden Entwicklungen in den USA lohnt sich daher wie so oft. Es kann ein Blick auf die Zukunft der deutschen Prozessrechtsentwicklung sein, mit gewissen
Abstrichen angesichts unterschiedlicher Prozesskulturen. Einschlägige Fachveröffentlichungen fehlen in Deutschland weitgehend. Die Redaktion von jurawelt.com freut sich
daher erstmals Beiträge zu diesem Thema zum einen in einer deutschen Fassung vorzulegen, zum anderen aber auch in Form eines US-amerikanischen Originalbeitrages. Es liegt
auf der Hand, dass die beiden US-amerikanischen Beiträge primär über die dortigen Entwicklungen berichten und sich nicht ohne weiteres auf deutsche Verhältnisse übertragen
lassen. Dies wäre einem weiteren Schritt vorbehalten. Interessant sind diese Entwicklungen für Anwaltschaft wie Richter in Deutschland aber allemal. Über eine
"transatlantische Diskussion" - auch unter www.jurawelt.com/forum freuen sich Verfasser und Redaktion.
Es gibt den Aufsatz einmal als das Englische Original und einmal in einer übersetzten deutschen Version.
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