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"Arbeiten wie ein Profi - juristische Datenbanken für Studenten und Referendare" von Ralf Hansen

Ralf Hansen, RRef

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"...arbeiten wie ein Profi..."

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JURISTISCHE DATENBANKEN FÜR STUDENTEN UND REFERENDARE 2. nd. Edition, 2000

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Besprechung zu:

LSK - Stud. - Leitsatzkartei des deutschen Rechts auf CD - ROM,
3. Aufl., München: C.H. Beck, 2000
Sonderausgabe für Studenten und Referendare
DM 149,- (für JuS-Abonnenten: DM 99,-;
im Jahresabo: DM 79,-)

JuS - Basis - CD - ROM,
2. Aufl., München: C.H. Beck, 2000
für Studenten und Referendare
DM 149,- (für JuS - Abonnenten: DM 99,-;
im Jahresabo: DM 79,-)

Mindestsystemvoraussetzungen:

IBM - oder vollständig kompatibler PC
mit mindestens 4 MB Hauptspeicher,
CD - ROM Laufwerk, Festplatte,
Windows 95/98/2000 oder NT

http://www.beck.de

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  1. Nutzen juristischer Datenbanken auf CD - ROM

Die juristische Literatur - und Rechtsprechungsrecherche ist heute ohne Rückgriff auf Datenbanken kaum mehr in einem angemessenen Zeitraum zu realisieren. Effektives juristisches Arbeiten ist auf EDV - Unterstützung angewiesen. Unter Bedingungen gestiegenen Zeitdrucks für die Fertigung juristischer Texte (ob Schriftsatz oder Hausarbeit) ist ein Verzicht auf die Nutzung multimedialer Komponenten mit einem erheblichen Zeitverlust erkauft. Kaum jemand kann es sich heute noch leisten Stunden zu verlieren, die anderweitig produktiver ausgefüllt werden könnten, etwa durch die intensive Arbeit am konkreten Fall, statt langwieriger Suche nach Informationen.

Der Gang in die Bibliothek wird immer öfter durch die Konsultation von Datenbanken, sei es online via Internet (1), sei es offline via CD - ROM ersetzt, ohne daß dieser Gang damit schon völlig obsolet würde. Es geht dabei hinsichtlich der durch Jahrhunderte hinweg entwickelten Printmedien nicht um ein "Entweder- oder", sondern um ein "auch". Dies gilt insbesondere in zunehmendem Maße für die praktisch unverzichtbare Arbeit mit der Judikatur, die allerdings immer häufiger online eingesehen werden kann. In diesem Bereich hat insbesondere die von Saarbrücker Internetprojekt vorbildlich betreute Site http://www.bverfg.de einen hohen Standard gesetzt (2) .Allerdings ist die Entwicklung juristischer Internet - Datenbanken in Deutschland (3) bei weiten noch nicht so fortgeschritten, wie in den USA (4) und in GB (5), wo sich gerichtliche Entscheidungen als Volltextdokumente weitgehend komfortabel im Netz recherchieren lassen und dies meist sogar kostenlos.

Demgegenüber ist die Nutzung des deutschen Juris - Systems (6) grds. immer noch kostenpflichtig, sofern nicht von juristischen Fachbibliotheken aus zugegriffen wird, mit denen - wie etwa in Köln - ein kostenloser Account für Studenten vereinbart worden ist (7). Andere Volltext - Datenbanken im Internet sind nach wie vor rar (8), wenn auch auf CD - ROM bereits stark verbreitet (9). Die Ausgaben der CD - ROM ‘s der Juris GmbH in Saarbrücken sind für den studentischen Eigengebrauch und für den die Referendarin und den Referendar allerdings zu teuer (10). Im juristischen Seminar oder in Gerichtsbibliotheken zwar inzwischen meist vorhanden, sind die Terminals oft überbelegt und erhebliche Wartezeiten vorprogrammiert.

Der routinierte Umgang mit Datenbanken unter DOS und Windows sollte heute für Juristen der jüngeren Generationen selbstverständlich sein (11). Diese Entwicklung kündet von der Hypertextualisierung des Textes, der vom Buch gewissermaßen zur Schrift zurückführt, ohne daß das Buch seine Relevanz verloren hätte (12).

Der Markt für juristische Datenbanken auf CD - ROM für Studenten und Referendare ist seit etwa zwei Jahren in Bewegung geraten (13). Der nicht unerhebliche Preisverfall dieser Medien ermöglicht nun u.U. auch Zugriffe mit den oft schmalen Etats studentischer Börsen oder vom mageren Salär einer Referendarin oder eines Referendars.

