Hermann Maier
"Millionen Manni" und der ganz große Coup I
Erster Prozeßtag
Am 13.06.2001 begann vor der XII. Großen Strafkammer des Landgerichtes Düsseldorf der langerwartete Strafprozeß gegen den mutmaßlichen Millionendieb Manfred Küppers,
angeklagt wegen Drogenbesitz in geringer Menge und Diebstahls in einem besonders schweren Fall. Er hatte im August 1995 als Fahrer eines Geldtransporters aus dem Fahrzeug
3,5 Millionen DM entwendet und setzte sich mit Hilfe eines mutmaßlichen Komplizen ins Ausland ab, wo er erst im Juni 2000 gestellt wurde. Die Rechtsanwälte von Küppers
kündigten schon vorab ein umfassendes Geständnis an. Der Fall war nicht zuletzt deshalb so pikant, weil Küppers zum Tatzeitpunkt Polizist war. Fundstellen:
http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_kurier/archiv/2000/0712/allgemeines/0034
http://www.lka.nrw.de/fahndung/kuep.htm
http://www.mainz-online.de/on/02/03/08/topnews/manni.html
http://big-www.mdr.de/brisant/themen/index_thema5589.html
http://www.rundschau-online.de/vermischtes/allewelt/2490912.html
Der Prozeßbeginn
Im Vorfeld hatte der Angeklagte Manfred Küppers Bedenken laut werden lassen, daß er keinen fairen Prozeß bekommen würde. Die Eröffnung der mündlichen Hauptverhandlung war
indessen vielleicht gerade deshalb betont sachlich, was sich am ganzen ersten Prozeßtag nicht änderte. Presse und Publikum waren zahlreich im Großen Sitzungssaal L 111 des
Landgerichtes Düsseldorf vertreten. Brisant war ja schon der Umstand, daß dieser Prozeß vor der XII. Großen Strafkammer des Landgerichtes Düsseldorf stattfand. Bei dieser
Strafkammer handelt es sich laut Geschäftsverteilungsplan um eine spezielle Drogenstrafkammer, die bei Drogendelikten gegenüber der Buchstabenzuweisung Vorrang hat. Für den
Buchstaben "K" ist jedoch gegenwärtig die 17. Große Strafkammer zuständig.
Wie kam es zur Zuständigkeit dieser Kammer? Bei der Festnahme des Angeklagten in Laura de Freitas in Bahia/Brasilien war bei ihm - was der Angeklagte bestreitet - eine eher
geringe Menge Amphetamin gefunden worden. Dies hatte die StA zum Anlaß gekommen, ihn wegen dieses Drogendeliktes zusätzlich anzuklagen und zwar zu der genannten Kammer, der
der Ruf anhängt, zwar faire Verfahren durchzuführen, allerdings im Ergebnis mit vergleichsweise recht hohen Strafen. Angesichts der Mindeststrafhöhen der Verbrechensdelikte
des BtMG relativiert sich dies allerdings, auch wenn eine diesbezügliche Tendenz erkennbar sein mag.
Welche Bedeutung die Staatsanwaltsschaft diesem Verfahren beifügt, war bereits deutlich, als bekannt wurde, daß als Beamter der Staatsanwaltschaft Oberstaatsanwalt Miese
auftreten würde. Auch die Kammer maß dem Verfahren erhöhte Bedeutung zu und tagte in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (nebst den üblichen zwei Schöffen) unter dem
Vorsitz von Vorsitzender Richter am Landgericht Schuster, der die Verhandlung souverän und fair leitete, auch wenn aus der Distanz manchen Fragen eine gewisse Ironie
anzuhaften schien, die dem Vorsitzenden eigen zu sein scheint. Schon nach der Aufnahme der hinlänglich bekannten Personalien der beiden Angeklagten, zeigte sich indessen,
daß auch Küppers gut präpariert war, der überdies von Rechtsanwalt Spormann, einem früheren Staatsanwalt, sehr kompetent und engagiert verteidigt wurde. Dies gilt nicht
weniger für den von Rechtsanwältin Kogge verteidigten Angeklagten Kammerichs, dem Beihilfe zum Diebstahl von Küppers vorgeworfen wurde. Eine Beihilfe, die wie die
Verhandlung zeigen sollte, sich im Grenzbereich zur Mittäterschaft bewegt. Eine Abgrenzung, die sich in Einzelfällen auf einer dünnen roten Linie bewegen kann.
