Jurawelt

Prozeßbericht "Millionen-Manni" - Teil 3
Hermann Maier

"Millionen-Manni" und die Prozeßwende

Dritter Prozeßtag


Fragen an die Angeklagten


Der dritte Prozeßtag war erneut durch eine sehr faire Verfahrenssituation gekennzeichnet, zu der alle Beteiligten beitrugen. Es war klar, daß insbesondere die Staatsanwaltschaft zu den Einlassungen der Angeklagten zahlreiche Fragen haben würde. Bevor es indessen dazu kam, stellte das Gericht neue Fragen, zu denen es sich aufgrund der Einlassungen der Angeklagten nach einwöchiger Überlegungsfrist veranlaßt sah. Die Berichterstatterin begann mit erneuten Fragen an den Angeklagten Kammerichs wegen des Sonntags vor der Tat, wobei erneut die gemeinsame Planung in Rede stand, die bei entsprechender Sachlage zu einem richterlichen Hinweis hinsichtlich einer Verurteilung wegen Mittäterschaft führen könnte, der allerdings bislang ausgeblieben ist, obwohl das Gericht diesen Bereich allem Anschein aus dem interessierten Publikum heraus intensiv erforschen will. Kammerichs führte erneut aus, daß es um eine Tat ging, an deren Realisierung man selbst nicht recht glauben wollte. Dazu paßte nicht recht die Frage des Gerichts nach der Anmietung eines Kastenwagens bereits eine Woche zuvor, die nicht so recht geklärt werden konnte. Interessant waren auch die Fragen des Gerichts wegen der Verwendung einer Faxweiche beim Angeklagten zu 2), um an einer etwaigen Telefonüberwachung vorbeizukommen. Immerhin hatte Küppers mal kurz angerufen, nach der ersten Verhaftung von Kammerichs. Auch dies wußte der Angeklagte zu relativieren, ob überzeugend, wird eine Frage der Urteilsfindung des Gerichts sein, die von außen nicht zu beurteilen ist. Interessanter waren erneute Fragen an Küppers, der dem Gericht hier wie sonst keine Antwort schuldig blieb, sondern den Eindruck erweckte, wirklich "reinen Tisch" machen zu wollen. Es ging immerhin um die Frage, mit welcher Identität er aus Europa herausgekommen war. Dies war bislang offen geblieben. Die Antwort nach einmal tief durchatmen war verblüffend: Küppers hatte einen Freund, der ihm ein wenig ähnlich sah. Er wußte, wo in dessen Wohnung dessen Reisepass lag, zumal dieser Freund ein Reisemuffel war. Nichts leichter als sich diesen Paß zu besorgen, der auf G.H. lautete. Damit ist Küppers die Flucht gelungen und auch die Einreise zwecks Wiedererlangung der in Südfrankreich vergrabenen Beute, dessen Transport ihm nicht möglich war. Mit dem Freund hatte er bis heute keinen Kontakt mehr. Der Vorsitzende empfand dies zwar nicht als schönen Zug, wandte sich daraufhin aber dem interessanten Komplex des Aufenthaltes von Kammerichs in Monaco zu, insbesondere der Frage, wie er seinen Anteil dort los wurde. Es war klar, daß dessen diesbezügliche Ausführungen Nachfragen geradezu provozieren mußten. Ein wenig einfältig erschien der Angeklagte schon, der sich über so vieles keine Gedanken gemacht haben will und sogar nur Papiere, Kamera und dies und das im Hotelschließfach unterbrachte, nicht aber den DIN A4-Umschlag mit den DM 500.000,-. Dort auch das Geld zu lassen, diese Idee war Kammerichs nicht gekommen, der in Panik in Monaco rumrannte, nach Hause telefonierte, in Monaco im Hotel dann zu abend aß und dann, als es dunkelte, den Umschlag an einer Mauerecke vergrub, die heute eine schöne Parkanlage nahe dem Strand darstellt, wie er Jahre später feststellen mußte. Letztlich wird man dem Angeklagten diese Einlassungen kaum widerlegen können. Interessant waren die erneuten Fragen nach einem Fiat-Kastenwagen, der schon eine Woche zuvor von Kammerichs gemietet worden war, aber erst Dienstags verspätet zurückgegeben wurde. Der Sachverhalt ließ sich nicht ganz aufklären und wird wohl nach den Worten des ungemein souveränen Vorsitzenden der Beweiserhebung bedürfen. Man wandte sich wieder Küppers zu, der heute weit weniger nuschelte als zuvor und sehr klar zu verstehen war. Nach Erkundung über dessen Hobbies und Sprachenkenntnisse des Spanischen und Portugiesischen, wandte sich der Vorsitzende der Frage des Fluchtweges zu, auf den sich die Angeklagten bisher nicht so recht einigen konnten. Dies gelang auch diesmal nicht so recht überzeugend, wobei sich Küppers aber erneut auf die Route Trier - Thionville - Metz - Nancy festlegte. Die StA intessierte natürlich, wem die Idee mit dem Handy gekommen war. Küppers nahm auch dies auf sich. Die Frage nach der Benutzung von drei Fahrzeugen drängte sich förmlich auf. Die Gründe lagen wohl in er beabsichtigten Verschleierung des Fluchtweges - krimireif. Verhalten waren die Antworten von Küppers, auf die Frage der StA, warum er seiner damaligen Freundin DM 50.000,- aus Südafrika zukommen ließ und damit eine deutliche Spur hinterlegte, was Küppers mit emotionaler Verbundenheit erklärte. Sie soll wohl noch gehört werden. Es gibt wohl keinen Strafprozeß, der in der Lage ist, alle Aspekte aufzudecken, die der Wahrheitsfindung bedürfen. Wahrheitsfindung im Strafprozeß ist ein sehr schwieriges Geschäft. Der Rest des Tages zeigte dies in einem besonderen Maße.

