Rechtsextremismus im Internet
Das Internet als Plattform für Rechtsextremisten
Vorgänger des Internet war dasfür den militärischen Bereich in den USA entstandene Arpa-Net, das in den 70er Jahren entwickelt wurde. Um bei Beschädigung von Teilen des
Netzes die Funktionen aufrechtzuerhalten, gibt es keine Zentrale.Ist ein Teil der nutzbaren Knotenrechner ausgefallen, erreichen die Daten dennoch über andere Leitungen,
andere Rechner den Adressaten. Diese grundsätzliche Struktur des Netzes macht es für einzelne nationale oder sonstige Organisationen grundsätzlich unbeherrschbar.
Ohne Änderung dieser Struktur wurde das Netz zivilen Institutionen überlassen, von wo es weltweite Verbreitung fand. Diese Entwicklung nahm nach Einführung des auf dem
Internetprotokoll fußenden http-Protokolls eine weitere Massenverbreitung. Das http-Protokoll erlaubt eine Darstellung der übermittelten Daten auf einer benutzerfreundlichen
Oberfläche, dem Browser. Durch die Verwendung sog. Links können Daten, die sich auf jedem beliebigen Rechner befinden, schnell verknüpft werden. Dieser Bereich des
Internets, World Wide Web – WWW – genannt, stellt heute nach der Übermittlung elektronischer Post –e.-mails – den Großteil der über das Netz
ausgetauschten Daten dar. Neben der Übermittlung von Texten können innerhalb einer WWW-Seite auch Grafik– oder Tondateien eingebunden sein. Weiter ist es möglich,
durch Zusatzprogramme interaktive Bereiche zu schaffen, in denen der Datenfluss auch vom Nutzer zum Rechner des Anbieters läuft. Dies geschieht in den WWW-basierten Chats
und Diskussionsforen.
Rechtsextremisten entdecken das Netz
Das Internet bietet die Möglichkeit, Inhalte gleich welcher Art praktisch zeitgleich weltweit zu verbreiten. Und dies zu konkurrenzlos günstigen Bedingungen. Es wird kein
aufwendiges Vertriebsnetz wie bei Printmedien benötigt und jede Aktualisierung oder Änderung der erstellten Inhalte ist verzögerungslos abrufbar. Nationalen Gesetzen kann
ein Anbieter zumindest technisch ausweichen. So werden Internetinhalte, die deutschen Gesetzen widersprechen, fast durchweg auf US-Servern für das deutsche Publikum zum
Abruf bereitgehalten. Es handelt sich fast ausnahmslos um die "klassischen" rechtsextremistischen Delikte: die propagandistische Verwendung von Hakenkreuzen, SS-Runen oder
von entsprechenden Tondateien wie dem Horst-Wessel-Lied, das Schüren von Hass gegen Teile der Bevölkerung und der Aufruf zu Gewalttaten gegen sie, die Verächtlichmachung und
Verhöhnung von Opfern der NS – Diktatur und die Leugnung bzw. Billigung von Völkermordhandlungen Nazideutschlands.
Die Zahl der Homepages mit rechtsextremistischem Inhalt im Internet ist in den letzten Jahren angestiegen. Waren es 1996 noch 32, so beläuft sich die Zahl von Homepages mit
Nazi-Propaganda im Jahre 2000 schon auf über 800. Dieses Bild bedarf allerdings einer Korrektur: Die Anzahl aller Homepages steigt überproportionalgegenüber denen mit
rechtsextremistischen Inhalten. Allerdings nehmen die bestehenden einschlägigen Seiten an Bedeutung zu. Sie übernehmen die Funktion von Informations- und Schaltstellen für
die Neonaziszene in Deutschland. Zur steigenden Attraktivität für Rechtsextremistenführen u.a. eine durchaus professionelle Gestaltung sowie ein verstärkter Regionalbezug
der Inhalte.