2. Die Beck’sche Leitsatzkartei (LSK) auf CD - ROM für Studenten und Rechtsreferendare

Die LSK ist die multimediale (14) Fassung der in der NJW seit Jahrzehnten abgedruckten "Leitsatzkartei". Die Multimedia - Fassung hat die textuale Form fast völlig abgelöst. Aufgrund der erheblichen, eigenständigen Erweiterung des Konzepts muß von einer völligen Neukonzeption seit 1989 gesprochen werden, dem Jahr, in dem die LSK zum ersten Male in elektronischer Form, damals selbstredend noch unter DOS erschienen ist. Inzwischen liegt seit 1997 eine Windows 95 (/98 - kompatible) Version vor. Aktualisierungen für die Praktikerausgabe erscheinen vierteljährlich (15). Diese "Großausgabe" der LSK ist für studentische Belange aufgrund der Ergänzungslieferungen zu DM ca. 190,- pro Lieferung zu teuer und dürfte auch nur in mittleren Rechtsanwaltskanzleien aufwärts und juristischen Instituten oder Gerichtsbibliotheken eingesetzt werden (16). Für den studentischen Eigengebrauch ist diese Edition kaum geeignet. Nachdem der C.H. Beck - Verlag, Marktführer wohl auch in dieser Hinsicht, sich seit 1997 um die studentische Klientel bemüht, konnte es gelingen, eine preiswerte Ausgabe für Studenten und Referendare auf dem vom Umfang her expandierenden Markt der Ausbildungsliteratur auf CD - ROM zu plazieren (17).

Bot die erste Ausgabe 1997 nur erst 200.000 Hinweise, wurde dies bereits mit der zweiten Auflage auf 240.000 Hinweise gesteigert. Die im späten Frühjahr 2000 erschienen dritte Auflage enthält bereits 270.000 Hinweise auf Fundstellen in der Rechtsprechung und zu Aufsatz-Querschnitten. Wer ein jährliches Update abonniert, fährt am billigsten und erhält eine günstige Option später auf die Profi - Version umzusteigen. Der Datenbestand beider Versionen ist identisch. Die neue Version wertet Dokumente aus inzwischen 160 Zeitschriften seit 1981 aus und befindet sich auf dem Stand vom September 1999. Die etwas veränderte Anwenderoberfläche beruht auf dem üblichen Windows - Standard und kann daher einfach und ohne größere Vorkenntnisse in der Datenbankanwendung (18) bedient werden (19). Abstürze aufgrund der Datenbankanwendung sind nach hier vorliegender Erfahrung bereits mit der 1. und 2. Edition sehr gering. Probleme lassen sich anhand der ausführlichen Dokumentation im Begleitheft und der Hilfefunktion leicht lösen. Für "schwere Fälle" steht eine Hotline zur Verfügung. Neu hinzugekommen ist die "Beck - Connectivity", deren Technik Hypertext Sprünge auch in die Gesetzestexte des Verlages auf CD - ROM und weitere Verlagsdatenbanken ermöglicht, ohne das Programm wechseln zu müssen. Für den Anwender interessante Fundstellen können markiert, in eine Liste eingestellt und selbstredend auch ausgedruckt werden. Zu den einzelnen Fundstellen steht eine Notizfunktion zur Verfügung. Das Anwendungsniveau ist daher überaus komfortabel.

Angesichts des Charakters der LSK sind keine Volltext - Dokumente enthalten. Die enthaltenen Dokumente beschränken sich auf eine kurze Beschreibung der wesentlichen Topics des Inhalts des Volldokuments, bei Urteilen sind oftmals die Leitsätze wiedergegeben, ggf. werden sie zusammengefaßt. Immer sind bei wichtigen Urteilen auch die dazu verfaßten Urteilsanmerkungen aufgeführt - für Hausarbeiten eine nicht zu unterschätzende Hilfe - und Arbeitserleichterung. Die Arbeit mit der LSK erfordert daher bei erfolgreichem Suchvorgang der Vertiefung durch Nachschlagen der betreffenden Fundstelle. Hier eröffnet Beck - Connectivity erweiterte Möglichkeiten, wenn etwa die zitierte Zeitschrift auf der JuS - Basis CD - ROM verfügbar sein sollte oder weitere CD’s aus dem Beck - Programm zur Verfügung stehen sollten.

