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Vietnam / Umsetzung der WTO-Verpflichtungen im Bereich Investitionen - Anleger suchen nach Optionen
                                                                                                                                                             Stand: 14.4.2008


Vietnam / Umsetzung der WTO-Verpflichtungen im Bereich Investitionen


Anleger suchen nach Optionen

(Oliver Massmann, Partner, Duane Morris Vietnam LLC)


Kürzliche Meldungen, die eine erwartete Erhöhung des ausländischen Investoren erlaubten Anteilsvolumens an Aktiengesellschaften  auf 40 % lobten, liegen wohl neben der Sache.

Jede Beschränkung ausländischen Eigentums an solchen Unternehmen wäre, mit einigen Ausnahmen, ein Bruch der Verpflichtungen Vietnams gegenüber der Welthandelsorganisation(WTO).

 Die Meldungen folgen einer öffentlichen Bekanntmachung Finanzminister Vu Van Ninhs von Anfang März, die Deckelung ausländischer Beteiligungen an nicht dotierten Aktiengesellschaften, bisher gültig im Umfang von 30%, werde auf einen Maximalwert von bis zu 40% erhöht. Gemäß dem Wertpapiergesetz sind nicht dotierte Aktiengesellschaften solche, die ein eingebrachtes Grundkapital von mindestens einer Milliarde VND(ca. $ 625.000) vorweisen können, dem offenen Handel Aktien anbieten oder mindestens 100 Anteilseigner haben, die keine originären Kreditinstitute sind. Derzeit sind nahezu 900 solcher Gesellschaften in Vietnam registriert, wovon ein Großteil in attraktiven Sektoren, wie Energie, Bau oder der Gewinnung von Bodenschätzen operiert.

 Obwohl diese Neuerung generell zu begrüßen wäre, gäbe sie doch ausländischen Investoren eine bessere Aussicht darauf, Aktienpakete solch lohnender Ziele zu erwerben, und so der M&A-Bereich und das Fremdkapital im Markt erhöht würde, sprechen die besseren Argumente dafür, dass Vietnams Verpflichtungen gegenüber der WTO einer Begrenzung ausländischer Anteilseignerschaft grundsätzlich entgegenstehen sollten. Als Ergebnis wachsen die Befürchtungen, dass wichtige WTO-Vorgaben, im günstigsten Falle nur unbeabsichtigt, schlechterdings jedoch vorsätzlich durch komplexe und unübersichtliche Verfahren, unterlaufen werden.

 Die Ankündigung des Ministers über die Erhöhung, wie diese in geltendes Recht umgesetzt werde soll ist derzeit noch unklar, folgte einer offiziellen Anweisung des Premierministers(Bescheid Nr. 319 vom 03.03.2008) an die Staatsbank und mehrere Ministerien, in welcher 19 Maßnahmen zur Zügelung der zweistelligen Inflation skizziert werden, die in den letzten Monaten das Vertrauen von Investoren und Konsumenten schwer getroffen und den Aktienhandel negativ beeinträchtigt haben.

Unter anderem wies der Premierminister in Bescheid Nr.319 das Finanzministerium(MfF) an, eine Untersuchung über die Regulierungsmöglichkeiten ausländischen Anteilseigentums an nicht dotierten Gesellschaften durchzuführen und daraufhin der Regierung einen Vorschlag zu unterbreiten. Ausdrücklich stellte der Premierminister in demselben Schreiben fest, dass der Prozentsatz ausländischer Beteiligung, entsprechend der derzeit geltenden Regelung für börsendotierte Gesellschaften, nicht höher sein dürfe als 49 Prozent. Dieses Erfordernis entspricht einer früheren Entscheidung des Premierministers(Entscheidung Nr. 3567 vom 08.11.2007), wonach die Behandlung ausländischer Beteiligungen an nicht börsendotierten Aktiengesellschaften den geltenden Regelungen über die dotierten Gesellschaften folgen solle.

Im Anschluss daran erließ das Ministerium am 11.03.2008 die Bekanntmachung Nr.63/TB-VPCP, in der der derzeitige stellvertretende Premierminister Nguyen Sinh Hung prinzipiell einer Erhöhung der maximalen ausländischen Anteile an nicht börsendotierten Aktiengesellschaften auf bis zu 40% zustimmt, jedoch exklusiv solcher Gesellschaften, die in Sektoren operieren, welche „ausschließlich von der Regierung kontrolliert“ werden. Was diese letzte Einschränkung nun in der Praxis genau meinen soll, ist Gegenstand beträchtlicher Diskussionen.

