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"Meta-Tags sind Markenrechtsverletzungen – oder doch nicht?" von RA Dr. Martin Bahr
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Dieser Artikel stammt von RA Dr. Martin Bahr und wurde in 4/2004 unter der Artikelnummer 9031 auf den Seiten von jurawelt.com publiziert. Die Adresse lautet www.jurawelt.com/artikel/9031.
Meta-Tags sind Markenrechtsverletzungen – oder doch nicht?
von RA Dr. Martin Bahr, Kanzlei
Heyms & Dr. Bahr
a) Ansicht des OLG Düsseldorf: Keine Markenrechtsverletzungen
Ende letzten Jahres urteilte das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung (OLG, Düsseldorf, Urt. v. 15.07.2003 – Az.: 20 U 21/03),
die Benutzung von Marken als Meta-Tags verletze grundsätzlich nicht das Markenrecht des
Inhabers. Vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Bahr, "Meta-Tags verletzen
keine Markenrechte".
Diese Ansicht hat das Gericht in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 17.02.2004 – Az.: I 20 U 104/03) noch einmal bekräftigt:
"Bei Meta-Tags handelt es sich um – im Allgemeinen nicht sichtbare – Stichwörter im
Quelltext einer Website, die von Suchmaschinen gelesen und – je nach Art und Weise der
Aufarbeitung – zur Aufführung der betreffenden Website in "Trefferlisten" führen. (...)
Selbst wenn die verwendeten Wörter (...) unterscheidungskräftig sind und daher (...) vom
Verkehr an sich als Hinweis auf eine bestimmte Herkunft der Waren/Dienstleistungen
aufgefasst werden können, versteht der Verkehr die Wörter gerade in der Benutzung als
Meta-Tag allenfalls als Kennzeichennennung."
Und weiter:
"Auch wenn man davon absieht, dass der Meta-Tag im Allgemeinen überhaupt nicht
sichtbar ist, sondern berücksichtigt, dass nach Eingeben eines Suchworts auf Grund des
entsprechenden Meta-Tags in der "Trefferliste" die entsprechende Website aufgeführt wird
(...), kann der Verkehr auf Grund der Einsatzgewohnheiten von Meta-Tags doch nicht davon
ausgehen, dass der Begriff "kennzeichenmäßig" benutzt wird.
Nach ihrer Funktion sollen Meta-Tags nur dafür sorgen, dass die fragliche WebSeite durch
Suchmaschinen aufgerufen wird, wenn die betreffenden Suchwörter dort eingegeben werden. Mit
den Meta-Tags werden aber nicht das die Meta-Tags verwendende Unternehmen selbst oder seine
Waren oder Dienstleistungen gekennzeichnet.
Letztlich bringt der Verwender von Meta-Tags nichts Anderes zum Ausdruck, als dass seine
Seite ebenfalls aufgerufen werden soll, wenn die fraglichen Suchbegriffe eingegeben
werden."
Und auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche haben die Richter abgelehnt:
"Das Landgericht hat die Benutzung der Meta-Tags unter dem Gesichtspunkt des
"unlauteren Abfangens von Kunden" untersagt. Das trifft jedoch nicht zu. (...)
Es mag bestimmte Fallkonstellationen geben, in denen diese Fallgruppe bei der Verwendung
von Meta-Tags anzuwenden ist.
Für den Streitfall gilt dies jedoch nicht. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass unter den
heutigen Marktgegebenheiten und vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechungstendenzen
die vom Landgericht zitierte Fallgruppe unlauteren Verhaltens selbst in ihrem herkömmlichen
Bereich nur noch zurückhaltend angewendet werden kann.
Im vorliegend in Rede stehenden Bereich kann eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit
allenfalls dann angenommen werden, wenn die Verwendung eines fremden Kennzeichens als
Meta-Tag in nicht unerheblichem Umfange dazu führt, dass sich der Wettbewerber bei den
gängigen Suchmaschinen vor den Kennzeicheninhaber 'vordrängt'. Dazu reicht die Verwendung
als solche des betreffenden Meta-Tags jedenfalls noch nicht aus, vielmehr bedarf es
zusätzlicher Mittel."
b) Überwiegende Ansicht: Markenrechtsverletzungen
Die meisten anderen Gerichte dagegen (OLG München, Urt. v. 06.04.2000 – Az.: 6 U 4123/99;
OLG Köln, Urt. v.
04.10.2002 – Az.: 6 U 64/02;
LG Mannheim, CR 1998, 306; LG
Hamburg, Urt. v. 16.05.2001 – Az: 406 O 16/01 vgl. dazu die Anmerkung von RA Dr.
Bahr) bejahen eine Markenverletzung bei Benutzung entsprechender Meta-Tags.
Erst vor kurzem hat das OLG Karlsruhe (Urt. v. 22.10.2003 – Az.: 6 U 112/03) dies noch
einmal bekräftigt:
"Die Benutzung einer fremden Marke als Meta-Tag in den Quellcodes von Websites stellt
eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gem. § 14 Abs.
2 Nr. 2 MarkenG dar (...).
Auf diese Weise sollen die Suchmaschinen dazu veranlasst werden, bei Eingabe des
Wortzeichens durch den Internetnutzer die Homepage des Verletzers (bevorzugt) in der
Trefferliste anzuzeigen, und zwar unter Aufführung des gewählten Schlüsselworts."
c) Resümee
Die Rechtsprechung zu Meta-Tags ist durch die Ansicht des OLG Düsseldorf um eine Facette
reicher geworden. Ein Webmaster sollte
sich jedoch durch die Düsseldorfer Richter nicht beirren lassen. Die überwiegende Anzahl
der deutschen Gerichte bejaht weiterhin eine Rechtsverletzung bei
Benutzung fremder Marken als Meta-Tags. Siehe dazu auch Rechts-FAQ der Kanzlei Heyms & Dr. Bahr: "Recht der Neuen Medien:
Meta-Tags".
Kritische Stimmen weisen ohnehin zutreffenderweise daraufhin hin, dass Meta-Tags für die
Suchmaschinen heutzutage nur noch
eine nebensächliche Rolle spielen und es sich somit um einen Streit handelt, der aufgrund
der technologischen Entwicklung
bald gänzlich der Vergangenheit angehören dürfte.
Ein Artikel von RA Dr. Bahr,
Kanzlei Heyms & Dr. Bahr
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