Eine effektive Anwendung der LSK setzt jedoch durchaus auch gewisse Rechtskenntnisse voraus. Ein Datenbanksuchprogramm - und das Suchprogramm ist das methodische Rückgrat der LSK für den Anwender - ist immer nur so gut, wie die Ideen und das Können des Eingebers der Suchbegriffe. Das Schlagwortregister könnte indessen noch etwas ausgefeilt werden, sind die Resultate etwa auf referendarspezifische Schlagworte wie "Relation", "Relationstechnik", etc. Doch eher unergiebig und repräsentieren nicht die Dichte der insbesondere in der JuS vorhandenen Arbeiten dazu. Der Anwender muß indessen wissen, in welchem Bereich man was sucht. Wer ohne durchdachte Suchstrategien an das Problem herangeht, wird sich verzetteln und viel Zeit verlieren, statt sie zu gewinnen. Gleichzeitig schult die Anwendung damit auch das strukturorientierte Denken. Es gilt daher die Suchbegriffe präzise zu fassen, entsprechend zu strukturieren und angemessene Eingrenzungen vorzunehmen, sonst erhält der Anwender - bei allgemein gehaltenen Begriffen - tausende von Angaben, die kaum auswertbar sind, jedenfalls aber nur unter hohen Zeitverlusten (etwa bei der Eingabe: BGB - viel Vergnügen!). Die Suche kann auch nach Schlagworten erfolgen. Es gibt kaum ein mehr oder weniger geläufiges Problem zu dem keine Suchergebnisse ausgegeben werden. Hier hängt viel vom "Fingerspitzengefühl" des Anwenders und seines "Assoziationsvermögens" ab. Da aber "nur" 160 Fachzeitschriften erfaßt sind, kann angesichts der Fülle - manchmal sehr entlegener - juristischer Fachzeitschriften selbst bei der LSK keine Vollständigkeit erwartet werden. Die Komplexität des juristischen Wissensbestandes kann heute nicht mehr durch Erfassen der Totalität bewältigt werden, sondern nur durch Beschränkung auf angemessene Strategien zur Lösung konkreter Probleme. Die Suche kann aber auch anhand der Kriterien Datum/Fundstelle/Autor und weiterer Kriterien erfolgen, die eine gezielte Suche ermöglichen. Demgegenüber ist die Normensuche - insbesondere bei Einbeziehung der Suche nach Absatz und Satz - mit Unsicherheiten verbunden, da oftmals unstimmige Ergebnisse ausgegeben werden. An dieser Funktion wäre für die Zukunft noch einiges zu verbessern. Operatoren müssen nicht benutzt werden.

Die LSK - Stud. enthält keinerlei Nachweise auf Fallbearbeitungen in JuS, Jura und JA. Es würde manches vereinfachen die JuS auf CD - ROM zu veröffentlichen, letztlich eine Frage des Verhältnisses von Produktions- zu erwarteten Erlöskosten. Erfreulicherweise liegt seitens eines konkurrierenden Verlages inzwischen eine Studenten- und Referendarversion der MDR (Monatszeitschrift für deutsches Recht) vor (20).

Insbesondere für Haus- und Seminararbeiten (21), aber auch für Referate in der Referendararbeitsgemeinschaft und vergleichbare Zwecke, ist die LSK extrem nützlich. Wäre der Nutzen gering, würden nicht erhebliche Teile der juristischen Praxis mit dieser Datenbank arbeiten. Statt dessen weitet sich der Nutzerkreis immer weiter aus. Die wesentlichen Fundstellen sind bei effektiver Eingabearbeit schnell zu Hand. Die Kontrolle anhand des Durchgehens der neuesten Periodika und des Großkommentare bleibt allerdings ggf. keinem Anwender erspart, zumal die gefundenen Stellen ja auch noch effektiv gelesen sein wollen (22). Um ein Problem anhand weiterführender Informationen vertieft zu analysieren, reichen die Fundstellen in der Regel allemal aus. Die Anwendung der juristischen lege artis kann einem kein Programm abnehmen. Der "Subsumptionsautomat", oft beschworen, nie gefunden, ist jedenfalls bis dato noch nicht erfunden (23), auch wenn an an derartigen Projekten seit Jahrzehnten gearbeitet. Nicht wenige Juristen quittieren dies mit Freude. Dennoch ist die Zeitersparnis frappierend und spricht eindeutig für eine Ausweitung der EDV - unterstützten juristischen Arbeitsweise. Dazu zählt sicher auch eine weitere schrittweise Erweiterung der erfaßten Literatur und Rechtsprechung, auch des europäischen Auslands und selbstredend der USA, die der Verlag C.H.Beck inzwischen auch vorgenommen hat, wie die Onlinedatenbank BeckPlus zeigt, die allerdings nicht kostenfrei zugänglich ist, außer für Testanwender. Wer sich an derartige Hilfsmittel einmal gewöhnt hat, wird sie nicht mehr missen wollen. Ohnehin gehen die multimedialen Techniken inzwischen zunehmend ineinander über. Es ist keine Seltenheit erst offline zu arbeiten und dann in die Online - Recherche zu gehen. Die Konvergenz der Multimedia-Techniken ist unübersehbar.