Die Anklage konnte schon aus völkerrechtlichen Gründen wegen des Drogendeliktes nicht aufrechterhalten werden. Das war bereits zuvor klar. In der Tat drängt sich hier der
Verdacht auf, daß hinsichtlich der funktionellen Zuständigkeit der Kammer eine gewisse Präferenz der Staatsanwaltschaft bestanden hat, dieses kleine Drogendelikt für die
Anklage führend zu machen, obwohl ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall in Rede stand, um zu dieser Kammer zu gelangen. Küppers war indessen von Brasilien wegen
schweren Diebstahls ausgeliefert worden, nicht aber wegen eines Drogendeliktes. Ist dies aber der Fall, ist auch die Anklage in Deutschland nach internationalem
Rechtshilferecht auf diesen Punkt zu beschränken. Dies hatte die StA zunächst nicht beachtet und schon vor der Auslieferung angeklagt, womöglich, um die Zuständigkeit der
betreffenden Kammer bestimmen zu können und in Kenntnis dieser Umstände. Man kann unter diesen Umständen durchaus die Auffassung vertreten, daß der Grundsatz des "fair
trial" berührt ist.
Dies veranlaßte Rechtsanwalt Spormann nach Verlesung der Anklage durch OStA Miese einen Verweisungsantrag zu stellen, mit dem er den Zweck verfolgte, eine Unzuständigkeit
der XII. Großen Strafkammer zu erreichen, da diese nicht gesetzlicher Richter sei. Strategisch nur interessant, wenn man eine hohe Strafe erwartet, die bei einer anderen
Kammer geringer ausfallen würde, prognostisch betrachtet. Die Begründung war in hohem Maße qualifiziert und wäre als Schriftsatzmuster durchaus eine Veröffentlichung wert.
Im wesentlichen führte der Verteidiger aus, daß ein Verfahrenshindernis deshalb bestünde, weil die Auslieferungsbewilligung auf §§ 242, 243 StGB beschränkt worden sei, ohne
daß von § 29 BtMG die Rede war. Ohnehin sei wegen der geringen Menge an Amphetaminen - so sie bei dem Angeklagten tatsächlich gefunden worden seien - nach Nr. 101 der
Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren die Sache schon im Ermittlungsverfahren einzustellen. Es bestünde unter diesen Umständen die Gefahr der Manipulation der
Zuständigkeit durch Anklage eines Delikts, dessen Einstellung letztlich zwingend erforderlich sei. Derartige Argumente wurden sicher nicht zuletzt mit Blick auf eine
mögliche Verfassungsbeschwerde nach Art. 101 GG vorgetragen. Nicht weniger brisant war der Antrag der Verteidigerin des Angeklagten zu 2), die sich auf Verfolgungsverjährung
nach § 78 c IV StGB zugunsten ihres Mandanten berief, da die seinerzeit angeordnete unkonkrete Postbeschlagnahme mit Beschluß des AG Düsseldorf vom Dezember 1995 eine
Verjährungsunterbrechung nicht begründen konnte. Die StA hielt natürlich dagegen. Beim ersten Antrag berief sie sich auf den Charakter der RiStBV als reines
Justizbehördeninnenrecht und beim zweiten Antrag berief sie sich auf die Konkretisierung des betreffenden Beschlusses auf den Angeklagten zu 2) und einen
Fortsetzungsbeschluß. Die Kammer zog sich lange - viel länger als angekündigt - zur Beratung zurück, wies allerdings beide Anträge ab. Den ersten, weil die Anklage zum
Zeitpunkt der Auslieferung bereits anhängig war und es auf diesen Zeitpunkt, nicht auf den der Auslieferung ankam. Den zweiten Antrag, weil bereits der erste
Postbeschlagnahmebeschluß nach § 77 c IV StGB verjährungsunterbrechende Wirkung hatte. Es sei erwähnt, daß man hierzu andere Auffassungen wenigstens mit guten Gründen
vertreten kann. Damit war der Weg frei zu einer Vernehmung der Angeklagten zur Person und zur Sache.
