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"Tagungsbericht zum 64. Deutsche Juristentag in Berlin" von Katharina Frank und Pascal Croset
Vom 17. bis 20. September 2002 fand der 64. Deutsche Juristentag im Internationalen Congress Centrum (ICC) in Berlin statt. Der Veranstalter, der im Jahre 1860 in Berlin gegründete Deutsche Juristentag e.V. (www.djt.de), ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit ca. 8000 Mitgliedern aller juristischen Fachrichtungen und Berufsgruppen. Er sieht sich jedoch nicht als Interessenvertretung bestimmter beruflicher oder gesellschaftlicher Gruppen. Er will vielmehr auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung untersuchen, um der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen und den Meinungsaustausch unter den Juristen aller Berufsgruppen und fachlichen Richtungen anzuregen. Der alle 2 Jahre in einer anderen Deutschen Stadt veranstaltete Deutsche Juristentag soll hierzu Gelegenheit geben, indem er den regelmäßig zwischen 2.500 und 3.500 anwesenden Teilnehmern die Gelegenheit zum direkten, freien Meinungsaustausch gibt. Darüber hinaus werden in 5 Abteilungen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Medienrecht, Wirtschaftsrecht) Beschlüsse zu aktuellen rechtspolitischen und allgemein in der Diskussion befindlichen Themen gefasst. Diese haben zwar keine unmittelbare Bindungswirkung, können jedoch der fachlichen Diskussion Impulse geben und – aufgrund Ihrer breiten Legitimation – als Expertenrat an den Gesetzgeber fungieren. Diesmal standen die folgenden Themen zur Debatte:

  • I. Abteilung Zivilrecht: Empfiehlt es sich, die rechtliche Ordnung finanzieller Solidarität zwischen Verwandten in den Bereichen des Unterhaltsrechts, des Pflichtteilsrechts, des Sozialhilferechts und des Sozialversicherungsrechts neu zu gestalten?

  • II. Abteilung Medienrecht: Konvergenzen der Medien – Sollte das Recht der Medien harmonisiert werden?

  • III. Abteilung Strafrecht: Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

  • IV. Abteilung Öffentliches Recht: Empfiehlt es sich, das Recht der öffentlichen Unternehmen im Spannungsfeld von öffentlichem Auftrag und Wettbewerb national und gemeinschaftsrechtlich neu zu regeln?

  • V. Abteilung Wirtschaftsrecht: Empfiehlt es sich, im Interesse des Anlegerschutzes und zur Förderung des Finanzplatzes Deutschland das Kapitalmarkt- und Börsenrecht neu zu regeln?


Die Themenkreise wurden jeweils durch umfangreiche Gutachten beleuchtet, welche idealerweise von den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung eingehend studiert worden waren. Im Anschluss an die überwiegend engagiert und kontrovers geführten Diskussionen wurden einzelne Thesen und Grundaussagen, teilweise in Form unmittelbarer Empfehlungen an den Gesetzgeber [Beispiel: "Der Betreuungsunterhaltsanspruch der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter eines Kindes (§ 1615 1 BGB) ist zeitlich auszudehnen" – angenommen mit 34:11 bei 19 Enthaltungen]. Obgleich sich jeder interessierte Teilnehmer an der Diskussion beteiligen kann, sind nur die Mitglieder des Deutschen Juristentages e.V. stimmberechtigt. Eine komplette, vierundvierzigseitige (!) Liste der auf dem 64. Deutschen Juristentag gefassten Beschlüsse ist unter www.djt.de/content/beschluesse.pdf erhältlich. Der 64. Deutsche Juristentag wurde mit einer Festrede von Prof. Dr. Dr. Hasso Hoffmann von der Berliner Humboldt-Universität zum Thema "Recht und Ethik" eröffnet, die angesichts der sich anschließenden angeregten Diskussionen unter den Zuhörern besondere Erwähnung verdient. Prof. Hoffmann zeigte Aspekte des Verhältnisses von Recht und Ethik auf, welche er anhand aktueller Kollisionsfälle, wie etwa der Frage, ob es eine Ethik des verantwortlichen Handelns des Menschen für die Umwelt gäbe, oder anhand der menschlichen Existenzialfragen der Behandlung von Sterbehilfe oder des Schwangerschaftsabbruches, näher erläuterte. Gerade die Regelung des Schwangerschaftsabbruches in den §§ 218 ff. StGB stellte er als ein vorbildliches Lösungsmuster eines Kollisionsfalles von Recht und Ethik dar. Zum Ende seiner Festrede ging er zudem auf die Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" und den "Nationalen Ethikrat" ein, für deren Aufgaben und Zusammensetzung er teilweise kontroverse Anregungen gab. Angesichts der von der Leitung des Deutschen Juristentages verlautbarten Zahl von ca. 3.000 Teilnehmern fragte man sich mitunter, wo diese waren. Denn in den verschiedenen Räumen, die die Diskussionen der Abteilungen beherbergten, fanden sich oft wenig mehr als 100 bis 200 Personen. Wo also war der Rest? Teilweise wurde gemutmaßt, das ausgesprochen umfangreiche Rahmenprogramm mit Führungen durch den Plenarsaal des Deutschen Bundestages und die Justizvollzugsanstalt Tegel, Jam-Session im Berliner Jazzclub A-Trane mit Ralf "The Judge" Rothkegel (Richter am BVerwG und Saxofonist) habe dazu beigetragen. Zur Beruhigung all derer, die bezweifeln, dass ein Deutscher Juristentag als Rahmenprogramm tatsächlich ein Golfturnier nebst Schnupperkurs im Golfclub Stolper Heide braucht – von den Veranstaltern war zu erfahren, dass der Schnupperkurs mangels Interesse ausfiel. Wer jetzt Lust bekommen hat, sich aktiv an der Gestaltung der Rechtswirklichkeit zu beteiligen, sollte einen Beitritt zum Deutschen Juristentag e.V. in Betracht ziehen, denn mit der Mitgliedschaft ist das Stimmrecht im Rahmen des 2004 stattfinden 65. Deutschen Juristentages verbunden. Mitglied des Vereins kann werden, wer mindestens eine juristische Staatsprüfung in Deutschland bestanden hat, sowie Studenten der Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität und juristische Personen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 55,00, für Referendare und Studenten € 30,00. Ein Beitrittsformular steht online unter www.djt.de/content/mitglied/beitritt.htm zur Verfügung.

Die Autoren sind Repetitoren bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht (www.arep.de)
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