Zu "befürchten" ist allerdings, daß die LSK sich zu einem absoluten Standard entwickeln wird, da sie auch bei den Korrektoren bei der Erstellung der Musterlösung benutzt werden dürfte. In diesem Fall wird es wohl kaum noch "verziehen" werden, wenn ein Bearbeiter eine in der LSK genannte Fundstelle übersehen oder nicht ausgewertet hat. Zum Trost sei gereicht, daß auch schon vor der Elektronisierung der juristischen Arbeitsmethode etwa das Übersehen von Grundsatzurteilen kaum je den Bearbeiter einem "Prädikat" näher gebracht haben dürfte. Insgesamt tragen die multimedialen Methoden ebenso viel von der "alten" Arbeitsweise in gewandelter Form in sich, wie das neue Multimediarecht an "alten" Rechtsstrukturen (24).

3. Die "JuS - Basis CD - ROM für Studenten und Rechtsreferendare"

Die zweite Auflage der JuS - Basis CD ROM enthält zwei Inhaltskomplexe.

Zum einen enthält sie den Volltext der Gesetzessammlungen (25) von "Schönfelder Plus" und "Sartorius Plus" ("Plus", weil diese Sammlungen gegenüber den Printausgaben einige Gesetzestexte mehr enthalten) (26) mit Stand von August (Sartorius Plus), bzw. Dezember 1999 (Schönfelder Plus). Allerdings verhehlt der Verfasser seinen "Konservatismus" in dieser Richtung nicht: Mitunter hat man die Stelle bei einiger Erfahrung im Blättern "manuell" schneller gefunden, als über die (im übrigen: ausgezeichnete) Datenbank, die mit "BeckView" eine Neuerung aufweist, die es erlaubt, mehrere Titel selbst über CD-ROM’s hinweg zu verbinden. Durch einen Hypertextsprung kann man von einem Rechtsprechungsdokument in einen Gesetzestext "springen" und von dort in einen Kommentar auf CD - ROM (27) und auf eine dort zitierte Entscheidung. Die Verlagsankündigung, das die neue 32-Bit-Version der seit sechs Jahren vertriebenen 16-Bit-Anwendung erheblich überlegen ist, ist keineswegs vollmundig, sondern entspricht den Tatsachen. So kann beispielsweise in bereits gelesenen Dokumenten "geblättert" werden, zumal die Anwenderoberfläche das Vorhandensein von virtuellen "Büchern" auch illuminiert, die sich jetzt "Beck’sches Bücherregal" nennt.

Keinesfalls aber werden die elektronischen Fassungen - auch auf längere Sicht - die Printfassungen völlig ersetzen, sondern eher nur ergänzen. Die ausschließliche Nutzung juristischer Gesetzestexte würde einer rein hypertextorientierten Juristengeneration obliegen, die den völligen Verlust des Buches bedeuten würde. Da die Edition der Gesetzestexte insoweit nichts anderes enthält als die bereits bekannten "Profi-Editionen", kann auf eine weitere Vorstellung hier verzichtet werden.