Der interaktive Bereich
Für den interaktiven Bereich des Netzes, im Wesentlichen fürdie Webforen und Chat-Rooms haben schon früh, d.h. im Jahre 1997 Mitglieder des rechtsextremistischen
"Thule-Netzes" die Strategie der "befreiten Zonen" umgesetzt(siehe Artikel "National befreite Zonen und kulturelle Subversion")
Also, hinein in die Datennetze, sprecht Euch auf Euren Haeusern ab, erlernt die Rituale und dann forsch drauf los. Entwickelt eine Diskussionsstrategie, die vorerst darauf
gerichtet sein muss, bekennende oder bekannte Antifa-Zecken und Schalom-Litaneienschreiber madig zu machen. Wenn diese sich wehren, muessen wir auch schreien oder besser
schreiben. Wir werden sie dadurch isolieren. Wir als scheinbar entschiedene Demokraten aus der rechten Mitte verstehen dann ueberhaupt nicht, warum die Antifas gegen uns die
Keulen schwingen und zu uns so intolerant sind. Liberale Scheisserchen verteidigen uns, wenn wir nur geschickt genug argumentieren, fuer uns die Freiheit der Netze
verteidigen. So ziehen wir sie und die lesende Mehrheit auf unsere Seite. Die Arbeit, die Antifas aus den Netzen zu ekeln, uebernehmen diese Toleranz-Trottel gerne fuer
uns.
Eines ist besonders wichtig, bestaetigen wir uns gegenseitig mit kleinen Differenzen, es genuegen fuenf Aktive pro Forum und wir beherrschen inhaltlich Themenstellung und
Diskussionsverlauf. Wenn's dann soweit ist, koennen wir die Katze aus dem Sack lassen, ueber Vertreibung, alliierten Bombenterror, Ueberfremdung etc. Diskussionen einleiten
(Mailbox "Widerstand", 1997).
Diese Strategie wirkt bei entsprechendem Einsatz einer oder mehrerer rechtsextremer Aktivisten destruktiv, also aus der Sicht der Täter durchaus erfolgreich.
Eines der ersten Angriffsziele von Rechtsextremisten war das in Deutschland herausgegebene jüdische Internetmagazin haGalil, hebräisch für Galiläa (
www.hagalil.com. haGalil stellt in der Vorstellungswelt der Rechtsextremisten so etwas wie ein "jüdisches Sprachrohr" dar.
Angriffe auf haGalil sollten und sollen so die Gesamtheit jüdischer Organisationen, jegliches jüdisches Leben treffen. Die Attacken in den – seinerzeit offenen und
unmoderierten – Foren erfolgten unter Pseudonymen und überfallartig. Derartige Angriffe wurden und werden unter anderem über das Internetforum eines bekannten
norddeutschen Neonazis abgesprochen. Ein inzwischen rechtskräftig verurteilter Neonazi aus dem österreichischen Burgenland rief in einem haGalil – Forum unverhohlen zu
Mordtaten auf:
"Läutet dass blutig die Seile sich röten / macht euch bereit Juda zu töten. / Laut hallt der Donner der rettenden Rache / DEUTSCHLAND ERWACHE!"
Neben derartigen Einträgen, die zeitweise im Minutentakt in das Forum gesetzt wurden, erfolgten massenhafte nichtssagende Postings, die die Funktionalität der Foren massiv
beeinträchtigten.
