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Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht ansprechend präsentiert
Unter dem Kürzel HRR-Strafrecht (http://www.hrr-strafrecht.de) verbirgt sich schon seit einiger Zeit eine der attraktivsten Netzadressen für BGH-Rechtsprechung zum deutschen Strafrecht.

Es handelt sich dabei um ein kostenfrei angebotenes Projekt der Hamburger Anwaltskanzlei Strate & Ventzke, das alle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen im Internet veröffentlicht. Seit 1999 werden sämtliche BGH-Entscheide unter der Leitung von wiss. Assistent Karsten Gaede (Zürich) redaktionell mit Stichworten und Leitsätzen versehen und in die mit umfangreichen Suchfunktionen ausgestattete Datenbank eingestellt.

Zusätzlich gibt die monatlich erscheinende Internetzeitschrift für Strafrecht “HRR- Strafrecht” eine schnelle und thematisch geordnete Übersicht über die Rechtsprechungsentwicklung. Der kostenfreie Newsletter weist auf neu eingestellte besonders herausragende Entscheidungen des BGH in Strafsachen umgehend hin. Demnächst werden in HRR-Strafrecht nach und nach die in die amtliche Sammlung des BGH aufgenommenen strafrechtlichen Entscheidungen der zurückliegenden Jahre integriert und somit über die Suchfunktion der Datenbank verfügbar sein.

Doch die Seite dient nicht nur der Information sondern auch der Diskussion auf akademischem Niveau. So besteht die Möglichkeit für Urteilsanmerkungen, wodurch nach bewährtem Muster im Printbereich eine rasche Einschätzung zur Bedeutung einer Entscheidung ermöglicht und die Grundlage für weitere wissenschaftliche Diskussionen gelegt wird.

Strafrechtlern in Wissenschaft und Praxis kann diese Seite nur ans Herz gelegt werden, sie bietet das derzeit ansprechendste kostenlose Angebot zum deutschen Strafrecht!
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