Tat und Täter: Das Geständnis des "Millionen Manni"
Der Vorsitzende belehrte die Angeklagten eingehend über das Schweigerecht, betonte allerdings auch die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses. Wie bereits angekündigt,
zeigte sich Küppers aussagebereit, wie sein Verteidiger mitteilte: "Mein Mandant wird sich umfassend äußern". Spormann hatte die Verteidigung seines Mandanten in jeder Lage
des Verfahrens voll in der Hand, eine Verteidigung wie man sie selten erlebt. Was hat "Millionen Manni" auf sich geladen? Bekannt war vorher im wesentlichen folgendes:
Manfred Küppers (geb. 26.05.1961 in Heinsberg) war zuletzt Autobahnpolizist in Mönchengladbach. Ohne Genehmigung und Kenntnis seines Dienstherrn arbeitete er nebenbei als
Fahrer eines Geldtransportes. Am 21.08.1995 nutzte er nach neunmonatiger Tätigkeit für dieses Unternehmen eine passende Gelegenheit, um seinen Lebenstraum zu realisieren.
Als der Beifahrer des Geldtransportes im Hof von Kaufhof Düsseldorf am Wehrhahn eine weitere Geldplombe holte, nutzte er die passende Gelegenheit. Eine von langer Hand
vorbereite Planung wurde früh vermutet. In diesem Geldtransportfahrzeug befanden sich zum Tatzeitpunkt insgesamt ca. 6,5 Millionen DM. Küppers begnügte sich in der gebotenen
Eile damit zwei Kisten im Wert von ca. DM 3,5 Millionen (ca. 1,8 Millionen Euro) zu öffnen und verschwand bis auf weiteres spurlos (
www.lka.nrw.de/fahndung/kuep.htm). Es sollte Jahre dauern, bis man ihn fand.
Die Tat erregte großes öffentliches Aufsehen, über dessen Ursache man spekulieren kann. Maßgeblich dürfte der Umstand sein, daß Küppers die Tat begann, obwohl er Polizist
war und damit am Ethos des Polizeidienstes kratzte, da gerade von Polizisten erwartet werden sollte, daß sie Gesetz und Recht hinreichend beachten. Hinzu kommt die
Kaltblütigkeit der Ausnutzung einer passenden Gelegenheit, die den "großen Coup" ohne jede Gewaltanwendung ermöglichte. Es ist kein Geheimnis, daß derartige Taten das
Interesse der Öffentlichkeit an Tat und Täter erheblich wecken, wobei sich fragwürdige Bewunderung und der Ruf nach harten Strafen in einer merkwürdigen Sensationslust
verbinden, die manchmal auch mit Mitleid gekoppelt sein können. Ein Fall, der als Stoff für einen "Reißer" tauglich ist, auch angesichts der weiteren Entwicklung des
Falles.
Der "Reißer" wurde bereits durch das Erscheinen des Angeklagten ziemlich gedämpft. Der "eiskalte Millionen-Manni" erschien ängstlich, verkrampft, unsicher, auch in der
Sprache, in jenem Jeansanzug, den er bei der Landung in Düsseldorf am Flughafen getragen hatte. Ein Mann, der durch die Haft schon derart gebrochen schien, das einem die
Frage kommen konnte, ob und was an ihm nach zwei Jahren Auslieferungshaft in Brasilien, die ihm Hepatitis C eintrug, noch zu bestrafen ist. Küppers war im Saal trotz Mikro
nicht immer leicht zu verstehen, äußerte sich aber eingehend zunächst zur Person. Zwar wollte Küppers, der sich umfangreiche Notizen gemacht hatte, aus diesen vortragen,
doch forderte der Vorsitzende den Angeklagten zum freien Vortrag aus Akten auf. Intaktes Elternhaus, aufgewachsen in Niederkrüchten, Vater Zollbeamter, Hauptschulabschluß,
wegen guter Noten zum Gymnasium empfohlen. Er brach dies ab, weil er lieber eine Lehre machen wollte: Maschinenschlosser. Eine Lehre, die er auch erfolgreich abschloß. Als
sich das Thema Bundeswehr stellte, wählte er statt dessen den Weg zur Polizei, wo er es in 14 Jahren in einer allerdings recht bescheidenen Karriere zum Polizeiobermeister