Fast jedes Printmedium unterhält inzwischen ein eigenes Webangebot, in welchem offene Foren das Pendant zu den Leserbriefspalten der Druckversion darstellen sollen. Werden
Leserbriefe von Veröffentlichung gegengelesen, so ist dies bei Forenbeiträgen nur bedingt möglich. Auch hier treten Rechtsextremisten massiv auf. Zunächst als bekennende
"Wertkonservative" versuchen sie, Themenbereiche wie Zuwanderung, Zwangsarbeiterentschädigung etc. zu besetzen. Der Auftritt erfolgt regelmäßig unter mehreren Pseudonymen,
die "Diskussion" erfolgt unter den diversenCodenamen ("nicknames") ein und derselben Person. Man spendet sich gegenseitig Beifall ob der jeweiligen Äußerungen. Innerhalb
kürzester Zeit wird die gesamte Palette rechtsextremistischer Propaganda in einem solchen Forum abgeladen. Widerspruch zu den extremistischen Aussagen und Thesen werden
regelrecht durch den Scheindiskutanten bzw. dessen diverse "Abspaltungen" niedergemacht, wobei auch die Behauptung nicht fehlt, der Widersprechende bekäme von "jüdischer
Seite" sein Engagement bezahlt.
Gegenstrategien
Das Internet folgt, wie oben ausgeführt, seinen eigenen technischen Grundlagen. Es besteht keine Zentrale, keine Hierarchie. Das Netz ist weder zentral noch dezentral dem
Grunde nach beherrschbar. Jeder dahin gehende Versuch wird zum Scheitern verurteilt sein. Dennoch tauchen von Zeit zu Zeit einige dieser wohlfeilen und untauglichen
"Patentrezepte" in der Diskussion auf:
Vereinheitlichung der Rechtslage:
In den meisten europäischen Staaten sind massive Angriffe auf die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung und entsprechende Gewaltaufrufe unter Strafe gestellt, so auch in
Deutschland. Diese Rechtslage hat ihre Ursache und Begründung in den konkreten Erfahrungen der rassistischen Hetze und des Völkermords in der Nazi-Zeit. Solche Bedenken
bestehen z.B. in den USA nicht. Dort ist das Recht auf politische Äußerungen, auch das auf zutiefst rassistischeVerleumdungen von Bevölkerungsgruppen, durch das First
Amendment zur Verfassung geschützt ("Freedom of speech"). Eine grundsätzliche Gefährdung des öffentlichen Friedens durch das Verbreiten von Hass auf bestimmte
Menschengruppen wird in den USA nicht gesehen. Es ist demnach eine Illusion, auf eine Vereinheitlichung der jeweils nationalen Bestimmungen zu setzen. Das, was eine
Gesellschaft nicht mehr als ertragbar und damit als strafbewehrt definiert, ist unter anderem auch Ausfluss der gemachten geschichtlichen Erfahrungen. Und diese sind sehr
unterschiedlich.
Filter Software:
Hierbei soll die weiterzuleitende bzw. anzuzeigende Webseite auf bestimmte, in einer Datenbank gespeicherte Schlüsselbegriffe untersucht werden. Beim Auftauchen einer oder
mehrerer dieser Begriffe setzt eine Sperrung ein. Eine Filterung des gesamten Textes nach "Reizbegriffen" würde zwangsläufig auch Seiten indizieren, die sich im Sinne der
staatsbürgerlichen Aufklärung mit Rechtsextremismus und Neonazismus beschäftigen unddie Zugangsmöglichkeit zu ihnen ausschließen. Wahrscheinlich wäre die Internetseite des
Bundesamtes für Verfassungsschutz –
www.verfassungsschutz.de - eine der ersten ausgefilterten
Internetseiten, weil dort Namen und Begriffe aus der rechten Szene auftauchen.
Sperrung rechtsextremistischer Seiten durch Zugangs–Anbieter
Nach dem nunmehr seit einigen Jahren in Deutschland bestehenden Mediendienste – Staatsvertrag besteht eine Verantwortlichkeit des Zugangsanbieters, zum Beispiel
T.-Online, für die Seiten, die er lediglich "durchleitet", nicht. Daher können diese Anbieter nicht in die Pflicht genommen werden, die Weiterleitung von Seiten mit
strafbarem, insbesondere rechtsextremistischem Inhalt zu unterbinden. Dies wäre auch aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, da eine Einschränkung der
Informationsbeschaffungsfreiheit ein wesentlich stärkerer Eingriff in die Grundrechte darstellt, als das Verbot, strafbare Inhalte zu verbreiten.