Die Vernehmung des Beifahrers


Der weitaus größere Teil des Tages galt der Vernehmung des Beifahrers. In der Tat ein schwieriges Unterfangen, bei einem schwierigen Zeugen. Der Zeuge ist fast 38, war zum damaligen Zeitpunkt schon fast 5 Jahre bei Protectas beschäftigt, schied kurz nach dem Ereignis dort nach einem Aufhebungsvertrag aus, machte dann eine Schulung als Bürokaufmann und ist jetzt Call-Center-Agent. Schon zuvor wollte er wegen einer Umschulung aussteigen. Keinesfalls ging die Intiative nach seinen Worten von Protectas aus. Die Fragen des Vorsitzenden zeugten von einer ausgefeilten Vernehmungstechnik, die selbst im strafrichterlichen Bereich selten sein dürfte. Man muß sich vor Augen halten, worum es bei der Vernehmung ging: um nichts weniger als um die Tatsache der Plombierung des Transportkisten, die über die Annahme eines besonders schweren Falles - und damit über den Regelstrafrahmen - maßgeblich entscheidet. Salopp formuliert stand und fiel dieser Punkt der Anklage mit diesem Zeugen, dessen Präsentation erhebliche Unsicherheiten aufwies. Da man nicht mit der Tür ins Haus fallen sollte, fragte der Vorsitzende zunächst einmal nach dem Werdegang bei Protectas, sodann nach den theoretischen Leitmaximen für die tägliche Arbeit. Der Zeuge schilderte eingehend die üblichen Verfahrensweisen bei dem Umgang mit Geldtransporten, wich aber stets ab, in konkrete Fragen, die hier noch gar nicht gestellt waren. Es scheint nicht angezeigt, die Methoden der Plombierung und der Transporte im einzelnen zu schildern. Langsam auf den Punkt des 21.08.1995 geführt, war sich der Zeuge völlig sicher, daß bei den betreffenden beiden großen Kisten eine Plombierung durchgeführt worden war. Allerdings wußte er nicht mehr, wer plombierte. Derartiges Aussageverhalten wirft Fragen auf. Der Zeuge legte sich zunächst darauf fest, daß bei solchen Transporten immer plombiert worden sei. Küppers machte sich eifrig Notizen und schüttele mehrfach den Kopf, intervenierte später auch öfters. Er hatte das Gegenteil berichtet. Der Zeuge wies auch auf Kontrollen hin, konnte sich aber nicht mehr konkret an Daten solcher Kontrollen erinnern. Ohne Plomben, wären Kisten nicht abgenommen worden. Küppers kannte er nur sehr oberflächlich als Kollegen, mit dem er 10 - 15 mal gefahren war und der auch nie nach Schwachstellen des Unternehmens gefragt hatte. Am fraglichen Tag hatte er die Plomben "am Mann dabei". Erst war er der Auffassung, daß er sie wahrscheinlich angelegte. Er war sich sicher, daß die betreffenden Kisten verplombt waren und meinte dies sogar beschwören zu können, weil dies stets der Fall war, denn: Plomben kann man nicht übersehen, dies sei schlicht nicht möglich. Einlassungen bei polizeilichen Vernehmungen wurden ihm vorgehalten, die gewisse Unsicherheiten aufwiesen. Auch die Situation bei der LZB hatte er fest im Griff, denn er hatte gleichzeitig mit Küppers die Ein- und Auszahlung veranlaßt, wobei er kurz darauf beide gemeinsam mit ihm verplombt hätte, was schon auf Unsicherheiten wies. Der Vorsitzende konnte nicht mehr folgen, bei diesem rasanten Perspektivwechsel. Die Berichterstatterin hakte mehrfach nach und bekam heraus, daß wenigstens bei kleineren Beträgen eine Verplombung unterblieb. Der Zeuge wurde immer unsicherer, fahriger, aggressiver und aufgeregter, bekannte schließlich durcheinander zu sein. Es ließ sich weder recht klären, wer die beiden großen Kisten wie bepackt hatte, noch wie der Auszahlungsvorgang wirklich abgelaufen war. Nur bei der Tatsache der Verplombung der beiden Kisten war sich der Zeuge völlig sicher. Auf die Frage der Berichterstatterin, ob es einmal vorgekommen wäre, daß zuwenig Plomben vorhanden gewesen wäre, verwies er auf Plomben der Kunden. Nichtverplombung wäre jedenfalls nie vorgekommen. Noch schwerer zu durchschauen waren die Angaben über die Vorgänge im Innenhof des Kaufhauses nach Küppers Flucht, währenddessen der Funkkontakt zu Küppers abbrach, als der Zeuge bei Saturn im vierten Stock war. Merkwürdig waren auch die Umstände der Alarmierung des Arbeitgebers nach Küppers Flucht, der erstmals auch via Handy nicht erreicht werden konnte, obwohl Küppers seinen Fahrer aus dem Fahrzeug erreicht hatte. Die Polizei hatte er noch nicht kontaktiert.