Zum anderen enthält die CD - ROM alle in der JuS besprochenen Urteile ab 1981 und bietet somit als Datenbank für Grundsatzurteile eine hohe Anwendungsdichte. Erfaßt werden 3000 Entscheidungen aus NJW, NJW-RR, NVwZ und NVwz-RR. Neu enthalten sind 150 ausbildungsrelevante Entscheidungen. Allerdings sind manche Urteile nur im Leitsatz abgedruckt, wenn sie Randgebiete betreffen, wie etwa OLG Frankfurt/M, NJW-RR 1995, 116 zu §§ 91 Abs.1, 103 Abs.1 ZPO in einer Kostensache. Da etwa Kostenrecht in der Referendarausbildung keineswegs nur ein Randproblem darstellt, ist dies durchaus verwunderlich. Insoweit ist die Ankündigung alle Entscheidungen im Volltext zu Veröffentlichungen, nicht so ganz eingehalten, was aber als läßliche Sünde betrachtet werden sollte, da der Gang in die Bibliothek oder die Online- Recherche bei keiner CD - ROM Anwendung zu vermeiden sind. Die CD - ROM enthält allerdings nicht die Texte der Besprechungen der Entscheidungen in der JuS. Für die Lektüre dieser - oftmals sehr kritischen und durch die Bank äußerst lesenswerten Entscheidungsanalysen - muß weiterhin auf die Printausgabe der JuS zurückgegriffen werden, solange es eine elektronische Ausgabe der JuS nicht gibt (angekündigt ist sie bisher jedenfalls bedauerlicherweise nicht). Allerdings finden sich auf der völlig neu gestalteten Web-Site des Verlages immer mehr diesbezügliche "Appetithäppchen". Zur Bedienung gilt im übrigen das oben zur LSK ausgeführte weitgehend entsprechend. Die Entscheidungen sind übrigens aufgrund der Angabe der Seitenzahlen der Printausgaben in jeder Hinsicht voll zitierfähig, so daß ein Rückgriff auf die Printausgaben insoweit völlig entbehrlich ist.

Datenbanken, wie die "JuS-Basis CD - ROM" erfüllen eine wichtige Hilfsfunktion. Die juristische "Logistik" muß daher bereits vor der ersten Anwendung im Grundsatz beherrscht werden, sonst nützt die beste Datenbank nichts (28). Ihre Nutzung gehört aber heute nach Auffassung des Verfassers zu einer effizient organisierten juristischen Arbeitsweise bereits ab Beginn der Ausbildung (29). Als Hilfsmittel ist diese Datenbank sicher bald unentbehrlich, da sie auch Urteile zum Strafrecht und zum Verwaltungsrecht enthält, für die es bisher kaum verbilligte, ausbildungsbezogene Editionen im Entscheidungsvolltext gibt (30). Auch die neue Edition wird seitens der User sicher hohen Zuspruch finden.


(1) Gute Übersichten finden sich in, Blümel, M./Soldo, E., Internet - Praxis für Juristen (mit interessanter CD - ROM), Köln usw.: Heymanns, 1998 (s. auch unter: http://www.ipraxis.heymanns.com); Kuner, C., Internet für Juristen, München: Beck, 2. Aufl., 1996, s. auch: http://www.beck.de/kuner-liste;; Praktische Internetnutzung für Juristen (Sammlung von juristisch relevanten URL), Augsburg: Kognos-Verlag, 1999; s. weiter etwa: Herberger, M., "Lernraum Internet" - Angebote zur juristischen Ausbildung im Internet, NJW 1998, 2882; ders., Internet für Juristen, NJW 1998, S.2801 (vorwiegend zu deutschen Ressourcen); Trede, M., Die juristischen Angebote des Internet und World-Wide-Web - Eine praktische Einführung, JuS 1998, 763 - 766; Körber, Juristische Recherche im Internet, NJW 1997, 3222; Tiedemann, J., Das Internet, Onlinedienste und der Nutzen für das juristische Studium, JuS 1996, 948 - 950; Kaestner, J., Nutzungsmöglichkeiten des Internets für Juristen, JuS 1996, S.754 - 758; ders., neue juristische Dienste im WWW, JuS 1997, S. 94 - 95; Schröder, R. M., Wie man das "Netz" richtig nutzt - Strategien einer Internetpräzenz von Juristen, NJW -CoR 01/98, S. 40 ff; Strangmeier, Internetpräsenz für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Bielefeldt, 2000; Von hohem Wer sind die regelmäßigen Übersichten des deutschen Internetpioniers Maximilian Herberger zu juristischen Fundstellen im Netz , die regelmäßig in römisch nummerierten Seiten der NJW erscheinen, s. aber auch http://www.jurawelt.com/links.

(2) Eine interessante Übersicht über Gerichte, die über das Internet erreicht werden können und zu Urteilsdatenbanken bietet die interessante Site des RiOLG Hamm Burhoff, http://www.burhoff.de.

(3) Auswahl von Übersichten (Vollständigkeit ist bei der Angabe von Internetquellen nicht erzielbar): http://www.jura.uni-sb.de/internet/Datenbanken.html
http://www.jurawelt.com/links.