an verschiedenen Standorten brachte. Der Versuch, zur Kripo zu gehen, scheiterte, weil er sich auf die Prüfung nicht genug vorbereitet hatte. Über diesen Lebenslauf entspann
sich zwischen einem neugierig gewordenen Vorsitzenden und dem langsam auftauenden, ziemlich gehemmten Angeklagten ein interessanter erster Dialog, dem noch viele folgen
sollten. Der Vorsitzende, der die Verhandlung in jeder Sekunde des Verfahrens in der Hand hatte, fragte nach, ob denn die Arbeit bei der Polizei Spaß gemacht hätte. Küppers
meinte, es wäre schon OK gewesen. Der Verdienst lag zuletzt bei DM 3.100,- netto, wovon man sicher leben kann. Es war klar, daß der Vorsitzende hier einhaken würde und
danach fragen würde, ob er denn damit gut zurecht gekommen wäre, was nicht der Fall war. Immerhin galt es, das Motiv für die Tat aufzuspüren. Küppers hatte über seine
Verhältnisse gelebt, wie sich klar ergab. Der Vorsitzende leitete damit schon subtil von den Einlassungen zur Person in die Einlassungen zur Sache über, da sich Straftaten
regelmäßig aus der Biographie ergeben und in den Lebenslauf eingepaßt sind, wo sie auch strafprozessual ihren Standort finden sollten. Küppers kam mit der wohl für ihn zu
kargen Entlohnung nicht zurecht, hatte auch zu Polizisten wenig soziale Kontakte, was nach seiner Auffassung mit divergierenden Interessen zu tun hatte, zumal er nicht
verheiratet war. Doch mit seinem Kegelclub, mit dem er regelmäßig etwas unternahm, war er mal in Brasilien. Frauen, Autos, Motorräder, Urlaub, Skifahren, Wünsche für die der
Vorsitzende durchaus Verständnis zeigte, zumal er sich mit Motorrädern gut auszukennen schien. Mit einem Dispokredit fing es dann an und bei ca. DM 35.000,- pendelte es sich
dann 1995 ein. Um die Schulden zu bezahlen mußte Küppers Nebenjobs annehmen. Zunächst als Kassierer in einer Discothek, was recht anstrengend war als "Doppelschicht". Dann
entdeckte er irgendwann eine Anzeige der Firma Protectas und das Verhängnis nahm seinen Lauf.
Nach Beendigung der Einlassungen zur Person bat der Verteidiger darum, seinen Mandanten bei den Einlassungen zur Sache im Zusammenhang vortragen zu lassen und erst
anschließend Fragen zu stellen. Damit zeigte sich Vorsitzender Richter Schuster weithin einverstanden, auch wenn ihm dieses Zugeständnis allem Anschein nach schwerfiel.
Küppers zeigte sich gleich eingangs zu seinen Einlassungen zur Sache voll geständig. Seine Einlassungen boten einiges an Überraschung, was der Presse zuvor nicht zu
entnehmen war. Er zeigte mit einiger Bewegung in der Stimme Reue und betonte, daß ihm die Sache leid tue. Er würde derartiges nie wieder tun, auch angesichts der
schrecklichen Haftzeit in Brasilien. Auch einen etwaigen Imageschaden für die Polizei bedauerte er. Ein tiefer Szeufzer und er begann erstmals öffentlich zu erzählen, wie es
denn gekommen ist, daß ein Polizist zum Dieb wird. Er bewarb sich auf eine Anzeige in der "Rheinischen Post" hin telefonisch bei Protectas und wurde als Polizist schnell
genommen, schließlich bei immer mehr Touren eingesetzt. Früh zeigten sich dem geübten Auge Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen von Protectas. Transportkisten hatten
Löcher, wurden nicht verplombt, Geld wurde nicht hinreichend gesichert, Zeiten wurden manipuliert. Immer öfter fuhr er mit Wagner, der in der Zeitmanipulation Meister war
und eine lasche Arbeitshaltung zeigte, zumal er zwischendurch immer etwas zu erledigen hatte. Zwei Wochen vor der Tat saßen dann die beiden seit langer zeit gut befreundeten
Angeklagten bei Bier und Pizza zusammen und klagten sich zusammen ihre Nöte. Der Angeklagte zu 2) "schwamm" seinerzeit mit seinem Kfz-Betrieb. Nach etlichen Bieren kam es