Wenig später schlug nach wenigen Fragen der StA die Stunde der Verteidigung. Rechtsanwalt Spormann, machte von seinem Fragerecht ausgiebig Gebrauch und trieb den Zeugen erheblich in die Enge, nachdem er wohl zunächst den wohl derzeitigen Referendar der Kammer verdächtigt hatte, für die Firma Protectas mitzuschreiben, was sich indessen schnell in Wohlgefallen auflöste. Der Zeuge mußte zunächst einräumen, daß wenigstens bestimmte Transporte unplombiert erfolgten. Er mußte weiter einräumen, daß er die Plomben zum fraglichen Zeitpunkt besaß und nicht Küppers, so daß dieser auch schwerlich plombiert haben konnte. Auch konnte nur er einzahlen und die Auszahlung veranlassen. Küppers hatte geharnischt widersprochen, daß Einzahlung und Auszahlung am gleichen Schalter erfolgten, zumal die Dauer sehr unterschiedlich war, wegen der losen Stücke bei der Einzahlung. Hinzu kam, daß der Zeuge immer unsicherer und agressiver wurde, auch Gegenfragen an Gericht und Verteidigung stellte, die die Verteidigung zum Wort der Falschaussage führten. Sicher war er sich nur hinsichtlich der Plombierung, während fast alles weitere im ungewissen blieb. Der Zeuge hinterließ einen Eindruck, der es leicht macht, von einem erheblichen Punktsieg der Verteidigung zu sprechen, der es gelang, die bereits zutage getretenen Zweifel aufgrund der Befragung durch das Gericht erheblich zu vertiefen. Eine Vereidigung unterdessen unterblieb.

Morgen werden weitere Zeugen von Protectas gehört. Der Vorsitzende kündigte ein Rechtsgepräch an. Von einem Rechtsgespräch sind Presse und Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Folgen sind erst im weiteren Verlauf der Verhandlung spürbar, so daß darüber nicht berichtet werden kann. Mit einem schnellen Urteil kann durchaus gerechnet werden, zumal der Verteidiger zum Schluß einen Beweisantrag stellte, der es in sich hatte und überraschte: Küppers hatte in Brasilien Kontakt zu einem Sammy aus Deutschland, der allerdings hier wegen Mordes gesucht wurde, was er nicht wußte. Davon erfuhr Küppers erst von den Zielfahndern in Brasilien und offenbarte freiwillig seine Kenntnisse, da er mit Gewalt und Mord nichts zu tun haben wollte, was erneut für ihn spricht und was angesichts seines bisherigen Verhaltens auch nachvollziehbar ist. Es ist verständlich, daß eine Vernehmung von Zielfahndern vermieden werden soll, weshalb zunächst das Gericht und dann auch die StA eine Wahrunterstellung erwog. Es sieht nicht ganz schlecht aus für "Millionen-Manni", zumal die Anrechnung der Auslieferungshaft noch zu diskutieren ist.
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