(4) Übersicht: http://www.jura-uni-sb.de/internet.court1.html; zur Methodik der an "Shephard’s Citator" orientierten Datenbankrecherche s., Blumenwitz, D., Einführung in das anglo-amerikanische Recht, 6. Aufl., 1998, § 13, der aber leider keine URL’s angibt, s. aber etwa:
http://www.supreme-court.gov;
http://www.law.uc.edu:81/Diana/ (Supreme Court - Urteile ab 1990);
http://www.supct.law.cornell.edu/supct/cases/name.htm.

(5) Vorbildich: http://www.the-stationary-office.co.uk; http://www.smlawpub.co.uk. Für Frankreich s. insbesondere: http://www.juriscom.net/droit/juris-fr; http://www.gour.fr.

(6) http://www.www.juris-sb.de; http://www.jura.uni-sb/.de/internet/juris_info.html.;
Eine (allerdings nicht mehr aktuelle und nur noch auf ausdrücklichen Wunsch erhältliche) Einführung bietet etwa, Jahn, C., Einführung in Juris, 3,5" - Diskette ("Softbook", d. h. nicht in Printform erhältlich, Fuldabrück: Juristischer Verlag Marcus Frohme, 1994, der auch interessante Datenbanken vertreibt, http://www.frohme.de.

(7) Das Juris - Angebot ist auch auf CD - ROM verfügbar. Lieferbar sind gegenwärtig: Rechtsprechung des BGH (premium [alle Entscheidungen ab 1950] und Standard [alle Entscheidungen ab 1975] - Edition, umfaßt BGHZ und BGHSt sowie Lindenmaier-Möhring); Arbeitsrecht; Sozialrecht; Steuerrecht; Verwaltungsrecht; Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht; Baurecht; Erbrecht; Familienrecht; Rechtsprechung der Oberlandesgerichte; Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Umweltrecht; Verkehrsrecht; VVSteuer, Preise zwischen DM 240,- und DM 980,-.

(8) Für das BVerfG (und wenige Entscheidungen des BVerwG) s. insbes:
http:/www.uni-würzburg.de/glaw/index.html; für das BVerfG s. aber: http://www.bverfge.de; BGH - rechtsprechung im Volltext ist recherchierbar unter:http://www.rws-verlag.de. http://www.recht.com (Datenbanken des Carl Heymanns Verlages, Köln in Auswahl); Pressemitteilungen: http://www. jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte.

(9) Auswahl, daher ohne Anspruch auf Vollständigkeit: BGHZ auf CD-ROM, Bde. 1- 134, Köln, usw.: Heymanns, 1997; BGHSt auf CD - ROM, Bde. 1 - 42, Köln, usw.: Heymanns, 1997; BVerwG-DAT (Zusammenfassungen mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen), Köln, usw.: Heymanns, 1998; Beck’sche BGH - CD - ROM (Entscheidungen ab 1981), mit Ergänzungslieferungen, München: Beck; NJW - Volltext CD - ROM (1981 ff) in verschiedenen Versionen, München: Beck; NVwZ CD - ROM, München: Beck, 1998; NStZ CD - ROM, München, Beck; Arbeitsgerichtliche Praxis (AP) auf CD - ROM (Volltext ab 1971, Leitsätze ab 1954), München: Beck; MietR-Volltext CD-ROM (im wesentlichen ab 1981), München: Beck; FamR - Volltext CD - ROM (9000 Fundstellen im wesentlichen ab 1981), München: Beck, s. http://www.beck.de.

(10) Eine erfreuliche Ausnahme dürfte allerdings die zum 50. Jahrestag des Inkrafttretens des deutschen Grundgesetzes zum 08.05.1999 erscheinende CD - ROM, Beck’sche BVerfG - CD (mit über 2.500 Urteilen im Volltext) sein, die im Mai 1999 erschienen ist.

(11) S. etwa, Reiter, Access for Windows 95, München: Beck (dtv), 1996.

(12) Inzwischen sind erfreulicherweise auch schon erste Kommentare (auch) in CD - ROM - Versionen erschienen, etwa: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, München: C.H. Beck, 1999; Musielak, Kommentar zur ZPO, München: C.H. Beck, 1998.