Die hier dargestellten untauglichen Ansätze gleichen dem Versuch, den steigenden Unfallzahlen auf Autobahnen mit einer Verteuerung des Hafers beizukommen.
Was machbar ist und was gemacht wird:
Das wichtigste Mittel gegen der Verbreitung von Hetze und Hass im Internet heißt Internet. Information gegen Desinformation. Aufklärung gegen Verdummung.
haGalil onLine wirkt schon seit Jahren wie ein Block, an dem antisemitische Seiten auf ihrem Weg zum Leser immer schwerer vorbeikommen. Noch vor 3 Jahren wurde jeder, der im
deutschsprachigen Internet Informationen zu Begriffen wie "Judentum", "koscher", "Schabath" suchte, durch die Suchmaschinen auf antisemitische Seiten verwiesen,
unvoreingenommene Leser gelangten auf Seiten, die unter Titeln wie "Das Judentumbesser verstehen" rechtsextremistische Gedanken verbreiten. Durch die Fülle der bei haGalil
angebotenen Informationen gelang es inzwischen, die NS-Seiten auf abgeschlagene Positionen zu verdrängen.
Aufklärung vor Ort
Das Internet transportiert lediglich Inhalte. Ob man dieses Medium zur Kommunikation, zur Wissens– und Informationsbeschaffung oder aber zum Konsum von
desinformierenden, verdummenden – insbesondere rechtsextremistischen Inhalten – nutzt, ist Entscheidung des Nutzers. Aufklärung tut not, nach welchen alogischen
Argumentationsmustern rechtsextremistische Propaganda gestrickt ist. Dies zu durchschauen, das simplifizierte und verzerrte Weltbild des Neonazismus als das zu sehen was es
tatsächlich ist, bedeutet gleichzeitig die Fähigkeit, das Medium zum eigenen Vorteil sinnvoll zu nutzen. Diese Fähigkeit zu vermitteln ist Aufgabe unter anderem der Schule.
Der Autor hält seit nunmehr 2 Jahren derartige "Surfkurse" an Schulen im Raum Berlin – Brandenburg ab, in denen durchaus von den Schülern rechtsextremistische
Internetseiten angesteuert und erörtert werden sollen. Die vielfach von den Schulen geäußerte Befürchtung, dies könne zu einer Propagierung derartiger Inhalte führen, hat
sich als unbegründet erwiesen.
Der rechtliche Ansatz
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Mögen auch die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Strafbarkeit volksverhetzende Medieninhalte international unterschiedlich
sein, nach dem sogenannten Tatortprinzip gilt das deutsche Strafrecht auch dann, wenn derartige Hetze ausschließlich vom Ausland her ins Netz gestellt und kein inländischer
Tatbeitrag – z.B. das Hochladen der Inhalte von einem Internetzugang in Deutschland – vorliegt. Voraussetzung ist lediglich, daß diese Seiten die inländische
Bevölkerungals "Zielpublikum" haben und insoweit geeignet sind, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Diese Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof im
Dezember 2000 getroffen.
Betreibt und wartet der Täter hingegen seine auf z.B. US-Servern gelegenen Seiten durch Internetverbindung von Deutschland her, so galt und gilt das deutsche
Strafrecht.
haGalil bietet seit langem auf seinen Seiten ein Meldeformular für rechtsextremistische und neonazistische Internetseiten an. Diese werden durch Juristen ausgewertet und,
wenn strafbare Inhalte vorhanden sind sowie eine Täterermittlung möglich ist, zur Anzeige gebracht. Durch die noch geringe Kapazität – und auch leider der geringen
Fachkompetenz der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Online – Kriminalität -stellt sich die gegenwärtige Situation in weiten Bereichen so dar, dass Täter einem eher
geringen flächendeckenden Verfolgungsdruck ausgesetzt sind.Hier ist das Täterrisiko der Entdeckung und Verurteilung massiv zu erhöhen, um die strafrechtliche
Präventivwirkung zu erhöhen.
