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"Reverse Domain Hijacking - der billige Weg zur attraktiven Internetadresse?"
Reverse Domain Hijacking - der billige Weg zur attraktiven Internetadresse?



"Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde.

Bis vor einigen Jahren war Domaingrabbing im Internet tatsächlich gang und gäbe - Leute reservierten sich Domainnamen mit Marken bekannter Firmen, die sich selbst noch nicht um einen Internet-Auftritt gekümmert hatten, und versuchten diese dann jenen später teuer zu verkaufen. So mußte der Fernsehsender SAT 1 beispielsweise feststellen, daß bereits ein anderer die Adresse http://www.sat1.de in Beschlag genommen hatte und dort etwas anbot, das nur so aussah, als ob es von dem Fernsehsender sei. Der verlangte Preis für die Adresse war unverschämt hoch. Ebenso fand sich auf der Adresse http://www.expo.de lange Zeit nur ein Text in fehlerhaftem Deutsch, der für die Expo-Messeleitung deshalb sehr peinlich aussah, jedoch gar nicht von ihr kam - der Inhaber der Website ist eine private Firma. Hier wurde man sich einig, für die restliche Dauer der Expo 2000 in Hannover ist nun auch deren Website unter http://www.expo.de zu finden.

Um diese Unsitte des Domain-Grabbings zu verhindern, änderte sich die Rechtssprechung in den letzten zwei Jahren. Zuerst mußten Leute dran glauben, die mit einer bekannten Firma namensgleich waren und so deren Wunsch-Adresse blockierten, wie ein Herr Krupp, der mit dem gleichnamigen Stahlriesen wegen seiner Webadresse http://www.krupp.de Ärger bekam. Mittlerweile wird allerdings auch die Funktion des Internet Domain Name Systems in Frage gestellt, gleichnamige Firmen oder Personen unter verschiedenen Top Level Domains friedlich in Koexistenz unterbringen zu können. Der Autor verlor so über 40.000 Mark in einem vom westdeutschen Rundfunk angezettelten Rechtsstreit in Millionenhöhe (www.dl2mcd.de/domain.html) um die zuvor jahrelang unbeanstandete Adresse http://www.wdr.org, da der Westdeutsche Rundfunk vor Gericht glaubhaft machen konnte, dass seiner internationalen Bedeutung nur mit der deutschen Internetadresse http://www.wdr.de (sowie hunderter weiterer Domains wie http://www.die-maus.de) nicht Genüge getan sei und er auch die Adresse http://www.wdr.com des internationalen Bankenkonzerns Warburg Dillon Read benötige, da er ein kommerzielles Unternehmen sei sowie eben auch http://www.wdr.org, da er ein nichtkommerzielles, gemeinnütziges Unternehmen sei. Ebenso schnell geriet die neu angemeldete Ausweichadresse http://www.wdroth.de unter Beschuß aus Köln, da es wegen des deutschen Markenrechts inzwischen generell verboten ist, die drei Buchstaben "w" "d" und "r" in Firmennamen in einer Reihe zu verwenden, auch in unverwechselbarem Zusammenhang wie beispielsweise im englischen Wort "screwdriver" für Schraubenzieher. Inzwischen wird eine Internetadresse gleichbedeutend mit einer Markenverwendung gesehen, auch wenn bei normalen Postadressen niemand auf solche Gedanken käme und ein Porschehändler in der Benzstraße beispielsweise keineswegs zum Gang vor den Kadi führt.

