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"Erfolgreiche Beratung von Privatanlegern" von RA Dr. Udo A. Zietsch
Von Dr. Udo A. Zietsch, Rechtsanwalt in der Partnerschaft Büsing, Müffelmann & Theye in Frankfurt am Main

Aufgrund der verheerenden Entwicklung der Börsenkurse an den deutschen und internationalen Aktienmärkten in den letzten zwei Jahren sind bei der Mehrheit der Privatanleger zum Teil erhebliche Verluste eingetreten. Diese Verluste veranlassen nunmehr zahlreiche Privatanleger, die sich entsprechenden Rat durch Rechtsanwälte eingeholt haben, die Banken, über die sie die Wertpapiere erworben haben, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Dabei geht es in der Regel um die Geltendmachung von Aufklärungspflichtverletzungen, Beratungsfehlern und – wenn ein Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen wurde – fehlerhafter Vermögensverwaltung durch die Banken.

Aus Sicht der Privatanleger und der sie vertretenden Rechtsanwälte ist dabei häufig problematisch, dass den Banken durch ihre standardisierten (und meist an der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichteten) Verträge und Formulare sowie die Möglichkeit des Zeugenbeweises durch die sachbearbeitenden Mitarbeiter und eine stringente Dokumentation der Gesprächsnotizen und sonstigen Unterlagen in der überwiegenden Zahl der Fälle der Nachweis der ordnungsgemäßen Risikoaufklärung und Beratung bzw. Vermögensverwaltung gelingt. Die Rechtsanwälte finden hingegen bei ihren Mandanten – wenn überhaupt – eine "Loseblattsammlung" von Unterlagen vor und müssen aus den häufig sehr emotional von ihren Mandanten geschilderten Geschehensabläufen die rechtlich verwertbaren Teile herausfiltern. Dass es ungeachtet der Rechts- und Beweislage dennoch zunehmend zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, dürfte nicht selten auf eine nicht sachgerechte Darlegung der Prozess- und Prozesskostenrisiken durch die beratenden Rechtsanwälte zurückzuführen sein.

Diese Erfahrung zeigt, dass eine wirklich erfolgreiche Tätigkeit der Rechtsanwälte im Bereich der Anlageberatung somit – ebenso wie im sonstigen Vertragsrecht – nur bei einer rechtlichen Beratung der Privatanleger im bzw. vor dem Zeitpunkt der Anlage des Vermögens erfolgen kann. Denn nur in diesem Stadium können für den Privatanleger günstige Konditionen erfolgreich ausgehandelt werden. Dabei muss allerdings realistischerweise berücksichtigt werden, dass die Banken zu diesen Verhandlungen sicherlich nur gegenüber solchen Privatanlegern bereit sein werden, die über ein entsprechend großes Anlagevolumen verfügen. Aus meiner beruflichen Praxis kann aber berichtet werden, dass in solchen Fällen auch die ansonsten (zumindest Privatanlegern gegenüber) wenig verhandlungsbereiten Banken mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformularen zu teilweise erheblich von diesen standardisierten Vorgaben abweichenden (individuellen) Regelungen – z.B. hinsichtlich der Mindestrendite des Portfolios sowie der Kosten für die Durchführung der Transaktionen, die Führung des Depots und Beratungsleistungen oder einer etwaigen Vermögensverwaltung – bereit sind.

Die Privatanleger, die in ihrer beruflichen Tätigkeit als Unternehmer und Freiberufler häufig über wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen zu befinden haben und sich dabei regelmäßig rechtlich beraten lassen, pflegten in der Vergangenheit im privaten Bereich – im Gegensatz zu ihrer beruflichen Tätigkeit – meist ein sehr unkritisches und vertrauensvolles Verhältnis zu "ihrer" Bank, weshalb sie bei ihrer Vermögensanlage nur in den seltensten Fällen (obwohl es sich dabei häufig um Anlagevolumina von vielen Millionen Euro handelte) die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nahmen.

Zunehmend gehen nun aber – zumindest sehr vermögende – Privatanleger dazu über, sich bereits in einem Frühstadium der Geschäftsbeziehung mit ihrer Bank bzw. zumindest im Vorfeld der konkreten Anlageentscheidung rechtlichen Rat einzuholen. Schwerpunkte der anwaltlichen Beratung sind dabei zum einen die Begleitung und die rechtliche Beratung des Privatanlegers bei den Verhandlungen der Verträge mit der Bank, wobei es im Wesentlichen darum geht, für den Mandanten insbesondere eine Garantie für eine (möglichst hohe) Mindestrendite und sonstige Vermögenssicherungen sowie möglichst günstige Konditionen für die Führung des Depots und die Ausführung der Transaktionen auszuhandeln. Zum anderen sind dem Privatanleger die Möglichkeiten der Verbesserung seiner Beweissituation für etwaige zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen mit der Bank zu erläutern, bei denen es sich maßgeblich um Formen der Dokumentation der Geschehensabläufe und die sonstige Sicherung von Beweismitteln handelt.

Die wachsende Nachfrage nach rechtlicher Beratung durch Privatanleger eröffnet ein Betätigungsfeld für Rechtsanwälte außerhalb der ansonsten üblichen Form der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Form der Konfliktbewältigung im Bereich der Anlageberatung zum Wohle ihrer Mandanten.
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