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Jugendstrafrechtspraxis am Scheideweg?
Jugendstrafrechtspraxis am Scheideweg?


Kriminalpolitische Diskussion, auf Einschaltquoten orientierte Medienpolitik - und Berichterstattung und Überlastungsdruck der am Jugendstrafverfahren Beteiligte vermitteln ein Bild, das als einzige eine Verschärfung des Strafrechtes, gerade auch des Jugendstrafrechtes nennenswerte Alternative erscheinen lassen.

Die Möglichkeit schärferer Sanktionen im Jugendstrafrecht, repressiverer Gestaltung des Jugendstrafrechtes und Schaffung umfassender rechtlicher Regulatorien hierfür, sind daher seit längerem untrennbare Bestandteile der öffentlichen Diskussion. Auch Regierungsebene werden offensichtlich bereits Gesetzentwürfe hierzu diskutiert. Dabei ist neben einer Herabsetzbarkeit des Strafbarkeitsalters auf 12 Jahre und der Abschaffung der Obergrenze für Jugendstrafen von 10 Jahren an eine weite Palette differenzierter Maßnahmen gedacht.
Unter dem Druck der öffentlichen Meinung und unausgewogener Medienberichterstattung sind Stimmen, die eine persönlichkeits- und personenbezogene Reaktion im Jugendstrafprozess bevorzugen immer seltener zu vernehmen. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich lediglich eine Strafverschärfung des Jugendstrafrechtes, die nur einhergehen kann mit einer teilweise Aufgabe der bisheringen Orientierung der Jugendstrafsanktion auf die Lösung der Ursachen der Straftat, tatsächlich die einzige Alternative der Gegenwart ist.
Ein Blick über die Deutschen Grenzen hinaus zeigt schnell, dass eine reprässievere und schärfere Verflogung von Sttraftaten, einschließlich der Jugendstraftaten und Bagatell- delikte, nicht unbedingt zu dem gewünschten Effekt führt.
Da überwiegend auch Vertreter der Verschärfung des Jugendstrafrechtes sehr vorsichtig mit Erfolgsprognosen ihrer reprässieveren Strafidee sind und sich zu den vermeintlichenErgebnissen eher zurückhaltend äußern, muss vor übereilter Umsetzung in geltendes Recht eine gründliche Beurteilung der gegenwärtig vorhandenen Möglichkeiten und deren Ausnutzung in den Vordergrund der Überlegungen rücken.
Der Gedanke, nach einem sinnvoll gestalteten und erfolgreich geführten Jugendstrafprozess den jugendlichen Straftäter und die Gesellschaft vor Wiederholungen geschützt zu haben, hat durchaus gerade in der gegenwärtigen Situation nicht nur einen optimistischen Anspruch, sondern auch eine reale Chance. Das dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist den Praktikern im Jugendstrafverfahren genauso bekannt wie die Tatsache, dass die Aussicht auf Erfolg von zweckmäßiger und überlegter Reaktion im Jugendstrafverfahren abhängt, die den besonderen Umständen und der Person des Täters sowie den Ursachen der Tat entsprechen muss und die die im Jugendstrafrecht gegenwärtig vorhandenen Möglichkeiten des Jugendstrafprozesses hierzu auch überlegt ausnutzt.
Aus unterschiedlichsten Umständen ist jedoch gerade die sinnvolle Umsetzung der vorhandenen Möglichkeiten, die Ausnutzung der Vorzüge des Jugendstrafrechtes für die Verwirklichung dieses Anspruches nicht immer regelmäßige und übliche Praxis in Jugendstrafsachen.
Bei gründlicher Betrachtung kann auch nicht verborgen bleiben, dass die gegenwärtige Situation und Diskussion und das dabei der Öffentlichkeit vermittelte Bild nicht von den tatsächlich im täglichen Jugendstrafprozess Tätigen und Beteiligten gezeichnet wird, sondern dass die gegenwärtige Darstellung eher institutionellen Einrichtungen entspringt, bei denen ein gewisser Überhang zu theoretisch - statistischer Betrachtungsweise nicht zu übersehen ist. Mit dem Ziel der besseren Ausnutzung der bereits gegebenen praktischen und rechtlichen Möglichkeiten des Jugendstrafrechtes werden sich in Brandenburg unter Federführung der Landesgruppe der deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe des Landes Brandenburg alle am praktischen Jugenstrafprozess Beteiligten zusammen finden, um mit dieser gemeinsamen Veranstaltung der DVJJ des Landes Brandenburg, des Deutschen Richterbundes, Bundes der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Statsanwälte, Landesverband Brandenburg e. V. , der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins e. V. und des Vereins für Recht und Gesellschaft e, V. Möglichkeiten und Wege, aber auch der einzelne Positionen für eine zweckmäßige und sinnvolle Nutzung der gegenwärtigen rechtlichen Möglichkeiten zu vermitteln. Hierzu wird am 14.12.2000 in der Zeit von 12.30 - ca 17.00 Uhr an der Fachhochschule Potsdam, Bereich Sozialwesen, Friedrich-Ebert- Str. 4 , 14467 Potsdam, großer Hörsaal die gemeinsame Veranstaltung: "Besonderheiten der Verteidigung, Anklage und Urteilsfindung in Jugendstrafsachen" stattfinden.
Auf Grund der unterschiedlichen Position der einzelnen am Strafverfahren beteiligten Referenten kann in der von Herr Prof. Dr. Heinz Cornel geführten Schlussdiskussion mit einer kontroversen Auseinandersetzung gerechnet werden, die wie jede sinnvoll geführte konstruktive Diskussion, jedoch zumindest einen kleinen Beitrag zur Förderung des mit der Veranstaltung beabsichtigten Anliegens bewirken dürfte. Der Anspruch der Veranstalter besteht auch nicht in der Lösung theoretischer Grundsatzfragen der Entwicklung des Jugendstrafrechtes, sondern in der optimierten Ausnutzung der gegenwärtig vorhandenen Möglichkeiten. Die Zusammenführung von Richtern, Staatsanwälten, Jugendgerichtshelfern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern in einer Veranstaltung dürfte für eine übergreifende und ausgewogene Betrachtung des Themas sorgen.
Das der Gesetzgeber bei seiner Entscheidungsfindung bezüglich der Schwerpunkte zukünftigen Jugendstrafrechtes gleichermaßen ausgewogenen Erkenntnisse berücksichtigt bleibt zu hoffen.

Rechtsanwalt
Jürgen Steinhagen, Zepernick
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