Die Bundesregierung erklärte auf eine kleine parlamentarische Anfrage, dass im Jahr 2000 298 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Propaganda im
Internet aufgenommen worden seien. Die im Jahr 2000 erstatteten Anzeigen betrafen rechtsextremistische Webseiten, Foren und Forenbeiträge oder andere Dateien
volksverhetzenden Inhalts. Das Kaleidoskop der angezeigten Webseiten reicht von durchgehend im NS-Propaganda-Stil gestalteten Auftritten und versuchten Absprachen zur
Waffenbeschaffung für rechtsterroristische Zwecke (die Täter wurden ermittelt) bis hin zu privaten Homepages, in denen hinter einer "bürgerlichen Fassade" neben allerlei
Harmlosem auch NS-Material angeboten wird. In den zuletzt genannten Fällen verrät die in den Ankündigungen und Links zu diesen Seiten verwendete Semantik dann oft, daß die
Urheberin oder der Urheber der Seite solchem Gedankengut durchaus zugetan ist und nicht aus "Naivität" etwas ins Netz gestellt hatte, das für harmlos gehalten wurde Mit
ihrem Gedankengut, dessen Verbreitung sie suchen, vergiften solche Täter absichtlich das gesellschaftliche Klima. Die notwendige soziale Kontrolle ist daher eine Aufgabe
nicht nur des Staates, sondern in Form von Sensibilisierung und entsprechende Anzeigen der gesamten Gesellschaft (Dr. Dan Maor, haGalil onLine, 2001).
Urheber- und Markenrechtsverletzungen
Neben den strafrechtlichen Aspekten rechtsextremistischer Hasspropaganda sind seit geraumer Zeit massive Urheber– und Markenrechtsverletzungen durch einschlägige Täter
zu verzeichnen. Im Jahre 2000 hatte der berüchtigte Neonazi Garry Lauck auf seinen US-Seiten ein Plagiat des eher harmlosen PC-Ballerspiels "Moorhuhnjagd" zum Herunterladen
bereitgestellt. In diesem Plagiat ging es darum, eindeutig mit jüdischen Attributen wie Schläfenlocken und Kippoth versehene "Moorhühner", abzuschießen. Das Ambiente der
Szene war versehen mit Symbolik der NS–Diktatur sowie Wegweisern nach Dachau und nach Auschwitz. Die Inhaberin des Urheberrechtes des Original-Moorhuhnspiels, eine
deutsche Softwarefirma, erwirkte durch Anwälte in den USA innerhalb kürzester Zeit einen Gerichtsbeschluss gegen Lauck, der unter einer erheblichen Kostenlast gezwungen
wurde, das Plagiat vom Netz zu nehmen.
Es existieren eine Reihe von rechtsextremistischen Seiten auf ausländischen Servern in deutscher Sprache, die regelmäßig in propagandistischer Absicht verstümmelte und
entstellte Artikel deutscher Printmedien unter Verwendung des entsprechenden Zeitungslogos ins Netz stellen und entsprechend kommentieren. Hier sind die betroffenen Verlage
aufgefordert, derartige ihnen bekannte oder bekannt gemachte Rechtsverletzungen zu ihrem Nachteil konsequent zu unterbinden.
Klaus Parker
© 2001. Alle Rechte vorbehalten
Literatur:
- Dr. Jur. Dan Maor, haGalil onLine, 22. März 2001
- Mailbox "Widerstand", Erlangen, Ende 1997
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Quelle:
www.parker-ra.de/html/rechtsextremismus_im_internet.htm
Hinweis auf Offline-Quelle: Bulletin des Zentrums Demokratische Kultur, Berlin, Ausgabe 1/02 enthalten (ISBN: 3-12-060201-9).