erstmals zur Idee des "Big Deal": Was wäre wenn? Beide hatten finanzielle Schwierigkeiten und bei Protectas lag Geld herum, das ohne größere Probleme erlangbar war. Dies
entwickelte sich nach Ernüchterung zur fixen Idee und blieb in Gesprächen präsent. Am Freitag vor der Tat begann man die Idee in die Tat umzusetzen. Der Mitangeklagte
Kammerichs war Kfz-Meister und als solcher mit Autos sehr vertraut. Küppers mietete einen Wagen, einen Opel, der andere auch. Hinzu kam ein Fiat-Kastenwagen, der beim
Angeklagten zu 2) repariert werden sollte. Passieren sollte es bei Kaufhof, da Wagner da immer länger Halt machte, um etwas zu erledigen - was auch immer. Also parkte man
den einen PKW an der Leopoldstraße, den Fiat-Kastenwagen in einem Parkhaus in der Nähe und den dritten PKW im Fashion-House in Stockum. Küppers packte die wichtigsten sieben
Sachen aus seinem Appartment ein. Sein Partner hatte zwei Handies besorgt. Am 21.08.1995 fuhr man eine Tour, die dazu führte, bei der LZB einen Scheck über 6,5 Millionen
einzulösen und in Empfang zu nehmen, nichts ungewohntes. Die beiden Kisten bepackte Küppers derart, daß die hohen Geldscheine in eine Kiste kam, die weniger hohen in eine
andere. Die Überraschung: die Kisten sollen von ihm entgegen den Äußerungen von Protectas nicht verplombt worden sein. Inzwischen traf ein Anruf von Protectas ein, daß
Küppers eine Erlaubnis für bewaffneten Transport erhalten habe. Damit verdichtete sich diese Chance nach seinen Angabe auf diesen einen Tag, was den Vorsitzenden zu einer
Nachfrage veranlaßte: "Wieso"? Küppers: "Diebstahl mit Waffen kam für mich nicht in Betracht; so etwas mache ich nicht". Waffen wurden bei Küppers auch nicht einmal bei der
Festnahme in Brasilien gefunden. Am Kaufhof ging Wagner wieder mal länger "etwas erledigen". Küppers rief seinen für alle Fälle an der Leopoldstraße wartenden Kumpel an und
entnahm die Geldsumme von 3,5 Millionen aus der Kiste, die er in Rucksack und Sporttasche verstaute, mit denen er sich vom Hof des Kaufhof über die Ostsraße zur
Leopoldstraße aufmachte, nachdem er sich davon überzeugt hatte, daß ihn niemand beobachtete. Dort wartete der "Kollege" mit dem von Küppers angemieteten Opel. Man fuhr in
ein nahe gelegenes Parkhaus in dem der Fiatkastenwagen stand, in den sich Küppers nach hinten flüchtete, während der Angeklagte zu 2) nach Stockum, in das andere Parkhaus
fuhr. Von dort fuhren sie nach erneuten Fahrzeugwechsel über die A3 nach Süden. Erst nach Trier, dann über Saarlouis nach Frankreich via Metz, Nancy, Lyon bis Nizza. Bei der
Trennung in Monaco gab Küppers dem Kammerichs DM 500.000,- worauf man sich trennte, da Küppers außer Landes wollte und Kammerichs seinen Urlaub antreten wollte.
Flucht und Ergreifung
Küppers fuhr daraufhin mit dem Taxi nach Cannes und begann eine abenteuerliche Flucht um den halben Erdball, die filmreif ist. Über die Route war viel gerätselt worden,
jetzt erfuhr man erstmals näheres aus erster Hand. Der Vorsitzende fragte selbstredend nach, ob er sofort nach Brasilien gewollt habe. Dies verneinte Küppers, denn die Idee
hätte sich erst nach und nach entwickelt, ohnehin habe er die Flucht nicht systematisch durchgeplant, allerdings habe ihm Brasilien sehr gefallen, wo er mit seinem Kegelclub
gewesen war. Allgemein stand erstmal Südamerika fest. Einen Teil der Beute von 1,2 Milliionen DM versteckte er in einem Canyon in der Durance, indem er die Summe in einem
festen Beutel an einer leicht aufzufindenden Stelle in einer karstigen Felsengegend vergrub. Dann wandte er sich nach Toulon, von dort fuhr er mit einer Fähre nach Korsika.