Eine Adresse ist eine Marke

Ursache für das plötzliche Interesse des Rundfunks an fremden Internet-Adressen war eine "Internet-Offensive" des Intendanten Fritz Pleitgen, in deren Rahmen er die Anweisung gegeben hatte, diese einzukassieren, um den hohen zukünftigen Stellenwert des Internets für den Sender zu betonen. Da inzwischen viele Leute im Netz surfen statt fernzusehen, sehen die Sender ihre Felle davonschwimmen und wollen jetzt ihre Aktivitäten ins Netz verlagern. Um den teuren Prozeß zu umgehen, hätte die Internet- und damit automatisch auch Mailadresse innerhalb von drei Tagen an den Westdeutschen Rundfunk übergeben werden müssen - und das mitten in einem Umzug, ohne die Möglichkeit, auch nur die wichtigsten Kontakte davon zu informieren, dass ihre E-Mails zukünftig in Köln beim Fernsehen landen würden. Im Prozeß blieb dann zwar die Domain erhalten, sie darf aber nicht mehr geschäftlich benutzt werden, da eine Konkurrenzsituation mit dem Westdeutschen Rundfunk vorläge. Allerdings wird der westdeutsche Rundfunk auch dieses bereits sehr aggressive Urteil (www.dl2mcd.de/urteil.html) nicht akzeptieren und möglicherweise einen zweiten Prozess aufrollen - ihm ist auch die private Nutzung ein Dorn im Auge. Eine Adresse, die eine Person statt eines Produkts/einer Marke bezeichnet, ist mittlerweile de facto nicht mehr gestattet.

Nummern statt Namen

Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth, durch Serien-Abmahnaktionen zu zweifelhaftem Ruhm gekommen, vertritt gar die Meinung, dass natürlichen Personen (also Menschen im Gegensatz zu juristischen Personen = Firmen) keinerlei aussprechbare Namen im Internet zustehen, sondern diese lediglich kommerziell orientierten Firmen zustünden. Menschen sollten sich entsprechend einer Telefonnummer lediglich mit IP-Adressen (Beispiel: http://213.17.83.178) bezeichnen dürfen. Diese Adressen bezeichnen allerdings nicht eine Website, sondern einen Webserver: eine Maschine, auf der Hunderte oder gar Tausende von Webauftritten liegen können. Nur große Firmen können sich einen eigenen Webserver leisten. Die dürfen dann aber auch unter einem preiswerten und aussprechbaren Domainnamen auftreten.

Mit der deutschen Staatsmacht zu kollidieren, zu der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ja leider gehören, ist ungesund, somit ist dieser Fall für die meisten nicht Internet-affinen Leute nicht weiter verwunderlich, sondern die klassische Regel "Ober sticht Unter". Allerdings hat dieser große, wenn auch fragwürdige und wenig Nutz bringende, Erfolg des Westdeutschen Rundfunks nun Nachahmer gefunden. Beispielsweise Guido Baumhauer, Online-Chef der Deutschen Welle. Zwar hat diese längst die Adressen www.deutsche-welle.com, www.dw.org, www.dwelle.de und -zig andere. Herr Baumhauer findet allerdings alle diese Adressen schrecklich und des Online-Auftritts des deutschen Staatssenders für unwürdig, und wünscht sich www.dw.com. Die wird allerdings schon seit 1994 von einer Softwareschmiede aus Arizona benutzt. Doch nicht mehr lange, denn das Verfahren gegen die amerikanische Firma ist bereits eingeleitet. Herr Baumhauer kann so für die Deutsche Welle ein attraktives Kürzel einheimsen, und die Softwarefirma ist ihren Webauftritt und ihre E-Mail-Adressen los. Nach US-Markenrecht hatte die US-Firma alle Rechte an ihrer Domain, nach dem strengeren deutschen Markenrecht möglicherweise nicht. Wer zuerst da war, hat zumindest im Internet mittlerweile definitiv das Nachsehen - ob die Deutsche Welle dann wenigstens die Adresse halten kann oder sie ihr wieder ein anderer Markeninhaber wegklagt, wird sich noch zeigen.

