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Lehrgänge Fachanwalt für Steuerrecht 2004/2005
Veranstalter
RFS
Repetitorium für Steuerrecht GmbH
Ansbacher Str. 16, 10787 Berlin
Jagdhornstr. 4, 81827 München
Geschäftsführer: Werner Karst
Tel.: 0800 / 236 34 90
E-mail:
info@rfs-muenchen.de
Internet:
http://www.rfs-muenchen.de
in Kooperation mit:
1. Juristisches Repetitorium Hemmer
2. GFS Gesellschaft zur Fortbildung im Steuerrecht mbH
Termine / Kursorte
München
29.06.2004 – 06.08.2004*
18.01.2005 – 25.02.2005*
28.06.2005 – 05.08.2005*
Westendstr. 123 F, 80339 München
Berlin
15.02.2005 – 25.03.2005*
Ansbacher Str. 16, 10787 Berlin (Wittenbergplatz)
Hamburg
19.10.2004 – 26.11.2004*
18.10.2005 – 25.11.2005*
Moorweidenstr. 10, 20148 Hamburg (Dammtor)
* 6-Wochen-Kurs: Mo–Fr 09:00–12:15 Uhr / 12:45–16:00 Uhr
Samstag 09:00–14:00 Uhr Klausuren
Lehrgangsaufbau
Sowohl die 6-Wochenkurse als auch die Wochenendkurse sind abschnittsweise aufgebaut, wobei nach jedem Abschnitt eine Abschichtungsklausur geschrieben wird. Damit besteht die
Möglichkeit einer individuellen Lehrgangsgestaltung (z.B. Kombination zwischen dem 6-Wochenkurs und Wochenendkurs). Lassen Sie sich individuell beraten.
Lehrinhalte
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht
- Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Umsatz-, Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts
(§ 9 Fachanwaltsordnung)
Lehrgangsmaterial
Den vermittelten Lehrstoff kann der Teilnehmer anhand des Lehrwerkes "Die Fachanwälte" und den dazugehörigen Übungsfällen nacharbeiten. Das Lehrgangsmaterial (ca. 1.300
Seiten) ist in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Dozenten
Unsere Dozenten sind seit Jahren erfolgreich in der Ausbildung von Fachanwälten und Steuerberatern tätig. Sie verstehen sich als Repetitoren, die immer und gerade am
Prüfungserfolg ihrer Lehrgangsteilnehmer zu messen sind.
Hemmer-Methode
Praxis- und fallorientierte Vermittlung der fachspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nach der Hemmer-Methode unter Einsatz moderner didaktischer
Hilfsmittel.
Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung
Das Gesetz über die Fachanwaltsbezeichnungen vom 27.03.1992 und die Fachanwaltsordnung (Januar 2003) regeln die Anforderungen über den Nachweis der theoretischen Kenntnisse
für die Zulassung zum
Fachanwalt für Steuerrecht.
Dieser Nachweis theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts wird erlangt durch die Teilnahme an einem Lehrgang, der 160 Zeitstunden umfasst und auf den
Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung vorbereitet. Der Lehrgang umfasst die gesamten Teilbereiche des Steuerrechts sowie Buchführung und Bilanzierung; es werden sechs Klausuren
geschrieben, von denen mindestens drei mit "ausreichend" bewertet sein müssen
(§§ 4, 9 Fachanwaltsordnung).
Unsere Kurse zur Vorbereitung für den Fachanwalt für Steuerrecht werden den Inhalten der Fachanwaltsordnung in umfassendem Maße gerecht.Wir erteilen den Teilnehmern, die die
Klausuren bestanden haben, Bescheinigungen zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts. Unabhängig vom Klausurentest wird jedem
Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung erteilt.
Der Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts ist erbracht, wenn die Bearbeitung von 50 Fällen aus allen in § 9 genannten Gebieten nachgewiesen
wird. Dabei müssen mindestens drei der in § 9 Ziff. 3 (besonderes Steuer- und Abgabenrecht) genannten Steuerarten erfasst sein. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche
Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) sein. Diese praktischen Tätigkeiten muss der Bewerber in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung im Fachgebiet als
Rechtsanwalt selbständig bearbeitet haben
(§ 5 Fachanwaltsordnung).
Berufliche Perspektiven
Nur eine gezielte Spezialisierung bringt in der gegenwärtigen Situation im Tätigkeitsfeld der Rechtsanwälte die entscheidenden Wettbewerbsvorteile. Die umfassende
steuerliche und rechtliche Beratung des Mandanten aus einer Hand steigert das wachstumsstarke Tätigkeitsfeld und somit auch das Honoraraufkommen.
Gehen Sie noch einen Schritt weiter und werden Sie Steuerberater!
Die ausgeübte steuerrechtliche Tätigkeit als Fachanwalt begründet die für die Zulassung zum Steuerberaterexamen erforderliche Praxis. Gleichzeitig bietet der
Fachanwaltslehrgang ein gutes Grundwissen, um mit den Vertiefungslehrgängen der GFS das Steuerberaterexamen erfolgreich zu bestehen.
Kostenloser Service der GFS
Übernachtungsmöglichkeiten
Wir sind Ihnen bei der Anmietung von preiswerten und verkehrsgünstigen Zimmern oder Appartements behilflich. Bitte fordern Sie unser Verzeichnis
"GFS-Übernachtungsmöglichkeiten in Berlin, Hamburg, München" an.
Persönliche Beratung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
Kostenfreies Service-Tel.: 0800 / 23 63 49 0
Ausbildungsberatung
Werner Karst, Tel.: 030 / 23 63 49 51
Dr. Elke Lehmann, Tel.: 030 / 23 63 49 11
Lehrgangsbetreuung während der Lehrgänge
Hannelore Weppner, Tel.: 030 / 23 63 49 22