Von Süden Korsikas mit einer Fähre nach Tunis, vorbei an Sizilien. Dort buchte er nach einer Erholungspause einen Flug nach Casablanca, wandte sich nach Dakar und von dort
aus nach Johannisburg, wo er sein Outfit änderte, neue Klamotten kaufte, nebst Aktenkoffer. Küppers erzählte ausführlich, sogar überausführlich und verlor sich während des
gesamten Vortrags in vielen Details, die zu nennen für ihn aber sicher nicht nachteilig sein dürfte. Von Südafrika sandte er der Mutter seiner damaligen Freundin Daniela
Wolf DM 50.000,- die diese statt ihrer Tochter der Polizei aushändigte, womit er auffiel. Am 10.09.1995 flog Küppers nach Montevideo. Bei jeder Station gab er an, wieviel
Geld er wo ungefähr ausgegeben hat und wofür. In Montevideo blieb er 14 Tage, fuhr dann mit dem Bus nach Norden und besuchte Spielcasinos, insgesamt hatte er zu diesem
Zeitpunkt bereits DM 230.000,- neben den DM 50.000,- für die Freundin ausgegeben. Von dort wandte er sich via Buenos Aires nach Brasilien und vergrub weitere 1,2 Millionen
DM in der Nähe von Porto Allegre. Dann dachte er darüber nach, was jetzt weiter zu machen sei. Im Hotel wurden ihm ca. 350.000,- DM aus einem Safe gestohlen, aber er war so
klug sein Geld an verschiedenen Orten zu verstecken. Die Mittagspause gab ihm Gelegenheit, diese Gedanken erstmal zu vertiefen.
Nach der Mittagspause wurde es erheblich leerer im Saal und Küppers trug unverdrossen weiter zur Sache vor, trat die Flucht nach vorne an. Zunächst einmal schlug er in Porto
Seguro Wurzeln, mußte aber immer wieder nach drei Monaten nach Buenos Aires ausreisen, um sein Touristenvisum verlängern zu lassen. Da er schon bald eine interessante Frau
kennenlernte, mit der er zweieinhalb Jahre zusammenblieb, mietete er diverse Häuser, die jedesmal auf Monate vorzubezahlen waren. Sein Leben war teuer. Immer wieder fuhr er
gern nach Sao Paulo, besonders zum Formel-Eins-Rennen, wo er Ende 1996 seine heutige Ehefrau kennenlernte. Ende Juni 1996 entschloß er sich, nach Lisboa zu fliegen, um die
Restsumme zu holen, die in Frankreich verblieben war, denn sein Lebenswandel kostete viel Geld. Von dort flog er nach Nizza, grub das Geld aus, machte sich einige schöne
Tage in Marseille und flog über Nizza nach Lisboa und von dort nach Sao Paulo zurück. Vieles ging für Anschaffungen drauf: Autos, Laptop, etc. In Porto Seguro eröffnete
seine damalige Lebenspartnerin mit seinem Geld ein Bistro. Er kaufte ein Grundstück, über dessen weitere Verwendung er sich nicht weiter äußerte. Ein Deutschungar, ein
Werbedesigner, der für das Bistro das Schild entwarf und mit dem er sich anfreundete, hatte Kontakte zu Passfälschern. Erst im zweiten Anlauf gelang es aber, vernünftige
Papiere zu bekommen, nachdem die erste Serie Fälschungen enthielt, die einem ehemaligen Polizisten evident sein mußten. Die zweite Serie paßte besser. Die Dokumente kamen
direkt vom Amt. Von nun an nannte er sich "Gerado Silva Hammer". Der Freund fiel wegen Ungereimtheiten in seinen Papieren bei der Polizei auf. Küppers mußte verschwinden und
wandte sich nach San Salvador (Bahia). Das Bistro wurde verkauft. Seine Freundin wollte zurück, man trennte sich. Den Erlös für das Bistro und das Auto nebst einigem anderen
ließ er ihr als "Abfindung". Küppers konnte aber gleich auf die andere Freundin in Sao Paulo zurückgreifen, mit der sich zunächst eine schöne Zeit machte und mit der er
später einen Kosmetikladen oder vergleichbares eröffnen wollte, da die Beziehung "gut lief", nachdem man zunächst in der Nähe von Rio gut, zu gut gelebt hatte. Das Geld
schwand dahin, zumal auch Freunde zu unterstützen waren, die stets hilfsbereit waren, etwa beim schnellen Verschwinden aus Porto Seguro und die Freundin auch "abzufinden"
war. Beim Kassensturz Ende 1998 waren noch DM 850.000 über. Im Oktober 1999 zog man nach Laura des Freitas, wo seine Freundin Ausbildungen zur Friseuse und zur Kosmetikerin
absolvierte. Sie lebten in einer Villa, die seine Freundin mietete.
