Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg
Der EuGH (Urt. v. 6. November 2003 - Az.: C-243/01) hatte darüber zu entscheiden, ob eine innerstattliche Regelung, die das Sammeln von Wetten dem Staat oder seinen
Konzessionären vorbehält, evtl. gegen das EU-Recht (Niederlassungsfreiheit, Freier Dienstleistungsverkehr) verstößt.
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