Obwohl die Änderung schon im November 2007 hätte rechtskräftig sein sollen, sprechen gute Gründe für die Annahme, dass sie nach Januar 2008 nicht mehr allgemein anzuwenden sein wird. In diesem Zusammenhang bedeutend ist, dass Vietnams Verpflichtungen gegenüber der WTO bezüglich des Dienstleistungssektors einen Verlaufsplan über das ausländische Eigentum an bereits gegründeten Dienstleistungsunternehmen vorsehen(anders wird die Gründung neuer Unternehmen in diesem Sektor behandelt), der ausdrücklich vorschreibt, dass das bisherige 30%-Limit spätestens ein Jahr nach Vietnams WTO-Beitritt(sprich ab 11.01.2008) nicht mehr anzuwenden ist.

Darüber hinaus erscheint die Bekanntmachung des Ministers im Widerspruch mit einer kürzlichen Regierungsanweisung betreffs der Umsetzung des Unternehmensrechts(Erlass Nr.139 vom 05.09.2007) zustehen.

Erlass Nr.139 ordnet an, das alle natürlichen und juristischen Personen(ohne Rücksicht auf Nationalität oder Ort der Niederlassung) unbegrenzt Beteiligungen an existierenden vietnamesischen Unternehmen erwerben dürfen; außer in folgenden Fällen, die besonderen Regelungen unterworfen sind: (i) börsendotierte Gesellschaften; (ii) Gesellschaften, die in spezialgesetzlich geregelten Sektoren operieren(z.B. zivile Luftfahrt, Anwaltswesen, Bildung, Verlagswesen); (iii) Staatsbetriebe, in der Umwandlung zu Aktienunternehmen(Equitisation); und (iv) Gesellschaften, die im eigens durch die WTO-Vorgaben geregelten Dienstleistungssektor operieren. Trotz der nicht unbedeutenden Ausnahmen, folgt Erlass Nr.139 dem generellen Prinzip, dass es keine Begrenzung des Anteils gibt, den ein ausländischer Investor an nicht dotierten Gesellschaften erwerben darf, inklusive Aktiengesellschaften.

Ungeachtet des klaren Wortlauts in Erlass Nr.139, haben ausländische Investoren in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, die Mehrheit an nicht dotierten Gesellschaften zu erwerben, ebenso bei nicht aktiengebundenen Kapitalgesellschaften. Die Lizensierungsbehörden haben entweder schlicht abgelehnt oder den bürokratischen Schriftverkehr verzögert, der nötig ist, um solche Erwerbungen auszuführen, was die Investoren frustriert und den Verbleib privater Vertragsdokumente teils ungeklärt sein lässt.

Die Lizensierungsbehörden argumentieren dabei, es gäbe momentan keine ausführliche Umsetzungsrichtlinie für Erlass Nr.139 und dass der die WTO-Verpflichtungen Vietnams ausführende Erlass, seit Monaten in der Beratung, noch immer nicht erlassen sei.

In diesem Klima der Unsicherheit hat das MfF zusammen mit dem Aufsichtsamt für Wertpapierhandel (AfW), konfrontiert mit der Anweisung sich dem Problem anzunehmen, anscheinend einen Mittelweg zwischen der bisher geltenden 30%-Deckelung beim Erwerb vietnamesischer Unternehmen und der 49%-Deckelung für dotierte Unternehmen gewählt.

Hierdurch hat das MfF einen Schritt entgegengesetzt der WTO-Verpflichtungen Vietnams getan und begibt sich so in Konflikt mit dem Geist und den Grundsätzen des gerade wenige Monate alten Regierungserlasses Nr.139. Ob dieses bewusst und absichtlich geschah oder ein bloßes Versehen aufgrund einer spezifischen Sicht auf nicht dotierte Aktiengesellschaften war, ist unbekannt. Ungeachtet dessen muss darauf gehofft werden, dass hierdurch kein Präzedenzfall für andere Regierungsbehörden geschaffen wurde, Vietnams WTO-Verpflichtungen dadurch zu untergraben, dass Sonderregeln für `besondere´ Industrien und Geschäftsbereiche vorgeschrieben werden.

Ebenfalls steht zu befürchten, dass die Regeln über den Erwerb vietnamesischer Unternehmen durch ausländische Investoren weiterhin im Nebel der Unsicherheit und Unübersichtlichkeit verschwimmen. Was passiert, wenn eine heimische Gesellschaft die Kriterien einer Aktiengesellschaft erreicht, jedoch bereits über 40% der Anteile in ausländischem Besitz sind? Ist die neue 40%-Begrenzung anzuwenden bei Gesellschaften, die die Kriterien erreichen, aber bei der AfW nicht als Aktiengesellschaft registriert ist?

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Oliver Massmann
Partner

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