(13) Die Entwicklung begann soweit bekannt, mit, Herberger, M., TopCases Bürgerliches Recht, 1. Aufl., Stuttgart: Boorberg, 1995 (1242 - Volltextentscheidungen); Berkemann, J., TopCASES Verfassungsrecht, 1. A., 1996 (888 - Entscheidungen im Volltext) - beide CD - ROMS beruhen auf der Juris Datenbank, eine angekündigte CD - ROM mit Entscheidungen aus dem Strafrecht und Strafprozeßrecht ist bisher nicht erschienen, ebenfalls noch nicht erschienen, aber für 1999 angekündigt ist, Berkemann, J., TopCases Verwaltungsrecht (etwa 1300 Volltextdokumente), s. http://www.boorberg.de; Medicus/Halter, Entscheidungen zum bürgerlichen Recht, Köln, usw. Heymanns (alle BGHZ Entscheidungen, die in "Bürgerliches Recht" von Dieter Medicus zitiert sind im Volltext), nunmehr parallel zur 18. Aufl. dieses Standardwerkes in 2. Aufl., 1999; Leitsätze aus BGHZ, Köln: Heymanns: 1997 (alle Leitsätze aus BGHZ im Überblick), s. http://www.heymanns.com. Sehr preiswert ist die Edition: Deutsche Rechtsprechung, Edition Studium: Studienrelevante Entscheidungen und Gesetzestexte, 1. Edition, Bad Kissig: Verlag Recht und Praxis, Grundedition (ca. 3.000 Entscheidungen), DM 19,80,-, halbjährliches Update, DM 24,80,-, http://www.vrp.de. Ausgewählte Entscheidungen enthält auch Brehm, W., Bürgerliches Recht - Allgemeiner Teil und Rechtsgeschäftslehre, Köln, usw: Heymanns, 1998 (das erste Hypertext - "Lehrbuch" nur auf CD - ROM). Zur Anspruchsmethode s. auch Moritz, K., STUD.JUR. Trainer - Zivilrecht, Die examensrelevanten Abnspruchsgrundlagen, Fälle und Entscheidungen des Zivilrechts, CD - ROM, Baden-Baden: Nomos, 1999, http://www.nomos.de.

(14) Über die Entwicklung des Multimediarechts berichten regelmäßig die monatlich erscheinenden Ausgaben der seit 1998 erscheinenden Zeitschrift "MultiMedia und Recht", München:Beck, . auch unter: http://www.mmr.de, s. aber auch: http://www.jur-pc.de und http://www.online-recht.de.

(15) Ein Praxistest ist unter http://www.beck.de/rsw möglich.

(16) Hier nicht zu beurteilende Konkurrenz besteht durch die zweimonatlich erscheinende "Kuselit - CD - ROM", deren Ausgabe vom August 1999 ca. 250.000 Fundstellen aus 300 Zeitschriften enthielt, bei steig steigendem Ausstattungsumfang, näheres unter: http://www.kuselit.de. Die Daten dürfen nach Abschluß eines Lizenzvertrages in eine eigene Datenbank übernommen werden, s. Dinglreiter, M., Eine Bank voller Daten, NJW-CoR 08/98, S. 477 ff.

(17) Zur umfassenden Beurteilung von CD - ROM - Produkten wird auf den "Saarbrücker Standard" verwiesen, Darstellung der Kriterien in, NJW-CoR 1999, S.145 f.

(18) Zur juristischen Datenbanknutzung s. insbesondere die sehr lesenswerten Arbeiten von, Dinglreiter, M., NJW-CoR, 98, 233; 98, 102; 97, 477; 97, 349; 97, 239.

(19) Zur Benutzung von Datenbanken im juristischen Studium, s. Martens/Schäfer/Zechnall, JuraChip - Effizienter PC - Einsatz im Jurastudium (mit CD - ROM), Köln, usw.: Heymanns, 1998, S. 181 ff. Die beigefügte CD enthält u.a. ein juristisches Datenbankprogramm für Studenten, die sich aber beim Verfasser unter Win 95 nicht als lauffähig erwiesen hat; s. aber auch allgemein, Müller, N./Schallbruch, M., PC - Ratgeber für Juristen, 2. Aufl., Berlin: DeGruyter, 1999. Die Literatur dazu im Netz ist kaum mehr übersehbar, s. http://www.juramail.de/aufsaetze.

(20) Informationen zur MDR unter: http://www.mdr-ovs.de/mdr.htm.