Deutsche Welle gegen Amerikaner

Peinlich dabei ist aber, daß die jedem Urlauber bekannte Deutsche Welle von Steuergeldern gerade dazu finanziert wird, um im Ausland ein gutes Image von Deutschland zu verbreiten. Und nicht, um sich als Domain-Pirat einen unrühmlichen Namen zu machen. Solche Eroberungs-Strategien geraten auch noch 60 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg in der öffentlichen Meinung im Ausland sofort in ein ungutes Fahrwasser: Auch wenn es sich diesmal nur um Adressen im Cyberspace handelt, so geht es doch um reelle Existenzen, die von diesen abhängen. Eine Firma, die den Inhalt ihres (realen) Postfaches oder ihre Telefonnummer von heute auf morgen einem Konkurrenten aushändigen müsste, wäre schnell in Konkurs. Und genau dasselbe passiert, wenn Webadresse und alle E-Mail-Postfächer eines Unternehmens oder auch einer Einzelperson plötzlich dem Prozeßgegner ausgehändigt werden müssen.

Eine Supportanfrage an dw.com im Jahr 2001 könnte jedenfalls so ablaufen:

"Ich möchte mein Programm updaten!"
"Ok, wir schicken Ihnen ein neues Programmheft zu"
"Programmheft? Gibt's das nicht auf CD? Und läuft die neue Version nun auch auf Linux?"
"Nein, unsere Programme gibt es nicht auf CD, nur live, und die laufen nicht auf Linux, sondern auf Kurzwelle!"
"Hä??"

Gestern erst "drin", heute schon Abmahnkönig

"Die letzten werden die ersten sein" - auch auf Boris Becker trifft nun dieser Satz zu. Er ist zwar kein "Tekki" und hat keine Ahnung vom Internet. Das macht aber nichts. Bobbele ist schließlich ein Freund des westdeutschen Rundfunks, den er gerne an den Gewinnen seines geplanten Sport-Portals beteiligen möchte, und hat sich folglich auch an dessem elefantenhaften Auftreten im Internet orientiert: Dem Softwareentwickler Uwe Boris Becker wurde dieser Tage mit nur vier Tagen Ultimatum per einstweiliger Verfügung die Domain boris.de stillgelegt. Natürlich hätte der Leimener genug Geld gehabt, Uwe Boris Becker die Domain zu einem akzeptablen Preis abzukaufen, wenn er sie unbedingt will. Doch hat Mr. Bumm-Bumm seinen Namen "Boris Becker" als Marke registriert - und das Markenrecht erfordert es, jeden vermeintlichen Konkurrenten unverzüglich mit allen verfügbaren juristischen Mitteln zu zerstören, weil andernfalls die Marke unwirksam werden könnte. Vor- oder Spitznamensgleichheiten haben hier fatale Folgen. Uwe Boris Becker hat sich nun rechtlichen Rat geholt - und möglicherweise ein zweites Mal Ärger mit seinem Leimener Namenskollegen: Sein Anwalt heißt nämlich auch Boris - Boris Höller.

Domainsicherheit wird es nicht geben

Die Bundesregierung hat bereits entschieden, dass sich an diesem Vorgehen nichts ändern wird: während die CDU/CSU einen Schutz der Kleinen gegen die Großen erreichen will, ist Rot-Grün - ungewöhnlicherweise - klar auf Seiten der Konzerne. Die Folgen sind fatal: per einstweiliger Verfügung kann sich die Firma oder Person, die hinter einer E-Mail- oder Webadresse steht, von heute auf morgen ändern. Wer eine vertrauliche E-Mail verschicken will und sicher sein will, dass diese nicht in falsche Hände gerät, sollte daher besser erst unter www.denic.de/servlet/Whois für .de-Adressen oder www.networksolutions.com/cgi-bin/whois/whois für .com .net und .org-Adressen nachsehen, ob die zugehörige Domain überhaupt noch der Person oder Firma gehört, der er schreiben will. Andernfalls könnte es eine peinliche Überraschung geben. Oder möchten Sie Ihre Briefe im Fernsehen wiederfinden?

(wdr)

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