Am 13. Juli 2000 fuhr Küppers mit Frau und Hund im Auto nach Hause, wurde umzingelt und festgenommen. Bis heute ist ihm unklar, was die Festnahme ausgelöst haben konnte. Das
Haus seiner Freundin wurde angesichts massiver Drohungen durchsucht, das Geld aus dem Safe im Schlafzimmer heimlich entnommen - es verschwand. Leugnen hatte für ihn keinen
Sinn, also versuchte er es gar nicht erst. Küppers äußerte sich über diese Festnahme emotional sehr bewegt, wie man der zitternden Stimme entnehmen konnte. Zu diesem
Zeitpunkt will er noch DM 650.000 besessen haben, von denen aus dem Safe gut 200.000 verschwanden. Damit lagen auf der Bank noch etwa 250.000 und 150.000 lagen gut versteckt
an verschiedenen Stellen des Hauses. Hinsichtlich seines Bilanzberichtes blieben viele Fragen offen, deren Vertiefung noch ansteht. Auch bei der Untersuchung im Gefängnis
verwandelten sich die 5.000 Dollar, die er wegen Einkäufen bar bei sich hatte in 1.000, weil Scheine der inneren Rollen ausgetauscht wurden. Anwälte, die ihn rausholen
sollten, verlangten 100.000 Dollar, dann wäre alles kein Problem. Sie kamen nicht von seiner Freundin, die er beauftragt hatte, einen Rechtsanwalt zu besorgen. Diese kamen
dann auch, aber nichts wesentlich besseres. Küppers hätte noch weiter ausgeführt, doch die Zeit drängte. Der Vorsitzende unterbrach. Er interessierte sich naturgemäß eher
für den Tatplan der beiden Angeklagten, da Küppers Ausführungen durchaus den Schluß zuließen, daß es sich um Mittäterschaft handelte und nicht nur - wie angeklagt - bei dem
Angeklagten zu 2) um Beihilfe. Küppers hatte die Frage wohl erst nicht recht verstanden und fragte nach, als sein Verteidiger intervenierte und um eine kurze Pause bat, da
sein Mandant bei einer Antwort genau wissen sollte, um was es rechtlich bei dieser Aussage geht. Ein kluger Schachzug eines ausgezeichneten Verteidigers. Je nach Bewertung
dieser Aussage ist seitens des Vorsitzenden ein rechtlich Hinweis zu erteilen, daß eine Verurteilung wegen mittäterschaftlicher Tatbegehung möglich ist. Der Vorsitzende
bohrte nach der Pause nach, wie es denn nun gewesen sei. Küppers wich zunächst aus, einen Rückzieher habe er nur allein machen können, konnte damit aber den Vorsitzenden
nicht zufriedenstellen, der nachhakte und Beispiele nannte, wie es gewesen sein könnte, ohne den Angeklagten beeinflussen zu wollen: war es nun so oder so oder anders.
Küppers äußerte darauf hin, daß die Initiative von ihm ausging und Kammerichs ihm lediglich helfen sollte, wofür er dann die 500.000 DM bekommen habe, da weniger als drei
Millionen bei keiner Tour gefahren worden wären, was ohnehin schon Gegenstand mehrfacher Nachfragen gewesen war. Das war nicht sonderlich überzeugend, weshalb wohl auch die
fast zwangsläufige Frage kam, warum er das "Ding", denn nicht allein durchgeführt habe. Auch hier war der Aussagegehalt dünn. Er habe halt seinem Freund helfen wollen und er
ihm, zumal man so etwas ja auch nicht gerne alleine machen würde. Der Vorsitzende gestand gern zu, daß der Mensch nicht gern alleine ist. Der Mitangeklagte erklärte, daß er
der Aussage von Küppers im großen und ganzen beistimme, da es im wesentlichen so gewesen sei.
Nicht ohne guten Grund wollte der Verteidiger die Aussage des Zeugen Wagner zurückstellen, bis weitere Beweise erhoben worden seien. Hier blieb der Vorsitzende verhalten,
legte sich aber nicht fest, obwohl dies der erste Zeuge sein sollte, den er vernehmen wollte. Einige Zeugen sollten morgen weggeschickt werden. Besonders bat der Verteidiger
um Vorlage zweier Plomben der Firma Protectas, wobei er darum bat, eine zerstören zu dürfen. Der zweite Prozeßtag birgt noch einigen Zündstoff für den Ausgang des
Verfahrens.