(21) Zur Methodik bei der Erstellung von Haus- und Seminararbeiten s., Renger, N., Juristische Hausarbeiten mit Word for Windows. Methodik, Formalien und praktische Hilfen bei der Erstellung von juristischen Referaten, Übungs- und Examenshausarbeiten für das 1. und 2. Staatsexamen (mit Druckformatvorlagen und Tools auf 3,5" - Diskette), Fuldabrück: Juristischer Verlag Markus Frohme, 1996 (auch für andere Textverabeitungsprogramme verfügbar), Informationen unter: http://www.frohme.de.

(22) Ein ausgreifendes juristisches Internetangebot bietet indessen http://www.jura-uni-sb.de, das nicht genug gelobt werden kann, zumal es technisch vom Institut für Rechtsinformatik der juristischen Fakultät der Universität Saarbrücken ausgezeichnet betreut wird.

(23) Subsumtionstrainer wie, Chung, H., Terminus 2.0, München: Beck, 1997, kommen spätestens bei Abwägungsentscheidungen in arge Bedrängnis, Die binäre Codierung des Programmkompilers läßt komplexe Abwägungsentscheidungen unter Einstellung entsprechender widerstreitender Topoi kaum zu, zusf., wenn auch nicht mehr auf neuestem Stand, Bund, E., Einführung in die Rechtsinformatik, Heidelberg: Springer, 1991, S. 285 ff, http://www.springer.de.

(24) Sehr instruktiv zu letzterem Problemfeld, Hoeren, Th., Internet und Recht - Neue Paradigmen des Informationsrechts, NJW 1998, 2849 - 2854; s. auch ders., Recht des Internet;

http://www.uni-muenster.de/jura/itm/hoeren.

(25) Alternativ etwa: Stud. JuR. NOMOS Texte, Zivilrecht/Strafrecht/Strafrecht/Arbeits- und Sozialrecht/Europarecht/Öffentliches Recht, Baden-Baden, 1998, mit jährlichem Update, DM 49,80, http://www.nomos.de. Zahlreiche Gesetzestexte sind dort auch kostenlos online recherchierbar. S. aber jetzt insbesondere: http://www.beck.de; dort inzwischen auch Updates zum Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch.

(26) Normaleditionen: Schönfelder Plus (für Windows), Deutsche Gesetze, München: Beck, DM 98, mit Update nach Aktivität des Gesetzgebers, von jeweils ca. DM 48; Sartorius Plus, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, München: Beck, 1998, Update je ca. DM 48,-.

(27) Inzwischen sind erfreulicherweise auch schon erste Kommentare (auch) in CD - ROM - Versionen erschienen, etwa: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, München: C.H. Beck, 1999; Musielak, Kommentar zur ZPO, München: C.H. Beck, 1998.

(28) Eingehend, Hirte, H., Der Zugang zu Rechtsliteratur und Rechtsquellen, 1. A., Köln, usw.: Heymanns, 1991, 2. Aufl., unter Einschluß der Darstellung der Datenbankrecherche und der Nutzung von Multimedia, angekündigt für Herbst 2000. Auch die Lektüre der Erstauflage kann jedem neu ins Jurastudium Gekommenen mit gutem Gewissen empfohlen werden, zumal manche Fallbearbeitungen bekanntlich an der unzulänglichen Beherrschung der "Logistik" scheitern, wie Hirte eindringlich schildert, näher: http://www.heymanns.com.

(29) S. auch, Hilligardt, E./Lange, B., Jurastudium erfolgreich. Planung. Lernstrategie.Zeitmanagement., 2. Aufl., Köln, usw.: Heymanns; Gramm, C., Jura erfolgreich studieren, 2. Aufl., München: Beck (Bücher in dtv).

(30) Daneben behalten etwa die seit 1991 erscheinenden "JuS - Entscheidungen" im C.H. Beck - Verlag (bisher: Arbeitsrecht, Zivilprozeßrecht, Bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Strafrecht - Allgemeiner Teil) in Printform sicherlich ihren guten Sinn als knappe Casebooks mit Fallfragen und Antworten. Demgegenüber haben die CD - ROM Datenbanken eine völlig andere Funktion. Aufgrund ihrer ausgreifenden Anzahl von erfaßten Entscheidungen ist sicher, das niemand sie alle lesen kann. Die Arbeit mit CD - ROM erfordert daher strukturorientierte Strategien der Reduktion von Komplexität zugunsten einer punktuellen Problemlösung. Eine CD - ROM kann man nicht durcharbeiten, ein strukturiertes, von der Anzahl her begrenztes Case - Book hingegen schon.


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